All announcements relating to the company urbanation GmbH in Liquidation published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for urbanation GmbH in Liquidation can be found under the additional menu items.

    SOGC: 0 / from 18.11.2022

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, CHE-294.713.657, Schöntalstrasse 5, 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.12.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - urbanation GmbH in Liquidation (CHE-113.904.288), in Bubikon - ODYNA GmbH (CHE-440.712.480), in Horgen - AkkoWork GmbH (CHE-369.350.262), in Urdorf - Ari & Lindi GmbH (CHE-185.879.583), in Zürich - ARU Facility Services AG (CHE-112.506.548), in Wangen-Brütisellen - CrossFit Bülach GmbH (CHE-398.458.832), in Bülach - MDM Garten & Haus KLG (CHE-141.240.341), in Winterthur Handelsregisteramt des Kantons Zürich BH05-0000007447
  • SOGC: 0 / from 17.11.2022

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, CHE-294.713.657, Schöntalstrasse 5, 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.12.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - urbanation GmbH in Liquidation (CHE-113.904.288), in Bubikon - ODYNA GmbH (CHE-440.712.480), in Horgen - AkkoWork GmbH (CHE-369.350.262), in Urdorf - Ari & Lindi GmbH (CHE-185.879.583), in Zürich - ARU Facility Services AG (CHE-112.506.548), in Wangen-Brütisellen - CrossFit Bülach GmbH (CHE-398.458.832), in Bülach - MDM Garten & Haus KLG (CHE-141.240.341), in Winterthur Handelsregisteramt des Kantons Zürich BH05-0000007444
  • SOGC: 0 / from 16.11.2022

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, CHE-294.713.657, Schöntalstrasse 5, 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.12.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - urbanation GmbH in Liquidation (CHE-113.904.288), in Bubikon - ODYNA GmbH (CHE-440.712.480), in Horgen - AkkoWork GmbH (CHE-369.350.262), in Urdorf - Ari & Lindi GmbH (CHE-185.879.583), in Zürich - ARU Facility Services AG (CHE-112.506.548), in Wangen-Brütisellen - CrossFit Bülach GmbH (CHE-398.458.832), in Bülach - MDM Garten & Haus KLG (CHE-141.240.341), in Winterthur Handelsregisteramt des Kantons Zürich BH05-0000007437
  • SOGC: 0 / from 28.09.2022

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, CHE-294.713.657, Schöntalstrasse 5, 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.10.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Verein Polysportiv Eurostar in Liquidation (CHE-446.184.579), in Zürich - urbanation GmbH in Liquidation (CHE-113.904.288), in Bubikon - Virtual Brain Technologies AG in Liquidation (CHE-355.361.199), in Zürich - Swiss Sockz Group GmbH in Liquidation (CHE-390.406.955), in Zürich - Montano Gastro GmbH (CHE-395.303.015), in Wallisellen Handelsregisteramt des Kantons Zürich BH05-0000007257
  • SOGC: 64 / from 04.04.2016

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: ZH Mutationen urbanation GmbH, in Bubikon, CHE-113.904.288, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 79 vom 27.04.2009, S. 31, Publ. 4990682). Firma neu: urbanation GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Celebi, Junus, von Berneck, in Zürich, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung und Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 10000.00 (bisher: in Wald ZH, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift); Svalina, Stipe, von Wald ZH, in Zürich, Gesellschafter und Geschäftsführer und Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 10000.00 (bisher: in Rüti ZH, Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift). Tagebuch Nr. 11512 vom 30.03.2016 02756231
  • SOGC: 193 / from 06.10.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SOGC: 79 / from 27.04.2009

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: ZH Mutationen urbanation GmbH, in Bubikon, CH-020.4.036.517-1, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 217 vom 08.11.2007, S. 18, Publ. 4190572). Gemäss Erklärung der Geschäftsführer vom 23.12.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Celebi, Junus, von Berneck, in Wald ZH, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 10000.00 (bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift). Tagebuch Nr. 14740 vom 21.04.2009 04990682
  • SOGC: 217 / from 08.11.2007

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital, SIC Codes: ZH Neueintragungen urbanation GmbH, in Bubikon, CH-020.4.036.517-1, Sennweidstrasse 1b, 8608 Bubikon, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 25. 10. 2007. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen. Die Beratung, Betreuung und Vermittlung von Kunst- und Kulturschaffenden sowie den Handel mit Waren aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Gastronomiebereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20000.--. Publikationsorgan: SHAB. Eingetragene Personen: Celebi, Junus, von Berneck, in Wald ZH, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 10000.--; Svalina, Stipe, von Wald ZH, in Rüti ZH, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 10000.--. Tagebuch Nr. 30481 vom 02.11.2007 04190572
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