All announcements relating to the company C da S fashion concept GmbH in Liquidation published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for C da S fashion concept GmbH in Liquidation can be found under the additional menu items.

    SOGC: 239 / from 08.12.2017

    • Konkurs/ Nachlassstundung: ZH Schluss des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: C da S fashion concept GmbH, Bärengasse 25, 8001 Zürich 2. Datum des Schlusses: 28.11.2017 Konkursamt Zürich (Altstadt) 8022 Zürich (03903451)
  • SOGC: 239 / from 08.12.2017

    • Auflösung der Firma: ZH Löschungen C da S fashion concept GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-114.859.897, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 69 vom 07.04.2017, Publ. 3455049). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 28.11.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 42642 vom 05.12.2017 03919121
  • SOGC: 69 / from 07.04.2017

    • Namensänderung, Auflösung der Firma: ZH Mutationen C da S fashion concept GmbH, in Zürich, CHE-114.859.897, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 92 vom 14.05.2009, S. 26, Publ. 5018352). Firma neu: C da S fashion concept GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 28.07.2016 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.07.2016, 15.15 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst. Tagebuch Nr. 12209 vom 04.04.2017 03455049
  • SOGC: 46 / from 07.03.2017

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3 HRegV Bei dieser Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen dieser Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
  • SOGC: 46 / from 07.03.2017

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SOGC: 34 / from 17.02.2017

    • Andere oder unbekannte Gründe: ZH Kollokationsplan und Inventar 1. Schuldnerin: C da S fashion concept GmbH, Bärengasse 25, 8001 Zürich 2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation 3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation 4. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Zürich (Altstadt) schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Konkursamt Zürich (Altstadt) 8022 Zürich (03333349)
  • SOGC: 239 / from 08.12.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gem. Art. 154 Abs. 2 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen Mängel in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation auf. Das oberste Leitung oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäs Art. 154 HRegV aufgeford innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation den rechtmässi Zustand wiederherzustellen und die entsprechende Eintragung anzum . Wird der rechtmässige Zustand innert Frist nicht wiederhergeste so stellt das Handelsregisteramt dem Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde den Antrag, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen (Art. 941a OR).
  • SOGC: 205 / from 21.10.2016

    • Konkurs/ Nachlassstundung: ZH Konkurspublikation/Schuldenruf 1. Schuldnerin: C da S fashion concept GmbH, Bärengasse 25, 8001 Zürich 2. Konkurseröffnung: 28.07.2016 3. Verfahren: summarisch 4. Eingabefrist: 22.11.2016 Konkursamt Zürich (Altstadt) 8022 Zürich (03107917)
  • SOGC: 92 / from 14.05.2009

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital: ZH Neueintragungen C da S fashion concept GmbH, in Zürich, CH-020.4.040.086-8, Bärengasse 25, 8001 Zürich, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 05.05.2009. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Verkauf von Bekleidungsartikeln aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung der Gründer vom 05.05.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Bader, Hans Martin, von Holderbank SO, in Bülach, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Da Silva, Carlos Jorge, portugiesischer Staatsangehöriger, in Dietikon, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Tagebuch Nr. 16780 vom 08.05.2009 05018352
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