All announcements relating to the company K. Kley-Streit published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for K. Kley-Streit can be found under the additional menu items.

    SOGC: 121 / from 26.06.2015

    • Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: BE Löschungen K. Kley-Streit, in Gündlischwand, CHE-110.466.903, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 166 vom 19.07.1977, S. 2370). Das Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Tagebuch Nr. 10812 vom 23.06.2015 02231153
  • SOGC: 11 / from 17.01.2001

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Bern (876) Verfügung im Namen der ausserordentlichen Gerichtspräsidentin 1 des Gerichtkreises XI Interlaken-Oberhasli und im Namen des Konkursamtes Berner Oberland, Dienststelle Interlaken, im Konkurs über die ausgeschlagene Verlassenschaft des Kley-Streit Kurt, geboren 31. März 1938, von Bottighofen TG, wohnhaft gewesen Hotel Bären, 3815 Zweilütschinen, verstorben am 9. September 1999: 1. Über die ausgeschlagene Verlassenschaft des Kley-Streit Kurt, vgt., wird mit Wirkung ab Donnerstag, 11. Januar 2001, 16 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Es wird festgestellt, dass nicht genügend freie Aktiven vorhanden sind, um ein summarisches Konkursverfahren durchzuführen, weshalb der Konkurs mangels Aktiven eingestellt wird. 3. Den Gläubigern wird eine Frist von 20 Tagen seit Publikation eingeräumt, um beim Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Interlaken, die Durchführung des summarischen Konkursverfahrens zu verlangen und die in diesem Verfahren voraussichtlich entstehenden Kosten von CHF 5000.- vorzuschiessen. Die Einforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt ausdrücklich vorbehalten. 4. Vorerst Erben, dann Gläubiger und schliesslich Dritte, die ein Interesse geltend machen, werden darauf hingewiesen, dass sie innert 20 Tagen seit Publikation die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven verlangen können, sofern sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu übernehmen, und der Vorschuss für die Durchführung des summarischen Konkursverfahrens nicht geleistet wird (Art. 230a Abs. 1 SchKG). 5. Auf entsprechendes Begehren der Pfandgläubiger innert 20 Tagen seit Publikation verwertet das Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Interlaken, die Pfänder, sofern der Vorschuss für die Durchführung des summarischen Konkursverfahrens nicht geleistet wird (Art. 230a Abs. 1 und 2 SchKG). 6. Wird kein Vorschuss geleistet und erfolgt kein Begehren gemäss Art. 230a Abs. 1 und 2 SchKG, verwertet das Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Interlaken, die Aktiven ohne weitere Formalitäten (Art. 230a Abs. 4 SchKG). 3800 Interlaken, 11. Januar 2001 Gerichtskreis XI Interlaken-Oberhasli Die a.o. Gerichtspräsidentin 1 als Konkursrichterin: Zaugg
Advertisement
Advertisement