All announcements relating to the company Padaria Cristo Rei GmbH in Liquidation published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for Padaria Cristo Rei GmbH in Liquidation can be found under the additional menu items.

    SOGC: 0 / from 22.11.2021

    • Auflösung der Firma: Löschung Padaria Cristo Rei GmbH in Liquidation, Illnau-Effretikon Padaria Cristo Rei GmbH in Liquidation, in Illnau-Effretikon, CHE-447.112.068, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 173 vom 07.09.2016, S.0, Publ. 3043169). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 48027 vom 17.11.2021 HR03-1005338701
  • SOGC: 0 / from 11.06.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • SOGC: 0 / from 10.06.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • SOGC: 0 / from 09.06.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • SOGC: 0 / from 29.04.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SOGC: 0 / from 22.03.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3 HRegV Bei dieser Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen dieser Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
  • SOGC: 0 / from 22.03.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3 HRegV Bei dieser Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen dieser Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
  • SOGC: 173 / from 07.09.2016

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: ZH Mutationen Padaria Cristo Rei GmbH, in Illnau-Effretikon, CHE-447.112.068, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 30 vom 13.02.2014, Publ. 1343327). Firma neu: Padaria Cristo Rei GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Nogueira Alves, Antonio Augusto, portugiesischer Staatsangehöriger, in Rümlang, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung und Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 105 Stammanteilen zu je CHF 100.00 (bisher: in Opfikon, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift); da Silva Azevedo da Costa, Jorge Manuel, portugiesischer Staatsangehöriger, in Zürich, Gesellschafter und Geschäftsführer und Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 105 Stammanteilen zu je CHF 100.00 (bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift). Tagebuch Nr. 30772 vom 02.09.2016 03043169
  • SOGC: 193 / from 06.10.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SOGC: 30 / from 13.02.2014

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital: ZH Neueintragungen Padaria Cristo Rei GmbH, in Illnau-Effretikon, CHE-447.112.068, Wangenerstrasse 21, 8307 Effretikon, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 05.02.2014. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt Führung einer Bäckerei, Konditorei, Take-Away, Partyservice und Zimmervermietung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 21000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 05.02.2014 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Nogueira Alves, Antonio Augusto, portugiesischer Staatsangehöriger, in Opfikon, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 105 Stammanteilen zu je CHF 100.00; da Silva Azevedo da Costa, Jorge Manuel, portugiesischer Staatsangehöriger, in Zürich, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 105 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Tagebuch Nr. 5106 vom 10.02.2014 01343327
Advertisement
Advertisement