All announcements relating to the company Society of NLP Miller + Perren in Liquidation published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for Society of NLP Miller + Perren in Liquidation can be found under the additional menu items.

    SOGC: 92 / from 15.05.2018

    • Auflösung der Firma: SG Löschungen Society of NLP Miller + Perren in Liquidation, in St. Gallen, CHE-103.618.527, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 214 vom 05.11.2014, Publ. 1804597). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Tagebuch Nr. 4216 vom 09.05.2018 04229747
  • SOGC: 58 / from 23.03.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • SOGC: 214 / from 05.11.2014

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: SG Mutationen Society of NLP Miller + Perren, in St. Gallen, CHE-103.618.527, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 20 vom 29.01.1993, S. 472). Firma neu: Society of NLP Miller + Perren in Liquidation. Domizil neu: (Domizilverlust). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz der Gesellschaft unbenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Miller, Patrick D, amerikanischer Staatsangehöriger, in St. Gallen, Gesellschafter und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Gesellschafter mit Kollektivunterschrift zu zweien); Perren, Gisela, von Visp und Zermatt, in Visp, Gesellschafterin und Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Gesellschafter mit Kollektivunterschrift zu zweien). Tagebuch Nr. 9704 vom 31.10.2014 01804597
  • SOGC: 143 / from 28.07.2014

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
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