Ci-après la liste des informations concernant l'entreprise Inventio, Kugler & Frey in Liquidation publiées par la Feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ou le Journal officiel électronique de l'administration du Liechtenstein à partir de 1994. Vous trouverez d'autres informations et des données financières concernant Inventio, Kugler & Frey in Liquidation sous les autres points du menu.

    FOSC : 0 / du 27.09.2021

    • Dissolution de l'entreprise: Löschung Inventio, Kugler & Frey in Liquidation, Oberembrach Inventio, Kugler & Frey in Liquidation, in Oberembrach, CHE-100.847.391, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 119 vom 24.06.2013, S.0, Publ. 933483). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 40309 vom 22.09.2021 HR03-1005298816
  • FOSC : 0 / du 25.05.2021

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • FOSC : 0 / du 21.05.2021

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • FOSC : 0 / du 20.05.2021

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3 HRegV Bei dieser Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen dieser Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
  • FOSC : 0 / du 19.05.2021

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • FOSC : 0 / du 18.05.2021

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • FOSC : 0 / du 17.05.2021

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • FOSC : 0 / du 13.04.2021

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • FOSC : 119 / du 24.06.2013

    • Changement de raison, Changement du siège social, Personnes/Autorisé(s) à la signature, Dissolution de l'entreprise: ZH Mutationen Inventio, Kugler & Frey, in Oberembrach, CH-020.2.003.699-8, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 84 vom 01.05.2000, S. 2890). Firma neu: Inventio, Kugler & Frey in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Frey, Jonas, von Oberembrach, in Oberembrach, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kugler, Stefan, von Oberembrach, in Zürich, Gesellschafter und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: in Oberembrach, Gesellschafter mit Einzelunterschrift). Tagebuch Nr. 19154 vom 19.06.2013 00933483
  • FOSC : 23 / du 04.02.2013

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung nach Art. 153 Abs. 3 HRegV Das Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil und dessen Inhaber verfügt über keinen dem unterzeichneten Handelsregisteram bekannten Wohnort in der Schweiz. Der Inhaber wird daher mit dies Publikation aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder her stellen und zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Andernfalls verfügt das unterzeichnete Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens und gegebenfalls eine Ordnungsbus bis CHF 500.00 gegen den säumigen Anmeldepflichtigen (Art. 153 HRegV und Art. 943 OR).
  • FOSC : 84 / du 01.05.2000

    • Fondation de l'entreprise, Changement du but social, Personnes/Autorisé(s) à la signature, SIC Codes: 25.04.2000 (9983) Inventio, Kugler & Frey, in Oberembrach, Haldenstrasse 33 c, 8425 Oberembrach, Kollektivgesellschaft (Neueintragung). Beginn: 27. 03. 2000. Zweck: Innovations- und Marketingdienstleistungen. Eingetragene Personen: Frey, Jonas, von Oberembrach, in Oberembrach, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift; Kugler, Stefan, von Oberembrach, in Oberembrach, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift.
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