Ci-après la liste des informations concernant l'entreprise Zenger Sägewerk Architekturbüro publiées par la Feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ou le Journal officiel électronique de l'administration du Liechtenstein à partir de 1994. Vous trouverez d'autres informations et des données financières concernant Zenger Sägewerk Architekturbüro sous les autres points du menu.

    FOSC : 211 / du 31.10.2006

    • Dissolution de l'entreprise: BE Löschungen Zenger Sägewerk Architekturbüro, in Unterseen, CH-092.1.007.749-1, Einzelfirma (SHAB Nr. 195 vom 08. 10. 1992, S. 4702). Firma auf Begehren des Inhabers gelöscht, da nicht mehr eintragungspflichtig. Tagebuch Nr. 1973 vom 25.10.2006 03614868
  • FOSC : 2 / du 04.01.2002

    • Faillite: BE Bestätigung des Nachlassvertrages 1. Schuldnerin: Zenger Sägewerk Architekturbüro, Inhaber Zenger Alfred, Beatenbergstrasse 111, 3800 Unterseen 2. Nachlassvertrag bestätigt am: 20.12.2001 Hinweis: Dem ehemaligen Sachwalter oder einem Dritten können zur Durchführung und zur Sicherstellung der Erfüllung des Nachlassvertrages Überwachungs-, Geschäftsführungs- und Liquidationsbefugnisse übertragen werden. 3. Bemerkungen: Der den Gläubigern von Zenger Sägewerk Architekturbüro vorgelegte Nachlassvertrag mit Dividendenvergleich wird bestätigt. Der Gerichtspräsident 1 als Nachlassrichter: Zbinden Gericht: Gerichtskreis XI Interlaken-Oberhasli 3800 Interlaken (001739)
  • FOSC : 203 / du 19.10.2001

    • Autres ou raisons inconnues: BE Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages 1. Schuldnerin: Zenger Sägewerk Architekturbüro, Inhaber Zenger Alfred, Beatenbergstrasse 111, 3800 Unterseen 2. Verhandlung am: 20.12.2001 3. Ort der Verhandlung: 3800 Interlaken-Oberhasli Hinweis: Ort und Zeit der Verhandlung werden öffentlich bekannt gemacht. Den Gläubigern ist dabei anzuzeigen, dass sie ihre Einwendungen gegen den Nachlassvertrag in der Verhandlung anbringen können. 4. Bemerkungen: Der Bericht der Sachwalterin und die Akten des Nachlassstundungsverfahrens sind am 9. Oktober 2001 beim Gerichtspräsidenten 1 des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli als Nachlassrichter eingegangen. Die Sachwalterin empfiehlt die Bestätigung des Nachlassvertrages. Termin zur Verhandlung im Gesuch um Bestätigung eines Nachlassvertrages wird bestimmt auf Donnerstag, 20. Dezember 2001, 16 Uhr, vor dem Gerichtspräsidenten 1 des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli als Nachlassrichter, im Schloss Interlaken, Gerichtskreis XI Interlaken-Oberhasli, Grosser Gerichtssaal, Erdgeschoss. Die Gläubiger des Gesuchstellers können ihre Einwendungen gegen die Bestätigung des Nachlassvertrages schriftlich bis am 13. Dezember 2001 beim Gerichtspräsidenten 1 des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli, Schloss, 3800 Interlaken, oder mündlich im Termin anbringen. Gericht: Gerichtskreis XI Interlaken-Oberhasli Der Gerichtspräsident 1 als Nachlassrichter: Zbinden 3800 Interlaken (086621)
  • FOSC : 203 / du 18.10.2000

    • Faillite: Bern (18027) Zenger Alfred, Sägewerk und Architekturbüro, Tannenbaum 18, 3800 Unterseen (Schuldner). Datum der Stundungsbewilligung: 10. Oktober 2000 erteilt durch die ausserordentliche Gerichtspräsidentin I des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli. Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate, d. h. bis 10. April 2001. Sachwalterin: T. Schweizer AG, Treuhand und Revision, Marktgasse 16, 3800 Interlaken. Eingabefrist: Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per 10. Oktober 2000, mit gesonderter Zinsabrechnung) unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Auszüge, Schuldscheine, Fakturakopien usw.) innert 20 Tagen nach der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubiger die ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Personen, die auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich beim Schuldner befinden, werden ebenfalls aufgefordert, dies der Sachwalterin während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel mitzuteilen. Gläubigerversammlung: Freitag, 30. März 2001, 10 Uhr, im Hotel Interlaken in Interlaken. Aktenauflage: Die Akten können von den beteiligten Gläubigern 20 Tage vor der Gläubigerversammlung, vom 10. März 2001 bis 30. März 2001, nach Voranmeldung im Büro der Sachwalterin (Telefon 033 822 02 90), eingesehen werden. Die Nachlassschuldnerin beabsichtigt, ihren Gläubigern einen Nachlassvertrag mit Dividendenvergleich vorzuschlagen. Gegen den Entscheid, soweit er die Ernennung der Sachwalterin betrifft, kann innert 10 Tagen bei der Gerichtspräsidentin 1 des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli als Nachlassrichter die Appellation zuhanden der kantonalen Aufsichtsbehörde als oberinstanzliches Nachlassgericht erklärt werden. 3800 Interlaken, 12. Oktober 2000 Die gerichtlich bestellte Sachwalterin: T. Schweizer AG, Marktgasse 16, Interlaken
  • FOSC : 175 / du 08.09.2000

    • Faillite: Bern (15842) Zenger Sägewerk Architekturbüro, Inhaber: Zenger Alfred, Tannenbaum 18, 3800 Unterseen. Die genannte Einzelfirma hat beim Gerichtspräsidenten 1 des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli als Nachlassrichter ein Gesuch um Bewilligung einer Nachlassstundung eingereicht. Termin zur Verhandlung im Gesuch um Bewilligung einer Nachlassstundung wird bestimmt auf Dienstag, 10. Oktober 2000, um 8.30 Uhr, vor der a.o. Gerichtspräsidentin 1 des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli als Nachlassrichterin, im Schloss Interlaken, Gerichtskreis XI Interlaken-Oberhasli, Grosser Gerichtssaal, Erdgeschoss. Die Gläubiger der Gesuchstellerschaft können ihre Einwendungen gegen die Bewilligung der Nachlassstundung schriftlich bis am 4. Oktober 2000 bei der a.o. Gerichtspräsidentin 1 des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli, Schloss, 3800 Interlaken, oder mündlich im Termin anbringen. 3800 Interlaken, 8. September 2000 Gerichtskreis XI Interlaken-Oberhasli
Publicité
Publicité