Ci-après la liste des informations concernant l'entreprise Bau-Allround Pertak publiées par la Feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ou le Journal officiel électronique de l'administration du Liechtenstein à partir de 1994. Vous trouverez d'autres informations et des données financières concernant Bau-Allround Pertak sous les autres points du menu.

    FOSC : 232 / du 29.11.2013

    • Dissolution de l'entreprise: SG Löschungen Bau-Allround Pertak, in Bütschwil, CH-320.1.065.768-4, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 166 vom 28.08.2009, S. 11, Publ. 5219374). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaberangesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 11343 vom 26.11.2013 01208377
  • FOSC : 163 / du 26.08.2013

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • FOSC : 165 / du 27.08.2012

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • FOSC : 166 / du 28.08.2009

    • Fondation de l'entreprise, Changement du but social, Personnes/Autorisé(s) à la signature: SG Neueintragungen Bau-Allround Pertak, in Bütschwil, CH-320.1.065.768-4, Untere Schieb 18, 9615 Dietfurt, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Küchen- und Badplanung, Holzarbeiten, Plattenböden, Garten- und Teichgestaltung. Eingetragene Personen: Pertak, Wolfgang, österreichischer Staatsangehöriger, in Dietfurt (Bütschwil), Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 10516 vom 24.08.2009 05219374
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