Informations FOSC/Registre du commerce du 13.07.2000 - Kanton Argovie

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Hämmerle AG, Brugg Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Hämmerle AG, mit Sitz in Brugg, hat am 19. Juni 2000 die Fusion gemäss Art. 748 OR mit der Bystronic Laser AG, mit Sitz in Niederönz, beschlossen. Die Aktiven und Passiven der Hämmerle AG sind auf dem Wege der Universalsukzession auf die Bystronic Laser AG übergegangen. Die Fusion erfolgt rückwirkend per 1. Januar 2000. Demzufolge werden die Gläubiger der Hämmerle AG unter dem Hinweis auf Art. 748 und 742 OR aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Anmeldungen sind innert Monatsfrist seit der dritten Veröffentlichung schriftlich einzureichen bei der Bystronic Laser AG, Herrn Christian Zürcher, Industriestrasse 21, 3362 Niederönz. (A 2889³) 3362 Niederönz, 13. Juli 2000 Bystronic Laser AG