BL Löschungen A Joe FASS Adjancic, in Füllinsdorf, CH-280.1.013.965-4, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 116 vom 17.06.2011, S. 0, Publ. 6209186). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 3636 vom 27.07.2011 06279804
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
- BVG-Stiftung der H. + H. Furrer AG Stahl- und Metallbau in Liquidation
- Kanalstrasse 1
- Lausen
- BL
BL Löschungen BVG-Stiftung der H. + H. Furrer AG Stahl- und Metallbau in Liquidation, in Lausen, CH-280.7.915.603-5, Stiftung (SHAB Nr. 12 vom 19.01.2010, S. 7, Publ. 5447640). Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge vom 27.06.2011 ist die Stiftung aufgehoben. Sie wird im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 3637 vom 27.07.2011 06279806
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
- Engelcoiffure, Maria del Carmen Rivera
- Bahnhofstrasse 7
- Therwil
- BL
BL Mutationen Coiffure + Nails Relax, Maria del Carmen Rivera, in Therwil, CH-280.1.003.690-0, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 168 vom 01.09.2009, S. 6, Publ. 5225310). Firma neu: Engelcoiffure, Maria del Carmen Rivera. Zweck neu: Dienstleistungen im Bereich Coiffure (Haare färben, tönen, schneiden, fönen) und Manicure. Tagebuch Nr. 3626 vom 27.07.2011 06279800
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
- Evolva AG
- Duggingerstrasse 23
- Reinach BL
- BL
BL Mutationen Evolva AG, in Reinach BL, CH-170.3.027.314-6, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 133 vom 13.07.2010, S. 6, Publ. 5724104). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bender, Norbert, deutscher Staatsangehöriger, in Reinach BL, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 3627 vom 27.07.2011 06279374
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
- H.P. Zemp GmbH in Liquidation
- Schafmattweg 5
- Binningen
- BL
BL Mutationen H.P. Zemp GmbH, in Binningen, CH-280.4.006.947-1, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 70 vom 12.04.2007, S. 6, Publ. 3882008). Gemäss Erklärung vom 25.07.2011 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Tagebuch Nr. 3628 vom 27.07.2011 06279376
Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
- Integrale Krankenpflege Runkel GmbH
- Petersplatz 19
- Basel
- BS
BL Mutationen Integrale Krankenpflege Runkel GmbH, in Binningen, CH-270.4.015.437-6, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 140 vom 21.07.2011, S. 0, Publ. 6266162). (Neue) Weitere Adresse: Hollenweg 1, 4208 Nunningen. Tagebuch Nr. 3629 vom 27.07.2011 06279378
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
- LISA BAHR photography
- Don Bosco-Strasse 9
- Reinach BL
- BL
BL Neueintragungen LISA BAHR photography, in Reinach BL, CH-280.1.014.965-2, Don Bosco-Strasse 9, 4153 Reinach BL, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Fotografie für Portraits, Produkte- und Industrie-Fotografie, Hochzeiten, Motorsport, Tagungen und Businessevents. Eingetragene Personen: Bahr, Elisabeth genannt Lisa, von Vechigen, in Reinach BL, Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 3624 vom 27.07.2011 06279796
- marti data consult
- Hauptstrasse 25
- Buckten
- BL
BL Löschungen marti data consult, in Buckten, CH-280.1.007.671-3, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 208 vom 26.10.2010, S. 4, Publ. 5868188). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Tagebuch Nr. 3638 vom 27.07.2011 06279808
- Mefrimo AG
- Dillackerstrasse 25
- Münchenstein
- BL
BL Mutationen Mefrimo AG, in Reinach BL, CH-280.3.010.921-8, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 149 vom 06.08.2007, S. 4, Publ. 4054568). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: CALS AG (CH-280.3.916.206-3), in Allschwil, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wirtschafts-Testat AG (CH-270.3.005.543-7), in Basel, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 3630 vom 27.07.2011 06279380
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
- Parolini Automobile
- Steinbühlallee 182
- Allschwil
- BL
BL Löschungen Parolini Automobile, in Allschwil, CH-280.1.913.541-6, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 231 vom 27.11.2009, S. 6, Publ. 5364786). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsüberganges erloschen. Tagebuch Nr. 3639 vom 27.07.2011 06279810
- Personalfürsorgestiftung der Spilag Unternehmen in Liquidation
- Baselstrasse 80
- Laufen
- BL
BL Löschungen Personalfürsorgestiftung der Spilag Unternehmen in Liquidation, in Laufen, CH-280.7.900.007-8, Stiftung (SHAB Nr. 152 vom 10.08.2009, S. 6, Publ. 5188618). Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge vom 07.07.2011 ist die Stiftung aufgehoben. Sie wird im Handelsregister gelöscht.. Tagebuch Nr. 3640 vom 27.07.2011 06279812
- Plattner & Schmid AG
- Ermitagestrasse 9
- Arlesheim
- BL
BL Mutationen Plattner & Schmid AG, in Arlesheim, CH-280.3.911.883-1, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 19.01.2009, S. 6, Publ. 4832912). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schmid-Eder, Roland, von Frutigen, in Arlesheim, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten; Plattner, René, von Basel, in Arlesheim, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mancini, Goffredo Francesco, italienischer Staatsangehöriger, in Aesch BL, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten. Tagebuch Nr. 3631 vom 27.07.2011 06279382
- Pneu One GmbH in Liquidation
- Im Gstrüpf 6
- Muttenz
- BL
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
- Restaurant Stab, Erwin Fürst
- Baslerstrasse 334
- Allschwil
- BL
BL Löschungen Restaurant Stab, Erwin Fürst, in Allschwil, CH-280.1.006.143-5, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 80 vom 26.04.2011, S. 0, Publ. 6134462). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird das Einzelunternehmen im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 3641 vom 27.07.2011 06279814
- RRR Ritter Reisen Reinach
- Angensteinerstrasse 6
- Reinach
- BL
BL Löschungen RRR Ritter Reisen Reinach, in Reinach BL, CH-280.1.913.912-2, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 247 vom 19.12.2000, S. 8650). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 3642 vom 27.07.2011 06279816
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
- Schmidlin-TSK AG
- Andlauring 69
- Aesch BL
- BL
BL Mutationen Schmidlin-TSK AG, in Aesch BL, CH-170.3.023.527-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 141 vom 22.07.2011, S. 0, Publ. 6268190). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Burkhalter, Paul, von Heimiswil, in Gerolfingen (Täuffelen), mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 3632 vom 27.07.2011 06279384
- Ewellix Switzerland AG
- Oristalstrasse 97
- Liestal
- BL
BL Mutationen SKF Actuation System (Liestal) AG, in Liestal, CH-280.3.911.743-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 172 vom 06.09.2010, S. 5, Publ. 5799776). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schack, Rainer, deutscher Staatsangehöriger, in Lörrach (DE), mit Kollektivprokura zu zweien; Le-Mounier, Stéphane Pierre, französischer Staatsangehöriger, in Fondettes (FR), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Miglietta, Ezio, italienischer Staatsangehöriger, in Airasca / TO (IT), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 3633 vom 27.07.2011 06279386
- SSX.CH Schaffner
- Im Steinler 3
- Pfeffingen
- BL
BL Neueintragungen SSX.CH Schaffner, in Pfeffingen, CH-280.1.014.966-8, Im Steinler 3, 4148 Pfeffingen, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Handel mit Sportartikeln. Eingetragene Personen: Schaffner, Raffael, von Pfeffingen, in Pfeffingen, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 3625 vom 27.07.2011 06279798
Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
- Theodor Christen Stiftung
- Grossmattstrasse 42
- Pratteln
- BL
BL Löschungen Theodor Christen Stiftung, in Pratteln, CH-280.7.004.171-3, Stiftung (SHAB Nr. 111 vom 12.06.2009, S. 7, Publ. 5064966). Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge vom 05.07.2011 ist die Stiftung aufgehoben. Sie wird im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 3643 vom 27.07.2011 06279818
- Tschudin + Heid AG
- Hauptstrasse 35
- Waldenburg
- BL
BL Mutationen Tschudin + Heid AG, in Waldenburg, CH-280.3.900.488-5, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 164 vom 25.08.2010, S. 5, Publ. 5784736). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Iseli, Martin, von Zihlschlacht-Sitterdorf, in Weiningen ZH, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 3634 vom 27.07.2011 06279388
- VSL Baugeneralunternehmung GmbH in Liquidation
- Lindenheimstrasse 11
- Emmen
- LU
Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
- Wohlfahrtsfonds der Ladenbau AG
- Frenkendörferstrasse 27
- Liestal
- BL
BL Löschungen Wohlfahrtsfonds der Ladenbau AG, in Liestal, CH-280.7.911.632-2, Stiftung (SHAB Nr. 221 vom 13.11.2008, S. 7, Publ. 4731210). Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge vom 02.07.2011 ist die Stiftung aufgehoben. Sie wird im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 3645 vom 27.07.2011 06279390
- Wohngenossenschaft Stückgarten
- Gartenstrasse 5
- Ettingen
- BL
BL Mutationen Wohngenossenschaft Stückgarten, in Ettingen, CH-280.5.914.656-0, Genossenschaft (SHAB Nr. 119 vom 24.06.2009, S. 10, Publ. 5088482). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Koller, Silvia, von Basel, in Ettingen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder der Vizepräsidentin. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Frei, Sonja, von Unterstammheim, in Ettingen, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsidentin und Aktuarin mit Kollektivunterschrift zu zweien); Bertholjotti-Noti, Esther, von Visp und Stalden VS, in Ettingen, Mitglied und Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder der Vizepräsidentin. Tagebuch Nr. 3635 vom 27.07.2011 06279802