Di seguito sono disponibili tutte le comunicazioni relative alla ditta Urs Baumann, Transporte che sono state pubblicate nel Foglio Ufficiale di Commercio Svizzero (FUSC) o nella Gazzetta ufficiale elettronica dell'Amministrazione del Liechtenstein (eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung) dal 1994. Ulteriori informazioni di base e dati finanziari su Urs Baumann, Transporte sono disponibili sotto le successive voci di menu.

    FUSC: 242 / del 13.12.2001

    • Dissolution de l'entreprise: SH Löschungen Urs Baumann, Transporte, in Schaffhausen, Ausführung von Gütertransporten, Einzelfirma (SHAB Nr. 80 vom 09. 04. 1985, S. 1333). Der Geschäftsbetrieb hat infolge Wegzugs des Inhabers aufgehört. Die Firma wird im Sinne von Art. 68 Abs 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 1653 vom 07.12.2001 124832
  • FUSC: 220 / del 14.11.1997

    • Faillite: Schaffhausen (21400) Kollokationsplan und Inventar Im Verfahren betreffend die konkursamtliche Liquidation des Nachlasses des Baumann Urs Marcel, Stettemerstrasse 11, 8207 Schaffhausen, liegen Inventar und Kollokationsplan beim unterzeichneten Konkursamt für die Gläubiger zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen das Inventar sind innert 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde des Kantons Schaffhausen über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen, Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans innert 20 Tagen beim zuständigen Gericht anhängig zu machen, ansonst Inventar und Kollokationsplan als genehmigt gelten; die Fristen beginnen mit dieser Publikation zu laufen. 8201 Schaffhausen, 5. November 1997 Konkursamt Schaffhausen
  • FUSC: 190 / del 03.10.1997

    • Faillite: Schaffhausen (18518) Konkursamtliche Nachlassliquidation Gemeinschuldner: Nachlass des Baumann Urs Marcel, geb. 1948, von Neuhausen am Rheinfall, gest. 25. November 1996, wohnhaft gewesen Stettemerstrasse 11, 8207 Schaffhausen. Datum der Konkurseröffnung: 4. Juli 1997. Summarisches Verfahren gemäss Art. 231 SchKG. Eingabefrist bis 30. Oktober 1997. Die Gläubiger des Gemeinschuldners und alle Personen, die auf in Händen des Gemeinschuldners befindliche Vermögensstücke Anspruch erheben, werden aufgefordert, binnen der Eingabefrist ihre Forderungen oder Ansprüche unter Einlegung der Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift dem unterzeichneten Konkursbeamten einzugeben. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Gemeinschuldner der Zinsenlauf für alle Forderungen mit Ausnahme der pfandversicherten auf (Art. 209 SchKG). Desgleichen haben die Schuldner des Gemeinschuldners sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolge im Unterlassungsfalle. Wer Sachen des Gemeinschuldners als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzt, hat sie, ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht, binnen der Eingabefrist dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen, bei Straffolge im Unterlassungsfalle und bei Verlust des Vorzugsrechtes im Falle ungerechtfertigter Unterlassung. 8201 Schaffhausen, 26. September 1997 Konkursamt Schaffhausen
Pubblicità
Pubblicità