Qui di seguito sono disponibili i mandati correnti e precedenti di Severin Huber in ditte e organizzazioni. Qui avrete inoltre una visione di tutte le pubblicazioni su Severin Huber apparse nel Foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC). Ulteriori informazioni, in particolare di natura finanziaria, sono disponibili sotto le corrispondenti voci di menu.

Severin Huber

Dielsdorf

Dielsdorf

Estratto dei mandati correnti di Severin Huber in società svizzere:

Conseil d'administ.

membre

seit 23.11.2022

Conseil d'administ.

directeur adjoint

prima del 1994

Estratto dei precedenti mandati di Severin Huber in società svizzere:

Conseil d'administ.

membre

bis 16.06.2009

Ultima pubblicazione su Severin Huber nel Foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC):

Inscription au CA / Direction membro (Kollektivunterschrift zu zweien): Mutation Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf, Dielsdorf Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf, in Dielsdorf, CHE-108.913.991, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 232 vom 27.11.2020, Publ. 1005033063). Statutenänderung: 29.11.2020. Zweck neu: Der Zweckverband betreibt ein regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege, mit welchem der Bedarf an Langzeitpflege, Akut- und Übergangspflege - also stationäre Krankenpflege- sowie der ambulanten Versorgung im Bezirk Dielsdorf abgedeckt werden soll. Der Zweckverband sorgt, soweit nötig, zentral oder dezentral für seinen Ausbau. Der Zweckverband arbeitet zu diesem Zweck mit Spitälern, anderen Institutionen, frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten sowie spitalexternen Gesundheitsdiensten und weiteren Organen der Gesundheitsversorgung zusammen. Die Dienstleistungen kommen in erster Linie den Einwohnerinnen und Einwohnern der Zweckverbandsgemeinden zugute. Die Zweckverbandsgemeinden sind nicht verpflichtet, die ambulante Versorgung in Anspruch zu nehmen. Der Zweckverband kann, unter Beachtung der Bestimmungen dieser Statuten, allein oder zusammen mit Dritten weitere Einrichtungen und Dienste schaffen, um seine Aufgaben gemäss Art. 3 Abs. 1 dieser Statuten zu erfüllen. Der Zweckverband kann sich zur Aufgabenerfüllung an juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts beteiligen, unter Vorbehalt eines entsprechenden Ausgliederungserlasses sowie unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird. Organisation neu: Organisation: Stimmberechtigte des Zweckverbandsgebietes, Zweckverbandsgemeinden, Delegiertenversammlung, Verwaltungsrat und Rechnungsprüfungskommission. Haftung: nähere Umschreibung gemäss Staututen. (bisher: Haftung: Die Zweckverbandsgemeinden haften nach dem Zweckverband subsidiär für die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes. Der Haftungsanteil richtet sich nach den finanziellen Beteiligungen der Zweckverbandsgemeinden am 31. Dezember des Rechnungsjahres.). Rechtsgrundlagen: Gemeindegesetz vom 20.04.2015, Beschlüsse der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinde über die Genehmigung der Statuten vom 29.11.2020, vom Regierungsrat am 14.04.2021 genehmigt. (bisher: Rechtsgrundlagen: Gemeindegesetz vom 06.06.1926, Beschlüsse der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden über die Genehmigung der Statuten zwischen 29.11. und 13.12.2012). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Huber, Severin, von Dielsdorf, in Dielsdorf, Präsident der Delegiertenversammlung und Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Präsident der Delegiertenversammlung und Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien); Walter, Max, von Regensdorf, in Regensdorf, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Präsident der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien); Zumbach, Daniel, von Zürich und Dänikon, in Zürich, Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsident der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien); Erni, Beatrice, von Zürich, in Steinmaur, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien); Weber Allenspach, Andrea, von Zürich, in Niederweningen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien). Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 45911 vom 18.11.2022 HR02-1005610651
Nouvelle fonction Generalsekretär/in (Kollektivunterschrift zu zweien): ZH Mutationen Zweckverband Langzeitpflege Bezirk Dielsdorf, in Dielsdorf, CHE-494.770.745, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 152 vom 09.08.2011, Publ. 6288228). Statutenänderung: 13.12.2012. Bezeichnung neu: Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf. Zweck neu: Der Zweckverband betreibt ein regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege, mit welchem der Bedarf an Langzeitpflege, Akut- und Übergangspflege im Bezirk Dielsdorf abgedeckt werden soll. Der Zweckverband sorgt, soweit nötig, zentral oder dezentral für seinen Ausbau. Der Zweckverband arbeitet zu diesem Zweck mit Spitälern, anderen Institutionen, frei praktizierenden Ärzten sowie spitalexternen Gesundheitsdiensten und weiteren Organen der Gesundheitsversorgung zusammen. Die Dienstleistungen kommen in erster Linie den Einwohnern der Zweckverbandsgemeinden zugute. Der Zweckverband kann unter Beachtung der Bestimmungen dieser Statuten allein oder zusammen mit Dritten weitere Einrichtungen und Dienste schaffen, um die Kernaufgabe und andere damit zusammenhängende Aufgaben zu besorgen. Unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird, kann sich der Zweckverband für im Rahmen des Verbandzwecks untergeordnete Bereiche an anderen Unternehmen beteiligen und andere Unternehmen erwerben. Ferner kann der Zweckverband - unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird - im Rahmen des Verbandszweckes Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Er kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen. Organisation: Stimmberechtigte des Zweckverbandsgebietes, Zweckverbandsgemeinden, Delegiertenversammlung, Betriebskommission und Rechnungsprüfungskommission. Rechtsgrundlagen: Gemeindegesetz vom 06.06.1926, Beschlüsse der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden über die Genehmigung der Statuten zwischen 29.11. und 13.12.2012 (bisher: Rechtsgrundlagen: Gemeindegesetz vom 06.06.1926, Beschlüsse der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden über die Genehmigung der Statuten vom 27.11./02./03./04./08./09./11./12./15./17.12.2008 und 23.06.2009.). Haftung: Die Zweckverbandsgemeinden haften nach dem Zweckverband subsidiär für die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes. Der Haftungsanteil richtet sich nach den finanziellen Beteiligungen der Zweckverbandsgemeinden am 31. Dezember des Rechnungsjahres. (bisher: Haftung: Die Verbandsgemeinden haften nach dem Zweckverband für die Verbindlichkeiten gemäss Kostenverteiler.). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Conrad, Raeto, von Davos, in Regensberg, Vizepräsident der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsident der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung); Huber, Severin, von Dielsdorf, in Dielsdorf, Präsident der Delegiertenversammlung und Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung); Weber Allenspach, Andrea, von Zürich, in Niederweningen, Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung); Sprenger, Markus, von Aadorf, in Baar, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Cham); Häsli, Dr. Thomas, von Winterthur, in Höri, stellvertretender Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 17051 vom 13.05.2016 02839059
Nouvelle fonction membro (ohne Unterschrift): ZH Mutationen Zweckverband Langzeitpflege Bezirk Dielsdorf, in Dielsdorf, CHE-494.770.745, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 152 vom 09.08.2011, Publ. 6288228). Statutenänderung: 13.12.2012. Bezeichnung neu: Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf. Zweck neu: Der Zweckverband betreibt ein regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege, mit welchem der Bedarf an Langzeitpflege, Akut- und Übergangspflege im Bezirk Dielsdorf abgedeckt werden soll. Der Zweckverband sorgt, soweit nötig, zentral oder dezentral für seinen Ausbau. Der Zweckverband arbeitet zu diesem Zweck mit Spitälern, anderen Institutionen, frei praktizierenden Ärzten sowie spitalexternen Gesundheitsdiensten und weiteren Organen der Gesundheitsversorgung zusammen. Die Dienstleistungen kommen in erster Linie den Einwohnern der Zweckverbandsgemeinden zugute. Der Zweckverband kann unter Beachtung der Bestimmungen dieser Statuten allein oder zusammen mit Dritten weitere Einrichtungen und Dienste schaffen, um die Kernaufgabe und andere damit zusammenhängende Aufgaben zu besorgen. Unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird, kann sich der Zweckverband für im Rahmen des Verbandzwecks untergeordnete Bereiche an anderen Unternehmen beteiligen und andere Unternehmen erwerben. Ferner kann der Zweckverband - unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird - im Rahmen des Verbandszweckes Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Er kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen. Organisation: Stimmberechtigte des Zweckverbandsgebietes, Zweckverbandsgemeinden, Delegiertenversammlung, Betriebskommission und Rechnungsprüfungskommission. Rechtsgrundlagen: Gemeindegesetz vom 06.06.1926, Beschlüsse der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden über die Genehmigung der Statuten zwischen 29.11. und 13.12.2012 (bisher: Rechtsgrundlagen: Gemeindegesetz vom 06.06.1926, Beschlüsse der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden über die Genehmigung der Statuten vom 27.11./02./03./04./08./09./11./12./15./17.12.2008 und 23.06.2009.). Haftung: Die Zweckverbandsgemeinden haften nach dem Zweckverband subsidiär für die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes. Der Haftungsanteil richtet sich nach den finanziellen Beteiligungen der Zweckverbandsgemeinden am 31. Dezember des Rechnungsjahres. (bisher: Haftung: Die Verbandsgemeinden haften nach dem Zweckverband für die Verbindlichkeiten gemäss Kostenverteiler.). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Conrad, Raeto, von Davos, in Regensberg, Vizepräsident der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsident der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung); Huber, Severin, von Dielsdorf, in Dielsdorf, Präsident der Delegiertenversammlung und Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung); Weber Allenspach, Andrea, von Zürich, in Niederweningen, Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung); Sprenger, Markus, von Aadorf, in Baar, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Cham); Häsli, Dr. Thomas, von Winterthur, in Höri, stellvertretender Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 17051 vom 13.05.2016 02839059
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