Qui di seguito sono disponibili i mandati correnti e precedenti di Esther Fritsche in ditte e organizzazioni. Qui avrete inoltre una visione di tutte le pubblicazioni su Esther Fritsche apparse nel Foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC). Ulteriori informazioni, in particolare di natura finanziaria, sono disponibili sotto le corrispondenti voci di menu.

Esther Fritsche

Lachen

Appenzell

Estratto dei mandati correnti di Esther Fritsche in società svizzere:

Conseil de fondation

directeur de la succursale

seit 18.08.2021

Estratto dei precedenti mandati di Esther Fritsche in società svizzere:

Ultima pubblicazione su Esther Fritsche nel Foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC):

Conseil de fondation Mitglied (Kollektivunterschrift zu zweien): Neueintragung KIWI Tierschutzstiftung, Meilen KIWI Tierschutzstiftung, in Meilen, CHE-393.184.627, c/o Christian Screta, Justrain 24, 8706 Meilen, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 17.06.2021. Zweck: 1 Die Stiftung verfolgt folgende gemeinnützigen Zwecke: a) Unterstützung von Tierheimen in der ganzen Schweiz, insbesondere durch finanzielle Beiträge für die Betreuung, Fütterung, Unterbringung, tierärztlichen Untersuchungen und notwendigen Operationen der Haustiere. Es werden nur Tierheime unterstützt, die keine Haustiere aufgrund ihres Alters, Gebrechens oder Überbelegung töten und die sich uneigennützig, um die Haustiere kümmern; b) Verbesserung der Lebensverhältnisse herrenloser, unerwünschter oder notleidender Haustiere durch Übernahme aller damit verbundenen Ausgaben wie Aufnahme und Vermittlung der Haustiere: c) Artgerechte Unterstützung von nicht oder schwer vermittelbaren Haustieren bis zu deren Ableben; d) Unterstützung von unpolitischen Tierschutzprojekten und Tierschutzorganisationen in der gesamten Schweiz. 2 Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. 3 Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 4 Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Die Stifter sowie Angehörige der Stifter und ihnen nahestehende Personen haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung. 5 Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. 6 Dem Stiftungsrat steht das Recht zu, durch einstimmigen Beschluss Änderungen des Zwecks und der Stiftungsurkunde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei werden die Voraussetzungen gemäss Art. 85 (Änderung der Organisation), Art. 86 (Entfremdung vom Ursprungszweck) und Art. 86b ZGB (unwesentliche Änderungen) berücksichtigt. 7 Die Stifter behalten sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 ZGB vor. (Bemerkungen:). Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Screta von Zavorziz, Christian, von Schaffhausen, in Meilen, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fritsche, Esther, von Appenzell, in Lachen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Gobbi Screta von Zavorziz, Paola, von Schaffhausen, in Meilen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Höfliger, Michèle, von Appenzell, in Lachen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Interconsulta Revisions- und Treuhand AG (CHE-105.836.816), in Zürich, Revisionsstelle. Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 35559 vom 13.08.2021 HR01-1005272793
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