Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Bauspenglerei Bernardi, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Bauspenglerei Bernardi finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 02.02.2022

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: Löschung Bauspenglerei Bernardi, Dulliken Bauspenglerei Bernardi, in Dulliken, CHE-107.875.187, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2014, S.0, Publ. 1503885). Domizil neu: Das Einzelunternehmen hat sein Domizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieses über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bernardi, Gerhard, österreichischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Dulliken). Handelsregisteramt des Kantons Solothurn Tagebuch Nr. 523 vom 28.01.2022 HR03-1005395413
  • SHAB: 0 / vom 22.09.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 0 / vom 21.09.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 0 / vom 20.09.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 93 / vom 15.05.2014

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte: SO Mutationen Bauspenglerei Bernardi, in Starrkirch-Wil, CHE-107.875.187, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2006, S. 17, Publ. 3198460). Sitz neu: Dulliken. Domizil neu: Bahnhofstrasse 47, 4657 Dulliken. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bernardi, Gerhard, österreichischer Staatsangehöriger, in Dulliken, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Starrkirch-Wil). Tagebuch Nr. 1923 vom 12.05.2014 01503885
  • SHAB: 11 / vom 17.01.2006

    • Firmensitz geändert: SO Mutationen Bauspenglerei Bernardi, in Starrkirch-Wil, CH-249.1.001.150-2, Betrieb einer Bauspenglerei, Einzelfirma (SHAB Nr. 101 vom 28. 05. 1996, S. 3076). Domizil neu: Aarauerstrasse 18, 4656 Starrkirch-Wil. Tagebuch Nr. 171 vom 11.01.2006 03198460
  • SHAB: 101 / vom 28.05.1996

    • Firmensitz geändert: 13. Mai 1996 Bauspenglerei Bernardi, in Starrkirch-Wil (SHAB Nr. 132 vom 9. 6. 1977, S. 1896). Domizil nun: Dullikerstrasse 11 (behördliche Neunumerierung).
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