Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Beatrice Derwey, Heiztherm, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Beatrice Derwey, Heiztherm finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 181 / vom 18.09.1998

    • Auflösung der Firma: 7. September 1998 Beatrice Derwey, Heiztherm, in Schmitten, Einzelfirma (SHAB Nr. 19 vom 30. 01. 1997, S. 648). Löschung von Amtes wegen, nachdem das Konkursverfahren über den Inhaber gemäss Verfügung des Gerichtspräsidenten des Sensebezirks, Tafers, am 29. 04. 1998 mangels Aktiven eingestellt wurde und der Geschäftsbetrieb aufgehört hat.
  • SHAB: 88 / vom 08.05.1998

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Freiburg (8772) Schuldnerin: Derwey Beatrice, Hausfrau, geb. am 2. Dezember 1960, von Pont, Postfach 21, 1719 Brünisried, Inhaberin der Einzelfirma Beatrice Derwey, Heiztherm, Vetterwil 1, 3185 Schmitten, Heizungen- und Sanitärinstallationen. Das am 13. Dezember 1996 eröffnete Konkursverfahren wurde durch Verfügung des Gerichtspräsidenten des Sensebezirkes, in Tafers, vom 29. April 1998 mangels Massavermögen wieder eingestellt. Falls kein Gläubiger binnen 10 Tagen ab dieser Bekanntmachung mittels Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 5000.- die Durchführung des Konkurses verlangt, wird das Verfahren geschlossen gemäss Art. 230, Abs. 2 SchKG. 1701 Freiburg, 8. Mai 1998 Kantonales Konkursamt, Freiburg Der Vorsteher: B. Meuwly
  • SHAB: 131 / vom 11.07.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Freiburg (13271) Kollokationsplan und Inventar Schuldnerin: Derwey Beatrice, geboren am 2. Dezember 1960, von Pont, Hausfrau, Berg, 1719 Brünisried, Inhaberin der Einzelfirma Beatrice Derwey Heiztherm, Heizungen- und Sanitärinstallationen, Vetterwil 1, 3185 Schmitten. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab dieser Bekanntmachung beim Gerichtspräsidenten des Sensebezirkes, in Tafers, anhängig zu machen, ansonst der Plan als anerkannt betrachtet wird. Das Inventar liegt ebenfalls auf. Innert gleicher Frist sind schriftlich einzureichen: - allfällige Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke im Inventar (Art. 32 KOV), beim Kantonsgericht als Aufsichtsbehörde; - allfällige Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprüche (Art. 47/49 KOV), beim Konkursamt. 1701 Freiburg, 11. Juli 1997 Kantonales Konkursamt, Freiburg Der Vorsteher: B. Meuwly
  • SHAB: 19 / vom 30.01.1997

    • Andere oder unbekannte Gründe: 17. Januar 1997 Beatrice Derwey, Heiztherm, in Schmitten. Heizungen- und Sanitärinstallationen. Einzelfirma (SHAB Nr. 55 vom 20. 3. 1991, S. 1170). Der Gerichtspräsident des Sensebezirks, Tafers, hat mit Verfügung vom 13. Dezember 1996 über die Firma den Konkurs eröffnet.
  • SHAB: 10 / vom 17.01.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Freiburg (1041) Schuldnerin: Derwey-Meuwly Beatrice, geb. am 2. Dezember 1960, von Pont, Hausfrau, Berghölzli 7, 1719 Brünisried. Die Schuldnerin ist Inhaberin der Einzelfirma Beatrice Derwey, Heiztherm, mit Sitz in Schmitten, Vetterwil 1, Heizungen- und Sanitärinstallationen. Datum der Konkurseröffnung: 13. Dezember 1996. Summarisches Verfahren: Art. 231 SchKG. Eingabefrist: 17. Februar 1997. Verwertung der Aktiven: Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, die vorhandenen beweglichen Aktiven freihändig zu verwerten, sofern nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innerhalb der Eingabefrist schriftlich beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. 1700 Fribourg, 14. Januar 1997 Kantonales Konkursamt, Freiburg Der Vorsteher: B. Meuwly
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