Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Bürgin Architektur, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Bürgin Architektur finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 12.04.2019

    • Auflösung der Firma: Löschung Bürgin Architektur, Neuhausen am Rheinfall Bürgin Architektur, in Neuhausen am Rheinfall, CHE-106.038.438, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 249 vom 22.12.2006, S.14, Publ. 3695716). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist. Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen Tagebuch Nr. 707 vom 09.04.2019 HR03-1004609673
  • SHAB: 0 / vom 15.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 0 / vom 15.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SHAB: 0 / vom 01.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 0 / vom 01.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SHAB: 249 / vom 22.12.2006

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: SH Mutationen Berger & Bürgin Architektur, in Neuhausen am Rheinfall, CH-290.2.006.014-4, Architekturbüro, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 28 vom 11. 02. 2002, S. 11, Publ. 336886). Rechtsform neu: Einzelfirma. Firma neu: Bürgin Architektur. Die Kollektivgesellschaft hat sich infolge Ausscheidens des Gesellschafters Philipp Berger, dessen Unterschrift erloschen ist, aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Der Gesellschafter Marcel Bürgin führt im Sinne von Art. 579 OR das Geschäft unter der Firma Bürgin Architektur als Einzelfirma fort. (gestrichen: Weiteres Geschäftslokal: 8260 Stein am Rhein, Zwinglistrasse 27). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Berger, Philipp, von Basel, in Schaffhausen, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bürgin, Marcel, von Schaffhausen, in Dietlikon, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Neukirch, Gesellschafter). Tagebuch Nr. 1897 vom 18.12.2006 03695716
  • SHAB: 28 / vom 11.02.2002

    • Firmensitz geändert: SH Mutationen Berger & Bürgin Architektur, in Neuhausen am Rheinfall, Architekturbüro, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 157 vom 15. 08. 1996, S. 4904). Domizil neu: Zentralstrasse 56, 8212 Neuhausen am Rheinfall. Tagebuch Nr. 194 vom 05.02.2002 00336886
  • SHAB: 157 / vom 15.08.1996

    • Firmensitz geändert: 6. August 1996 Berger & Bürgin Architektur, in Neuhausen am Rheinfall, Architekturbüro, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 78 vom 24. 4. 1995, S. 2220). Weiteres Geschäftslokal: 8260 Stein am Rhein, Zwinglistrasse 27.
  • SHAB: 78 / vom 24.04.1995

    • Gründung der Firma, Personen/Zeichnungsberechtigte: 11. April 1995 Berger & Bürgin Architektur, in Neuhausen am Rheinfall, Rundbuckstrasse 6, 8212 Neuhausen am Rheinfall. Neue Kollektivgesellschaft mit Beginn am 7. April 1995. Gesellschafter: Philipp Berger, von Basel, in Schaffhausen. Marcel Bürgin, von Schaffhausen, in Neukirch TG. Architekturbüro.
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