Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma M. Sulejman, 3d-fotoglas.ch, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur M. Sulejman, 3d-fotoglas.ch finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 09.11.2020

    • Auflösung der Firma: Löschung M. Sulejman, 3d-fotoglas.ch, Arni (AG) M. Sulejman, 3d-fotoglas.ch, in Arni (AG), CHE-442.871.273, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 47 vom 07.03.2012, S.0, Publ. 6582886). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Handelsregisteramt des Kantons Aargau Tagebuch Nr. 11979 vom 04.11.2020 HR03-1005018235
  • SHAB: 0 / vom 03.08.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SHAB: 0 / vom 03.08.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 47 / vom 07.03.2012

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: AG Neueintragungen M. Sulejman, 3d-fotoglas.ch, in Arni AG, CH-400.1.033.738-8, Kohlmattstrasse 2, 8905 Arni AG, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Herstellung und Veredelung von Lasergravuren in Glas sowie Handel mit Lasergravuren und Waren aller Art. Eingetragene Personen: Sulejman, Mejrem, mazedonische Staatsangehörige, in Arni-Islisberg, Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 2825 vom 02.03.2012 06582886
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