SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 06.05.2002 – Kanton Solothurn

    • Herabsetzung des Aktien- oder Partizipationskapitals und Aufforderung an die Gläubiger (Aktiengesellschaft) Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der Aktiengesellschaft: Ruefer Maschinenbau AG, Bettlach 2. Bisheriger Nennwert des Aktienkapitals: CHF 400000 3. Neuer Nennwert des Aktienkapitals: CHF 200000 4. Herabsetzungsbeschluss durch: Generalversammlung 5. Datum des Beschlusses: 30.04.2002 6. Anmeldefrist für Forderungen: 31.07.2002 7. Anmeldestelle für Forderungen: Dr. Urs Kaiser, Dammstr. 14, 2540 Grenchen 8. Hinweis: Die Gläubiger können ihre Forderungen anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen. 9. Bemerkungen: Die Kapitalherabsetzung wird in folgender Art und Weise durchgeführt: - durch Reduktion des Nennwertes von bisher CHF 1000.- auf neu CHF 500.- der 400 Namenaktien; - und durch Verwendung des Herabsetzungsbetrages zur Rückzahlung an die Aktionäre von CHF 500.- je Namenaktie. Durch einen besonderen Revisionsbericht ist festgestellt, dass die Forderungen der Gläubiger trotz Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind. Dr. Urs Kaiser 2540 Grenchen (00457160)

    • Herabsetzung des Aktien- oder Partizipationskapitals und Aufforderung an die Gläubiger (Aktiengesellschaft) Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der Aktiengesellschaft: Swiss Prime Site AG, Olten 2. Bisheriger Nennwert des Aktienkapitals: CHF 604000000 3. Neuer Nennwert des Aktienkapitals: CHF 579840000 4. Herabsetzungsbeschluss durch: ordentliche Generalversammlung 5. Datum des Beschlusses: 29.04.2002 6. Anmeldefrist für Forderungen: 08.07.2002 7. Anmeldestelle für Forderungen: Swiss Prime Site AG, Herrn P. Wullschleger, Froburgstrasse 15, 4601 Olten 8. Hinweis: Die Gläubiger können ihre Forderungen anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen. 9. Bemerkungen: Die Herabsetzung erfolgt durch Reduktion des Nennwertes aller 3020000 Namenaktien von bisher CHF 200.- auf neu CHF 192.- und durch Rückzahlung von insgesamt CHF 24160000.- an die Aktionäre. Der Revisionsbericht des besonders befähigten Revisors gemäss Art. 732 Abs. 2 OR bestätigt, dass die Forderungen der Gläubiger auch nach durchgeführter Herabsetzung voll gedeckt sind. Meyer Lustenberger BBLP, Rechtsanwälte 8029 Zürich (00457488)