SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 25.10.2006 – Kanton Nidwalden

    • NW Neueintragungen El Helbaoui, in Hergiswil NW, CH-150.1.001.300-4, Seestrasse 16, 6052 Hergiswil, Einzelfirma (Neueintragung). Zweck: Export von und Handel mit Occasionsfahrzeugen. Eingetragene Personen: El Helbaoui, Ahmad Ali, libanesischer Staatsangehöriger, in Hergiswil NW, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1424 vom 19.10.2006 03606520

    • NW Mutationen Holzbau Kayser AG, in Oberdorf NW, CH-150.3.000.014-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 177 vom 13. 09. 2005, S. 9, Publ. 3015416). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Pius Bienz Treuhand- und Revisions-AG, in Kriens, Revisionsstelle (bisher: Pius Bienz Treuhand- und Revisions-AG, in Luzern). Tagebuch Nr. 1425 vom 19.10.2006 03606522

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • NW Mutationen SKW Finanz GmbH, in Buochs, CH-150.4.000.099-8, Ausführung von Beratungsaufträgen für Banken, Versicherungsgesellschaften, Finanzgesellschaften und Anlagefonds, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 67 vom 05. 04. 2001, S. 2547). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Klötzel, Peter, von Buochs, in Buochs, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 10000.-- (bisher: deutscher Staatsangehöriger). Tagebuch Nr. 1426 vom 19.10.2006 03606524

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.