Nachfolgend sind die Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zu Roland Handschin ersichtlich. Weitere Informationen finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten.

Roland Handschin

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SHAB: 113 / vom 28.05.1999

Austritt aus / als Mitglied (ohne Unterschrift): 28. Mai 1999 (615) Fernsehgenossenschaft Obergösgen, in Obergösgen (SHAB Nr. 163 vom 25. 8. 1992, S. 4002). Statutenänderung, auch in Bezug auf nicht publikationspflichtige Tatsachen: 17. 3. 1999. Zweck neu: Will ihren Genossenschaftern und deren Wohnungsmietern einen guten Empfang von in- und ausländischen Fernseh- und UKW-Programmen sowie weitere Dienstleistungen (Internet usw.) verschaffen. Errichtet die notwendigen Kabelleitungen im Gemeindegebiet von Obergösgen und sorgt für deren Unterhalt. Die Verwaltung wird nun als Vorstand bezeichnet. Publikationsorgane neu: SHAB, Niederämter Anzeiger, Teletext (Infokanal) der Gemeinde Obergösgen. Streichung der statutarisch festgesetzten Anzahl der Mitglieder des Vorstandes, da nicht zur Eintragung gehörend. Aus Vorstand ausgeschieden: Hans Spielmann, Vizepräsident, und Fritz Binder, Sekretär; Unterschriften erloschen, sowie Anton Bindt, Peter Huber, André Müller und Roland Handschin; führten die Unterschrift nicht. Neue Mitglieder des Vorstandes mit Unterschrift zu zweien: Thomas Roppel, von Obergösgen und Biel-Benken, in Obergösgen, Vizepräsident, und Hugo Straumann, von Lostorf, in Obergösgen, Aktuar. Die bei dieser Genossenschaft eingetragenen Zeichnungseinschränkungen, die über kollektiv zu zweien hinausgehen, werden gelöscht.

SHAB: 37 / vom 12.02.1997

Austritt aus / als Mitglied (Kollektivunterschrift zu zweien): 12. Februar 1997 Fernsehgenossenschaft Erlinsbach, in Niedererlinsbach (SHAB Nr. 142 vom 24. 7. 1996, S. 4445). Aus Verwaltung ausgeschieden: Heinrich Lüthy, Vizepräsident; Unterschrift erloschen, sowie Willi Rickli, Pius Krüttli, Theodor Käser und Roland Handschin; führten die Unterschrift nicht. Neue Mitglieder der Verwaltung: Kurt Bodmer, von und in Erlinsbach, Vizepräsident, mit Unterschrift zu zweien, sowie Rolf Wüthrich, von Rottenschwil, in Erlinsbach, ohne Zeichnungsberechtigung. Die eingetragenen Zeichnungseinschränkungen, die über kollektiv zu zweien hinausgehen, sind von Amtes wegen gestrichen worden.
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