Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma F. Greber, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur F. Greber finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 94 / vom 17.05.2018

    • Auflösung der Firma: BE Löschungen F. Greber, in Münsingen, CHE-101.440.810, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 162 vom 25.08.2014, Publ. 1678147). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Tagebuch Nr. 6795 vom 14.05.2018 04234009
  • SHAB: 162 / vom 25.08.2014

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte: BE Mutationen F. Greber, in Wichtrach, CHE-101.440.810, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 74 vom 18.04.1990, S. 1479). Sitz neu: Münsingen. Domizil neu: Thunstrasse 26, 3110 Münsingen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Greber, Franz, von Reichenbach im Kandertal, in Münsingen, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Oberwichtrach). Tagebuch Nr. 12101 vom 20.08.2014 01678147
  • SHAB: 68 / vom 08.04.2014

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
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