Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Fawer Multimedia AG in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Fawer Multimedia AG in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 25.10.2021

    • Auflösung der Firma: Löschung Fawer Multimedia AG in Liquidation, Zürich Fawer Multimedia AG in Liquidation, in Zürich, CHE-114.555.078, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 238 vom 08.12.2015, S.0, Publ. 2524753). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 44177 vom 20.10.2021 HR03-1005318881
  • SHAB: 0 / vom 12.05.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 11.05.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 10.05.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 07.04.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 238 / vom 08.12.2015

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: ZH Mutationen Fawer Multimedia AG, in Zürich, CHE-114.555.078, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 209 vom 28.10.2008, S. 21, Publ. 4708276). Firma neu: Fawer Multimedia AG in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hirsbrunner, Urs Nico, von Sumiswald, in Embrach, Präsident des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift); Sidler, Beat Klemenz, von Affoltern am Albis, in Hedingen, Mitglied des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: in Affoltern am Albis, Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift). Tagebuch Nr. 42247 vom 03.12.2015 02524753
  • SHAB: 235 / vom 04.12.2014

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 209 / vom 28.10.2008

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital: ZH Neueintragungen Fawer Multimedia AG, in Zürich, CH-020.3.033.092-6, Limmattalstrasse 186, 8049 Zürich, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 21.10.2008. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Verkauf, die Installation, die Reparatur und die Wartung im Bereich Multimediadienste sowie in den Bereichen Foto, PC, Drucker und multifunktionale Geräte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 50000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung der Gründer vom 21.10.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Hirsbrunner, Urs Nico, von Sumiswald, in Embrach, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Sidler, Beat Klemenz, von Affoltern am Albis, in Affoltern am Albis, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 29692 vom 22.10.2008 04708276
Anzeige
Anzeige