Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Grolimund + Hüppin Treuhand, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Grolimund + Hüppin Treuhand finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 29.06.2022

    • Auflösung der Firma: Löschung Grolimund + Hüppin Treuhand, Schlieren Grolimund + Hüppin Treuhand, in Schlieren, CHE-107.425.306, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 100 vom 24.05.2006, S.19, Publ. 3389378). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 25551 vom 24.06.2022 HR03-1005507116
  • SHAB: 0 / vom 11.02.2022

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, CHE-294.713.657, Schöntalstrasse 5, 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.03.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Albau Bau GmbH (CHE-105.644.754), in Wetzikon (ZH) - Grolimund + Hüppin Treuhand (CHE-107.425.306), in Schlieren - Kontext Konzept GmbH in Liquidation (CHE-430.129.600), in Zürich - Kenjutsu Verein Schweiz in Liquidation (CHE-490.378.874), in Winterthur - Swiss Grssshopper GmbH (CHE-364.777.593), in Zürich - G&A Bauunternehmen GmbH (CHE-366.073.907), in Urdorf - Brixia GmbH (CHE-115.929.170), in Buch am Irchel - Verein zur Herausgabe des Schweizerischen Künstlerlexikons in Liquidation (CHE-110.370.924), in Zürich Handelsregisteramt des Kantons Zürich BH05-0000006694
  • SHAB: 0 / vom 10.02.2022

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, CHE-294.713.657, Schöntalstrasse 5, 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.03.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Albau Bau GmbH (CHE-105.644.754), in Wetzikon (ZH) - Grolimund + Hüppin Treuhand (CHE-107.425.306), in Schlieren - Kontext Konzept GmbH in Liquidation (CHE-430.129.600), in Zürich - Kenjutsu Verein Schweiz in Liquidation (CHE-490.378.874), in Winterthur - Swiss Grssshopper GmbH (CHE-364.777.593), in Zürich - G&A Bauunternehmen GmbH (CHE-366.073.907), in Urdorf - Brixia GmbH (CHE-115.929.170), in Buch am Irchel - Verein zur Herausgabe des Schweizerischen Künstlerlexikons in Liquidation (CHE-110.370.924), in Zürich Handelsregisteramt des Kantons Zürich BH05-0000006692
  • SHAB: 0 / vom 09.02.2022

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, CHE-294.713.657, Schöntalstrasse 5, 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.03.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Albau Bau GmbH (CHE-105.644.754), in Wetzikon (ZH) - Grolimund + Hüppin Treuhand (CHE-107.425.306), in Schlieren - Kontext Konzept GmbH in Liquidation (CHE-430.129.600), in Zürich - Kenjutsu Verein Schweiz in Liquidation (CHE-490.378.874), in Winterthur - Swiss Grssshopper GmbH (CHE-364.777.593), in Zürich - G&A Bauunternehmen GmbH (CHE-366.073.907), in Urdorf - Brixia GmbH (CHE-115.929.170), in Buch am Irchel - Verein zur Herausgabe des Schweizerischen Künstlerlexikons in Liquidation (CHE-110.370.924), in Zürich Handelsregisteramt des Kantons Zürich BH05-0000006688
  • SHAB: 100 / vom 24.05.2006

    • Andere oder unbekannte Gründe: ZH Mutationen Grolimund + Hüppin Treuhand, in Schlieren, CH-020.2.000.754-1, Treuhandbüro, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 115 vom 17. 06. 1999, S. 4056). Die Unterlagen über die besondere Befähigung als Revisor sind beim Handelsregister des Kantons Zürich hinterlegt. Tagebuch Nr. 13878 vom 18.05.2006 03389378
  • SHAB: 115 / vom 17.06.1999

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte: 11.06.1999 (12992) Grolimund + Hüppin Treuhand, in Schlieren, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 22 vom 01. 02. 1996, S. 633). Domizil neu: Steinwiesenstrasse 1, 8952 Schlieren. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Grolimund, Eduard, von Matzendorf, in Weggis, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift (bisher: in Balsthal).
  • SHAB: 22 / vom 01.02.1996

    • Namensänderung, Firmensitz geändert: 26. Januar 1996 (1867) Grolimund + Hüppin, in Schlieren, Treuhandbüro, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 52 vom 15. 3. 1994 S. 1415). Firma neu: Grolimund + Hüppin Treuhand. Domizil neu: Wiesenstrasse 10, 8952 Schlieren.
  • SHAB: 0 / vom 15.03.1994

    • Namensänderung, Firmensitz geändert: 8. März 1994 (4798) Grolimund & Hüppin, in Schlieren, Treuhandbüro, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 192 vom 5. 10. 1992 S. 4636). Firma neu: Grolimund + Hüppin. Domizil neu: Rütistrasse 20, 8952 Schlieren.
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