Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 19.10.2021

    • Auflösung der Firma: Löschung Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation, Zürich Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation, in Zürich, CHE-116.270.681, Verein (SHAB Nr. 165 vom 28.08.2014, S.0, Publ. 1684443). Der Verein wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieser keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 43529 vom 14.10.2021 HR03-1005315210
  • SHAB: 0 / vom 19.05.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 18.05.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 17.05.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 12.04.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 165 / vom 28.08.2014

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: ZH Mutationen Internationale Förderkommission - Motorsport, in Zürich, CHE-116.270.681, Verein (SHAB Nr. 242 vom 13.12.2010, S. 29, Publ. 5936176). Name neu: Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation. Uebersetzungen des Namens neu: (International Association for Support and Development - Motorsport in liquidation). Domizil neu: Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. (Gestrichene Angaben über die Organisation aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften gemäss Art. 92 HRegV.). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Zailinger, Anton, österreichischer Staatsangehöriger, in Salzburg (AT), Präsident des Vorstandes und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Präsident des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien); Emminger, Stefan, österreichischer Staatsangehöriger, in Auerbach (AT), Vizepräsident des Vorstandes und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsident des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien); Morozov, Dmitry, russischer Staatsangehöriger, in St. Petersburg (RU), Mitglied des Vorstandes und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien); Svarichevsky, Stanislav, russischer Staatsangehöriger, in St. Petersburg (RU), Mitglied des Vorstandes und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien). Tagebuch Nr. 27895 vom 25.08.2014 01684443
  • SHAB: 86 / vom 06.05.2013

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 242 / vom 13.12.2010

    • Personen/Zeichnungsberechtigte, Nachtragsmeldung/Berichtigung: ZH Mutationen Berichtigung des im SHAB Nr. 237 vom 06.12.2010, S. 26, publizierten TR-Eintrags Nr. 41793 vom 30.11.2010. Internationale Förderkommission - Motorsport, in Zürich, CH-020.6.001.452-4, Verein (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2010, S. 26, Publ. 5923906). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Morozov, Dmitry, russischer Staatsangehöriger, in St. Petersburg (RU), Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien (nicht: Morozov, Dimitry). Tagebuch Nr. 42810 vom 07.12.2010 05936176
  • SHAB: 237 / vom 06.12.2010

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: ZH Neueintragungen Internationale Förderkommission - Motorsport (International Association for Support and Development - Motorsport), in Zürich, CH-020.6.001.452-4, c/o Regus WTC Zurich GmbH, Leutschenbachstrasse 95, 8050 Zürich, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 15.11.2010. Zweck: Der Verein bezweckt die Förderung und Verbreitung eines gesunden Lebenswandels für Kinder und junge Erwachsene sowie deren sportliche Ausbildung; die Verbreitung von Motorsport für Kinder und Jugendliche; der Einbezug von Kindern und Jugendlichen in die weltweite Autokultur; die Organisation von Sponsoren und die direkte und indirekte finanzielle Unterstützung der sportlichen Entwicklung talentierter junger Motorsportlerinnen und Motorsportler; die Schaffung eines vereinheitlichten europäischen Systems für Jugendwettkämpfe, welches allen talentierten Fahrern gleichen Zugang und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten sichert; die Schaffung von Infrastruktur zur Sicherung der effektiven Förderung des Motorsports bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere in der Europäischen Union. Zur Erreichung dieses Zwecks kann der Verein jegliche wirtschaftliche Tätigkeiten betreiben sowie weitere Vereine und Niederlassungen in anderen Ländern gründen.. Mittel: Mitgliederbeiträge, Spenden und Schenkungen von Privatpersonen oder juristischen Personen, Bankkredite sowie weiteres Vermögen rechtlich zulässiger Herkunft. Organisation: Vereinsversammlung, Vorstand von mindestens zwei Mitgliedern. Eingetragene Personen: Zailinger, Anton, österreichischer Staatsangehöriger, in Salzburg (AT), Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Emminger, Stefan, österreichischer Staatsangehöriger, in Auerbach (AT), Vizepräsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Morozov, Dimitry, russischer Staatsangehöriger, in St. Petersburg (RU), Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Svarichevsky, Stanislav, russischer Staatsangehöriger, in St. Petersburg (RU), Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 41793 vom 30.11.2010 05923906
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