Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Louis Angehrn, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Louis Angehrn finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 58 / vom 22.03.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: St. Gallen (5347) Rückruf Grundstücksteigerung Betr. Nr. 97/432, 97/433 Schuldner und Grundeigentümer: Angehrn Louis und Myrtha, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach, Solidarschuldner und Miteigentümer je zur Hälfte. Grundpfand: Grundbuch Goldach Grundstück Nr. 5024, Blumenfeldstrasse 10, 9403 Goldach Grundbuch Goldach Grundstück Nr. 1401, Blumenfeldstrasse 10, 9403 Goldach Infolge Rückzug beider Betreibungen findet die Versteigerung am 13. April 2000 nicht statt. Die auf den 6. April 2000 vorgesehene Besichtigung entfällt somit ebenfalls. 9403 Goldach, 7. März 2000 Betreibungsamt Goldach
  • SHAB: 18 / vom 26.01.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: St. Gallen (1536) Grundstücksteigerung Betreibung Nr. 97/432, 97/433 Schuldner: Angehrn Louis, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach. Angehrn Myrtha, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach. Miteigentümer je zur Hälfte Grundeigentümer: Angehrn Louis, Bachstrasse 7, 9400 Rorschachhalden Angehrn Myrta, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach Miteigentümer je zur Hälfte Steigerungstag: Donnerstag, 13. April 2000, 10 Uhr. Steigerungslokal: Restaurant Schäfli, Hauptstrasse 11, 9403 Goldach. Ende der Eingabefrist: 16. Februar 2000. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses auf dem Büro des Betreibungsamtes Goldach vom 14. März 2000 bis 24. März 2000. Grundpfand Grundbuch Goldach Grundstück Nr. 5024, Blumenfeldstrasse 10, 9403 Goldach Selbständiges und dauerndes Baurecht auf den Grundstücken Nr. 507 und Nr. 1914 gem. Art. 779 ZGB, lt. Begründungsakt SP 15/2843, auf die Dauer von 100 Jahren; 24. November 1988, Bel. 474, bestehend aus 2833 m² Baurechtsfläche Amtliche Verkehrswertschätzung vom 17. August 1995 CHF 632 000.- Grundbuch Goldach Grundstück Nr. 1401, Blumenfeldstrasse 10, 9403 Goldach Lagerhaus Nr. 2629 2942 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum Amtliche Verkehrswertschätzung vom 17. August 1995 CHF 13 168 000.- Betreibungsamtliche Schätzung vom 29. Januar 1999 für die Grundstücke Nrn. 5024 und 1401, Blumenfeldstrasse 10, 9403 Goldach CHF 10 000 000.- Infolge Gesamtpfändung werden die Grundstücke Nr. 5024 und Nr. 1401 gesamthaft versteigert. Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 2. Rang. Besichtigung des Steigerungsobjektes: Donnerstag, 10 Uhr, gegen telefonische Voranmeldung beim Betreibungsamt (Tel. 071 844 66 32). Anzahlung: Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Barzahlung von Fr. 100 000.- (Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Goldach - keine Privatchecks) zu leisten. Es wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsversteigerung von Grundstücken (SR 281.42) verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte aufmerksam gemacht. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (SR 211.412.41) und die dazugehörige Verordnung (SR 211.412.411) verwiesen. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. 9403 Goldach, 17. Januar 2000 Betreibungsamt Goldach
  • SHAB: 6 / vom 12.01.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: St. Gallen (499) Grundstücksteigerung Betreibung Nr. 97/3170, 97/3171 (Art. 126, 133-143 SchKG, Art. 29 ff. VZG) Schuldner: Angehrn Louis, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach, und Angehrn-Locher Myrta, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach (Miteigentum je zur Hälfte). Grundeigentümer: Angehrn Louis, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach und Angehrn-Locher Myrta, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach (Miteigentum je zur Hälfte). Steigerungstag und -zeit: Dienstag, 14. März 2000, 14 Uhr. Steigerungslokal: Restaurant Stadthof, Blumenausaal, Kirchstrasse 9, 9400 Rorschach. Ende der Eingabefrist: 1. Februar 2000, 24 Uhr. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 7. bis 17. Februar 2000 im Büro des Betreibungsamtes Rorschach. Grundpfand: Grundstück Nr. 1001, Industriestrasse 36, 9400 Rorschach, bestehend aus: Bürogebäude mit Lager und Wohnungen Nr. 1625 CHF 3 799 000.- Lagergebäude mit Büros, Laden und Spedition Nr. 1626 CHF 2 992 000.- 54 a 14 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum CHF 3 389 000.- Amtliche Verkehrswertschätzung vom 9. Februar 1994 / 22. Dezember 1994 CHF 10 180 000.- Betreibungsamtliche Schätzung vom 3. Februar 1999 CHF 8 800 000.- Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers mit gesetzlichem Pfandrecht sowie des Pfandgläubigers im 1. und 2. Rang. Besichtigung des Steigerungsobjektes: Dienstag, 7. März 2000, 14 Uhr, gegen telefonische Voranmeldung beim Betreibungsamt (071 844 21 61). Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 100 000.- (Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Rorschach - keine Privatchecks) zu leisten. Es wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) sowie die Art. 133 bis 143 SchKG verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte aufmerksam gemacht. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (SR 211.412.41) und Änderung vom 30. April 1997 und die dazugehörende Verordnung vom 1. Oktober 1984 (SR 211.412.411) und Änderung vom 10. September 1997 verwiesen. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. 9401 Rorschach, 4. Januar 2000 Betreibungsamt Rorschach
  • SHAB: 33 / vom 17.02.1999

    • Andere oder unbekannte Gründe: St. Gallen (3286) Grundstücksteigerung Betreibung Nr. 96/2280, 96/2281, 97/3170, 97/3171 (Art. 126, 133-143 SchKG, Art. 29 ff. VZG) Schuldner: Angehrn Louis, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach und Angehrn-Locher Myrta, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach (Miteigentum je zur Hälfte). Grundeigentümer: Angehrn Louis, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach und Angehrn-Locher Myrta, Bachstrasse 7, 9400 Rorschach (Miteigentümer je zur Hälfte). Steigerungstag- und -zeit: Donnerstag, 20. Mai 1999, 14 Uhr. Steigerungslokal: Restaurant Stadthof, Blumenausaal, Kirchstrasse 9, 9400 Rorschach. Ende der Eingabefrist: 17. März 1999, 24 Uhr. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 14. bis 26. April 1999 im Büro des Betreibungsamtes Rorschach. Grundpfand: Grundstück Nr. 1001, Industriestrasse 36, 9400 Rorschach bestehend aus: Bürogebäude mit Lager und Wohnungen Nr. 1625 CHF 3 799 000.- Lagergebäude mit Büros, Laden und Spedition Nr. 1626 CHF 2 992 000.- 54 a 14 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum CHF 3 389 000.- Amtliche Verkehrswertschätzung vom 9. Februar 1994/22. Dezember 1994 CHF 10 180 000.- Betreibungsamtliche Schätzung vom 3. Februar 1999 CHF 8 800 000.- Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers mit gesetzlichem Pfandrecht sowie des Pfandgläubigers im 1. und 2. Rang. Besichtigung des Steigerungsobjektes: Donnerstag, 13. Mai 1999, 14 Uhr, gegen telefonische Voranmeldung beim Betreibungsamt (071 844 21 61). Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 100 000.- (Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Rorschach - keine Privatchecks) zu leisten. Es wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) sowie die Art. 133 bis 143 SchKG verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte aufmerksam gemacht. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (SR 211.412.41) und Änderung vom 30. April 1997 und die dazugehörende Verordnung vom 1. Oktober 1984 (SR 211.412.411) und Änderung vom 10. September 1997 verwiesen. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsanprüche berücksichtigt werden. 9401 Rorschach, 11. Februar 1999 Betreibungsamt Rorschach
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