Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Peter Gartenmann, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Peter Gartenmann finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 131 / vom 09.07.1999

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Bern (12818) Verfügung im Namen der Gerichtspräsidentin 3 des Gerichtskreises X Thun und im Namen des Konkursamtes Berner Oberland, Dienststelle Thun im Konkurs/ausgeschlagene Verlassenschaft des Gartenmann Peter, geboren 18. Dezember 1940, von Thun BE und Amlikon-Bissegg TG, Konditor, Freienhofgasse 20, 3600 Thun, verstorben am 26. Mai 1999. 1. Über die ausgeschlagene Verlassenschaft des Gartenmann Peter wird am Dienstag, 6. Juli 1999 um 15.30 Uhr der Konkurs eröffnet. 2. Es wird festgestellt, dass nicht genügend freie Aktiven vorhanden sind, um ein summarisches Konkursverfahren durchzuführen, weshalb der Konkurs mangels Aktiven eingestellt wird. 3. Den Gläubigern wird eine Frist von 20 Tagen seit Publikation eingeräumt, um beim Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Thun, die Durchführung des summarischen Verfahrens zu verlangen und die in diesem Verfahren voraussichtlich entstehenden Kosten von CHF 5000.- vorzuschiessen. Für den Fall höherer Kosten wird die Einforderung weiterer Kostenvorschüsse vorbehalten. 4. Vorerst Erben, dann Gläubiger und schliesslich Dritte, die ein Interesse geltend machen, werden darauf hingewiesen, dass sie innert 20 Tagen seit Publikation die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven verlangen können, sofern sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu übernehmen, und der Vorschuss für die Durchführung des summarischen Konkursverfahrens nicht geleistet wird (Art. 230a Abs. 1 SchKG). 5. Auf entsprechende Begehren der Pfandgläubiger innert 20 Tagen seit Publikation verwertet das Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Thun, die Pfänder, sofern der Vorschuss für die Durchführung des summarischen Konkursverfahrens nicht geleistet wird (Art. 230a Abs. 2 SchKG). 6. Wird kein Vorschuss geleistet und erfolgt kein Begehren gem. Art. 230a Abs. 1 und 2 SchKG, verwertet das Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Thun, die Aktiven ohne weitere Formalitäten (Art. 230a Abs. 4 SchKG). 3601 Thun, 9. Juli 1999 Gerichtskreis X Thun Die Gerichtspräsidentin 3: Meyes
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