Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Schönenberger AG in Konkursliquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Schönenberger AG in Konkursliquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 17 / vom 25.01.1995

    • Andere oder unbekannte Gründe: 19. Januar 1995 (1329) Schönenberger AG in Konkursliquidation (Schönenberger SA en liquidation par suite de faillite), in Winterthur, Betrieb einer Offset- und Buchdruckerei sowie Verlagstätigkeit, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 184 vom 22. 9. 1993 S. 4967). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 27.12.1994 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
  • SHAB: 9 / vom 13.01.1995

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (413) Das Konkursverfahren über die Schönenberger AG, Offsetdruckerei, Schlosstalstr. 210, 8408 Winterthur, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Winerthur vom 27. Dezember 1994 als geschlossen erklärt worden. 8401 Winterthur, 6. Januar 1995 Konkursamt Wülflingen-Winterthur Postfach 677, Winterthur
  • SHAB: 0 / vom 17.06.1994

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (7341) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurse über die Schönenberger AG, Offsetdruckerei, Schlosstalstrasse 210, 8408 Winterthur, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Wülflingen- Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8401 Winterthur, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Amtsblatt des Kantons Zürich durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, anzuheben. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert der gleichen Frist sind schriftlich einzureichen: a. beim Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b. beim Konkursamt Wülflingen-Winterthur, 8401 Winterthur: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentums ansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzich tet. 8401 Winterthur, 17. Juni 1994 Konkursamt Wülflingen-Winterthur Postfach 677, Winterthur
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