Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Uro AG in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Uro AG in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 125 / vom 30.06.1995

    • Andere oder unbekannte Gründe: 26. Juni 1995 (12994) Uro AG in Liquidation, in Dietikon, Ausführung von Montagen- und Reparaturarbeiten auf dem Heizungs- und Sanitärinstallationssektor, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 128 vom 6. 7. 1993 S. 3503). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Zürich vom 15.06.1995 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
  • SHAB: 120 / vom 23.06.1995

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (7978) Das Konkursverfahren über die Uro AG, mit Sitz in Dietikon, Kreuzstrasse 6, 8953 Dietikon, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zürich vom 15. Juni 1995 als geschlossen erklärt worden. 8953 Dietikon, 19. Juni 1995 Konkursamt Dietikon Zentralstrasse 19, Dietikon
  • SHAB: 0 / vom 26.08.1994

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (10593) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurse über die Uro AG, mit Sitz in Dietikon, Kreuzstrasse 6, 8953 Dietikon, mit Geschäftsdomizil in 8906 Bonstetten, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Dietikon, Kirchplatz/Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 26. August 1994 durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Zürich, Postfach, 8026 Zürich, anzuheben. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert der gleichen Frist sind beim Konkursamt Dietikon, 8953 Dietikon, schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentums ansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8953 Dietikon, 19. August 1994 Konkursamt Dietikon
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