Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Werner Binggeli, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Werner Binggeli finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 186 / vom 24.09.1999

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (17330) Grundpfandverwertung Schuldner und Pfandeigentümer: Binggeli Werner, geboren 15. April 1932, von Wahlern BE, Lättenstrasse, 8914 Aeugst a.A. Steigerungstag: Montag, 29. November 1999, 15 Uhr. Steigerungslokal: Restaurant Rössli, Albisstrasse 1, 8932 Mettmenstetten. Eingabefrist: 14. Oktober 1999. Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 1. November bis 11. November 1999 in der Gemeindekanzlei Mettmenstetten, Gemeindehaus, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, werktags von 9-11 Uhr und 14-16 Uhr. Besichtigung: nach telefonischer Vereinbarung (01 767 14 85). Grundstück: In der Gemeinde Mettmenstetten (Dachlissen), Kernzone B: 1 Scheune, Kataster Nr. 3294, Plan 57, Grundbuch-Blatt 73, Vers.-Nr. 752, für CHF 820 400.- versichert (Schätzungsjahr 1997), mit 925 m² Gebäudegrundfläche und Umgelände. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 450 000.-. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Gläubigers an 1. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, CHF 40 000.- in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Mettmenstetten ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 14. Oktober 1999 beim unterzeichneten Betreibungsamt anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8932 Mettmenstetten, 24. September 1999 Betreibungsamt Mettmenstetten: H. Anker
Anzeige
Anzeige