Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma bric-le-britt Spielzeug & Märchen Britt Schleusener Weich, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur bric-le-britt Spielzeug & Märchen Britt Schleusener Weich finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 25.02.2021

    • Auflösung der Firma: Löschung bric-le-britt Spielzeug & Märchen Britt Schleusener Weich, Rheineck bric-le-britt Spielzeug & Märchen Britt Schleusener Weich, in Rheineck, CHE-115.498.738, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 53 vom 17.03.2010, S.11, Publ. 5545916). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV (gültig gewesen in der Fassung bis 31.12.2020) von Amtes wegen gelöscht, weil die der Inhaberin angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist. Amt für Handelsregister und Notariate Kanton SG Tagebuch Nr. 1881 vom 22.02.2021 HR03-1005109962
  • SHAB: 0 / vom 15.10.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 0 / vom 15.10.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3 HRegV Bei dieser Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen dieser Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
  • SHAB: 53 / vom 17.03.2010

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: SG Neueintragungen bric-le-britt Spielzeug & Märchen Britt Schleusener Weich, in Rheineck, CH-320.1.066.836-0, Rorschacher Strasse 2, 9424 Rheineck, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Entwicklung und z. T. eigene Herstellung von Spielwaren, kunstgewerblichen Artikeln, Handel mit Spielwaren, Erzählraum für Märchen, Handel mit Märchenbüchern. Eingetragene Personen: Schleusener Weich, Britt, deutsche Staatsangehörige, in Rheineck, Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 2344 vom 11.03.2010 05545916
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