Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Buchhandlung Heinimann & Co, vormals Hans Raunhardt in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Buchhandlung Heinimann & Co, vormals Hans Raunhardt in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 128 / vom 05.07.2001

    • Auflösung der Firma: ZH Löschungen Buchhandlung Heinimann & Co, vormals Hans Raunhardt in Liquidation, in Zürich, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 9 vom 13. 01. 2000, S. 255). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Zürich vom 18.06.2001 als geschlossen erklärt worden. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 17295 vom 29.06.2001 023971
  • SHAB: 124 / vom 29.06.2001

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (11032) Das Konkursverfahren über Buchhandlung Heinimann & Co., vormals Hans Raunhardt, Kirchgasse 17, 8001 Zürich, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zürich vom 18. Juni 2001 als geschlossen erklärt worden. 8022 Zürich, 21. Juni 2001 Konkursamt Zürich (Altstadt)
  • SHAB: 175 / vom 08.09.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (15563) Auflage Kollokationsplan und Inventar Im Konkurs über Buchhandlung Heinimann & Co., vormals Hans Raunhardt, Kirchgasse 17, Zürich, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Zürich (Altstadt) zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 8. September 2000 beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Zürich (Altstadt) schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8022 Zürich, 1. September 2000 Konkursamt Zürich (Altstadt)
  • SHAB: 9 / vom 13.01.2000

    • Auflösung der Firma: 07.01.2000 (792) Buchhandlung Heinimann & Co, vormals Hans Raunhardt in Liquidation, in Zürich, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 191 vom 01. 10. 1999, S. 6724). Diese infolge Konkurses im Sinne von Art. 66 Abs. 2 HRegV am 27.09.1999 von Amtes wegen gelöschte Gesellschaft wird wieder als durch Konkurs aufgelöst in das Handelsregister eingetragen, nachdem der Konkursrichter des Bezirksgerichts Zürich mit Verfügung vom 20.12.1999 die am 08.06.1999 angeordnete Einstellung des Verfahrens widerrufen und die Wiedereröffnung eines summarischen Verfahrens angeordnet hat. (gestrichen: Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 66 Abs. 2 Satz 2 HRegV von Amtes wegen gelöscht.).
  • SHAB: 5 / vom 07.01.2000

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (64) Wiedereröffnung des mit Verfügung vom 8. Juni 1999, publiziert u.a. im SHAB vom 18. Juni 1999 eingestellten Konkursverfahrens. Schuldner: Buchhandlung Heinimann & Co., vormals Hans Raunhardt, Kirchgasse 17, 8001 Zürich. Datum der Wiedereröffnung: 20. Dezember 1999. Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG. Eingabefrist bis 9. Februar 2000. Zur Konkursmasse gehören 5 Namenaktien zu je CHF 1000.- nom. an der Buch-Shopping AG, für welche eine Kaufofferte über CHF 12 500.- vorliegt. Die Übertragung der Aktien ist gemäss den Statuten beschränkt. Jeder Gläubiger hat das Recht, innert der Eingabefrist einmalig ein höheres Angebot zu unterbreiten. Für ihn gelten die gleichen Kaufbestimmungen wie mit der Erstoffertstellerin vereinbart. Innert 5 Tagen nach Mitteilung der Konkursverwaltung hat der Gläubiger des höchsten Angebotes den Betrag der Konkursverwaltung zu überweisen. Die Offertstellerin der bereits vorliegenden Offerte hat das einmalige Recht, das höchste Angebot zu überbieten. Für die zur Konkursmasse gehörenden Bücher können ebenfalls Kaufofferten eingereicht werden. Die Besichtigungsmöglichkeit der Bücher ist eingeschränkt. 8022 Zürich, 21. Dezember 1999 Konkursamt Zürich (Altstadt) Talstrasse 11, Postfach, Zürich: M. Müller, Notar-Stellvertreter
  • SHAB: 191 / vom 01.10.1999

    • Auflösung der Firma: 27.09.1999 (21533) Buchhandlung Heinimann & Co, vormals Hans Raunhardt in Liquidation, in Zürich, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 121 vom 25. 06. 1999, S. 4261). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 66 Abs. 2 Satz 2 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
  • SHAB: 121 / vom 25.06.1999

    • Namensänderung, Auflösung der Firma: 21.06.1999 (13657) Buchhandlung Heinimann & Co, vormals Hans Raunhardt, in Zürich, Buchhandlung und Antiquariat, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 87 vom 13. 04. 1976, S. 1011). Firma neu: Buchhandlung Heinimann & Co, vormals Hans Raunhardt in Liquidation. Mit Verfügung vom 02.02.1999 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung desselben Richters vom 08.06.1999 mangels Aktiven eingestellt worden.
  • SHAB: 116 / vom 18.06.1999

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (11141) Über die Buchhandlung Heinimann & Co., vormals Hans Raunhardt, mit Sitz in Zürich, Kirchgasse 17, 8001 Zürich, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zürich vom 2. Februar 1999 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 8. Juni 1999 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 29. Juni 1999 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von CHF 12 000.- leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. 8022 Zürich, 10. Juni 1999 Konkursamt Zürich (Altstadt) Talstrasse 11, Postfach, Zürich: M. Müller, Notar-Stellvertreter
  • SHAB: 43 / vom 03.03.1999

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (4287) Vorläufige Konkursanzeige Über die Buchhandlung Heinimann & Co., vormals Hans Raunhardt, Kirchgasse 17, 8001 Zürich, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zürich vom 2. Februar 1999 der Konkurs eröffnet worden. Nach der Konkurseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen der Schuldnerin über zur Konkursmasse gehörende Vermögensstücke sind den Konkursgläubigern gegenüber ungültig. Zur Konkursmasse gehörende Forderungen können nicht mehr durch Zahlung an die Schuldnerin getilgt werden. Die Bekanntmachung der Art des Verfahrens, der Eingabefrist usw. erfolgt später. 8022 Zürich, 26. Februar 1999 Konkursamt Zürich (Altstadt) Talstrasse 11, Postfach, Zürich: M. Müller, Notar-Stellvertreter
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