Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Bruno Huber, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Bruno Huber finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 63 / vom 29.03.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: Thurgau (5962) Betreibungsrechtliche Liegenschaftensteigerung Schuldner: Huber Bruno, geb. 11. Juli 1945, von Mägenwil AG, Wolfgangstrasse 30, 9014 St. Gallen Miteigentümer zu 1/3, Gesamteigentümer zufolge einfacher Gesellschaft. Steigerungstag: Donnerstag, 15. Juni 2000, 14 Uhr. Steigerungsort: Restaurant Egnacherhof, Romanshornerstrasse 114, 9322 Egnach. Ende der Eingabefrist: Freitag, 5. Mai 2000. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Egnach, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch-Egnach, vom 15. Mai bis 24. Mai 2000. Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. und 2. Rang. Im Grundbuch Egnach: 1. Einzel-Blatt und Parz. Nr. 2701, Plan Blatt 17, 14,74 a Gebäudegrundfläche, Hof, Garten mit: Gewerbehaus mit unterirdischem Lagerraum Nr. 1827, Neukirch/Bahnhofstrasse 52. 2. Einzel-Blatt 341 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 4 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. 3. Einzel-Blatt 371 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 5 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. 4. Einzel-Blatt 444 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 6 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. 5. Einzel-Blatt 480 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 7 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. 6. Einzel-Blatt 492 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 8 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. 7. Einzel-Blatt 630 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 13 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. 8. Einzel-Blatt 633 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 14 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. 9. Einzel-Blatt 636 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 15 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. 10. Einzel-Blatt 668 Selbständiges und dauerndes Benützungsrecht am oberirdischen Abstellplatz Nr. 16 und zu Lasten Parz. Nr./E.Blatt 629. Beschrieb der belasteten Liegenschaft zu den 9 «selbständigen und dauernden Benützungsrechten» Im Grundbuch Egnach: 21,74 a Gebäudegrundfläche, Hof, Garten mit: Wohnhaus mit unterirdischer Garage Nr. 1038, Neukirch/Bahnhofstrasse 52a-e. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten gemäss Grundbuch. Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 920 000.- Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50 000.- in bar oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Egnach, zu zahlen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem Betreibungsamt Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgelegt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertreterbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. 9315 Neukirch-Egnach, 24. März 2000 Betreibungsamt Egnach in Neukirch-Egnach ab 1. Juni 2000 Betreibungsamt Arbon
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