Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Merida GmbH, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Merida GmbH finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 23.07.2020

    • Auflösung der Firma: Löschung Merida GmbH, Rüfenach Merida GmbH, in Rüfenach, CHE-114.818.421, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 34 vom 19.02.2014, S.0, Publ. 1354605). Nachdem kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht. Handelsregisteramt des Kantons Aargau Tagebuch Nr. 8033 vom 20.07.2020 HR03-1004943839
  • SHAB: 0 / vom 19.06.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV Diese Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaf innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragun geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 18.06.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV Diese Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaf innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragun geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 17.06.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV Diese Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaf innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragun geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 179 / vom 16.09.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zahlungsbefehle 1. Schuldnerin: Merida GmbH, Windleweg 5, 5235 Rüfenach AG 2. Zahlungsbefehl Nr.: 21550245 vom 08.09.2015 3. Art der Schuldbetreibungen: Ordentlicher Prozess 4. Gläubiger: AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur 5. Vertreter: c/o AXA Leben AG / Collection SB4.54-2, General-Guisan-Strasse 40, 8400 Winterthur 6. Forderung: CHF 2718.95 nebst 5,00 % Zinsen seit 01.07.2015 CHF 400.00 Zusätzliche Kosten: Fr. 73.30 Ausstellung Zahlungsbefehl plus sämtliche weiteren Betreibungs- und Verfahrenskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: BVG-Beiträge gemäss Schlussabrechnung vom 02.07.2015 Fr. 2718.95 zuzüglich 5 % Zins seit 01.07.2015 / Bearbeitungsgebühren Fr. 400.00 7. Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. 14. September 2015 Betreibungsamt Rüfenach 5201 Brugg AG (02376373)
  • SHAB: 34 / vom 19.02.2014

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: AG Mutationen Merida GmbH, in Rüfenach, CHE-114.818.421, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 75 vom 21.04.2009, S. 1, Publ. 4981582). (Gemeindefusion vom 01.01.2014). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Raschle Zulauf, Ottilia, von Mosnang und Schinznach, in Rüfenach, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 (bisher: von Schinznach Dorf). Tagebuch Nr. 1997 vom 14.02.2014 01354605
  • SHAB: 75 / vom 21.04.2009

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Übernahme/Fusion, Kapital: AG Neueintragungen Merida GmbH, in Rüfenach, CH-400.4.031.558-6, Windleweg 5, 5235 Rüfenach AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 07.04.2009. Zweck: Beratung und Verkauf im Bereich Fertighäuser; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Unternehmungen ähnlicher Art erwerben, verkaufen oder sich daran beteiligen sowie Grundstücke erwerben, verwalten, belasten und verkaufen. Stammkapital: CHF 20000.00. Das Stammkapital ist bei der Gründung vollständig liberiert worden. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Ökohaus Raschle Zulauf, in Rüfenach (CH-400.1.030.782-6), gemäss Vertrag vom 07.04.2009 und Übernahmebilanz per 31.12.2008 mit Aktiven von CHF 35358.00 und Passiven von CHF 2500.00, wofür 200 Stammanteile zu CHF 100.00 ausgegeben werden und CHF 12858.00 als Forderung gutgeschrieben werden. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen brieflich an deren letzte, der Geschäftsführung bekannte Adresse. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Modalitäten für die Abtretung von Stammanteilen. Gemäss Erklärung aller Gründer vom 07.04.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Raschle Zulauf, Ottilia, von Mosnang und Schinznach Dorf, in Rüfenach, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Tagebuch Nr. 4291 vom 15.04.2009 04981582
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