Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Vorsorgefonds der AG für Maschinen- und Werkzeugbau in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Vorsorgefonds der AG für Maschinen- und Werkzeugbau in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 151 / vom 08.08.2001

    • Auflösung der Firma: AG Löschungen Vorsorgefonds der AG für Maschinen- und Werkzeugbau in Liquidation, in Wohlen AG, Stiftung (SHAB Nr. 85 vom 02. 05. 2000, S. 2934). Die Liquidation ist beendet. Die Stiftung wird gelöscht. Tagebuch Nr. 5431 vom 02.08.2001 042629
  • SHAB: 85 / vom 02.05.2000

    • Namensänderung, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: 26.04.2000 (3347) Vorsorgefonds der AG für Maschinen- und Werkzeugbau, in Wohlen AG, Stiftung (SHAB Nr. 146 vom 31. 07. 1989, S. 3190). Name neu: Vorsorgefonds der AG für Maschinen- und Werkzeugbau in Liquidation. Die Stiftung ist gemäss Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 31.01.2000 aufgehoben. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mutti, Rolf, von Arni BE, in Aarau, Präsident und Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator (bisher: Präsident, mit Einzelunterschrift); Mutti, Werner, von Arni BE, in Buchs AG, Mitglied und Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator (bisher: Mitglied, mit Einzelunterschrift).
  • SHAB: 195 / vom 07.10.1999

    • Andere oder unbekannte Gründe: Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 742 und 745 OR Vorsorgefonds der AG für Maschinen- & Werkzeugbau, Wohlen Erste Veröffentlichung Der Stiftungsrat des Vorsorgefonds der AG für Maschinen- & Werkzeugbau (in Konkurs) hat per 4. Juni 1999 die Liquidation des Fonds beschlossen. Der Verteilplan kann eingesehen (tel. Voranmeldung 062 824 39 89) oder angefordert werden von R. Mutti, Gislifluestrasse 7, 5033 Buchs AG. Allfällige Ansprüche oder Beschwerden sind dem Amt für berufliche Vorsorge des Kantons Aargau innert 20 Tagen seit der Publikation mit der entsprechenden Begründung und den Beweisunterlagen einzureichen. (A 5413³) 5033 Buchs, 7. Oktober 1999 Der Präsident des Stiftungsrates
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