Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Fleckviehzuchtgenossenschaft Altikon und Umgebung in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Fleckviehzuchtgenossenschaft Altikon und Umgebung in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 28.10.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf nach Art. 155, Abs. 2 HRegV Diese Rechtseinheit verfügt offenbar über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Gehen fristgerecht keine Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 23.10.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV Diese Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaf innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragun geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 22.10.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV Diese Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaf innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragun geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 11.09.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderungen gem. Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Handelsregisteramt des Kantons Bern vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern fordert die zur Anmeldung verpflichteten Personen auf, innert 30 Tagen die Löschung anzumelden oder mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Sofern die zur Anmeldung verpflichteten Personen oder die Gesellschaft auf diese Aufforderung nicht reagieren, wird vermutet, dass die Rechtseinhe keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Akt mehr hat.
  • SHAB: 153 / vom 09.08.2012

    • Andere oder unbekannte Gründe: Liquidations-Schuldenruf einer Genossenschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Genossenschaft: Fleckviehzuchtgenossenschaft Altikon und Umgebung in Liquidation, Altikon 2. Auflösungsbeschluss durch: Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 11.04.2012 4. Anmeldefrist für Forderungen: 10.10.2012 5. Anmeldestelle für Forderungen: Fleckviehzuchtgen. Altikon in Liq. Martin Hübscher, Liquidator, Liebensberg 42, 8543 Bertschikon 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Genossenschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Martin Hübscher 8543 Bertschikon (00800189)
  • SHAB: 150 / vom 06.08.2012

    • Namensänderung, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: ZH Mutationen Fleckviehzuchtgenossenschaft Altikon und Umgebung, in Altikon, CH-020.5.900.388-5, Genossenschaft (SHAB Nr. 104 vom 02.06.2010, S. 29, Publ. 5656220). Firma neu: Fleckviehzuchtgenossenschaft Altikon und Umgebung in Liquidation. Die Genossenschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 11.04.2012 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hübscher, Martin, von Wattenwil, in Bertschikon, Liquidator, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 26675 vom 31.07.2012 06797938
  • SHAB: 104 / vom 02.06.2010

    • Andere oder unbekannte Gründe: ZH Mutationen Fleckviehzuchtgenossenschaft Altikon und Umgebung, in Altikon, CH-020.5.900.388-5, Genossenschaft (SHAB Nr. 163 vom 27.08.2003, S. 17, Publ. 1145416). Statutenänderung: 07.04.2009. Gemäss Erklärung vom 12.05.2010 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. (Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.). Tagebuch Nr. 19627 vom 27.05.2010 05656220
  • SHAB: 163 / vom 27.08.2003

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: ZH Mutationen Fleckviehzuchtgenossenschaft Altikon und Umgebung, in Altikon, Genossenschaft (SHAB Nr. 225 vom 19. 11. 1992, S. 5404). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Nussbaum, Hans Rudolf, von Mirchel, in Altikon, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hofmann, Ernst, von Altikon, in Altikon, Vizepräsident, ohne Zeichnungsberechtigung; Itten, Rudolf, von Spiez, in Altikon, Mitglied und Kassier, ohne Zeichnungsberechtigung; Friedrich jun., Albert, von Thalheim an der Thur, in Thalheim an der Thur, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Häusler, Rudolf, von Gondiswil, in Altikon, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Huber, Roman, von Jonschwil, in Altikon, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Häusler, Hans Jürg, von Gondiswil, in Adlikon, Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zeller, Hans Rudolf, von Sigriswil, in Thalheim an der Thur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 23858 vom 21.08.2003 01145416
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