Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Rägeboge Rüti AG in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Rägeboge Rüti AG in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 17 / vom 25.01.2001

    • Auflösung der Firma: 19.01.2001 (1292) Rägeboge Rüti AG in Liquidation, in Rüti ZH, Einrichtung, Pachtung, Verpachtung und Betrieb von Gaststätten jeglicher Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 204 vom 19. 10. 2000, S. 7153). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 66 Abs. 2 Satz 2 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
  • SHAB: 204 / vom 19.10.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: 13.10.2000 (24722) Rägeboge Rüti AG in Liquidation, in Rüti ZH, Einrichtung, Pachtung, Verpachtung und Betrieb von Gaststätten, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 230 vom 28. 11. 1997, S. 8613). Mit Verfügung vom 23.08.2000 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Hinwil über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung desselben Richters vom 02.10.2000 mangels Aktiven eingestellt worden.
  • SHAB: 200 / vom 13.10.2000

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (17937) Über die Rägeboge Rüti AG in Liquidation, mit Sitz in Rüti ZH, Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti ZH, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Hinwil vom 23. August 2000 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 2. Oktober 2000 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 23. Oktober 2000 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von CHF 5000.- leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. 8636 Wald, 9. Oktober 2000 Konkursamt Wald Gartenstrasse 1c, Postfach 246, Wald
  • SHAB: 206 / vom 23.10.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (20027) Grundpfandverwertung Neue Steigerung zufolge Nichtbezahlen des Ersteigerungspreises. Schuldnerin und Pfandeigentümerin: Rägeboge Rüti AG in Liquidation, Restaurant Ochsen, Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti. Steigerungstag: Montag, 23. November 1998, 14.30 Uhr. Steigerungslokal: Sitzungszimmer 309, Gemeindezentrum Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti. Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 2. bis 11. November 1998, jeweils 8.00 bis 11.30 Uhr, Büro Nr. 210 Betreibungsamt, Gemeindezentrum Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti. Besichtigung: Mittwoch, 4. November 1998, 13.30 Uhr, beim Restaurant Ochsen, Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti. Grundstück: In der Gmeinde Rüti, laut Grundregisterblatt 255, Plan 8, Kat.-Nr. 3796: 1 Wohn- und Gasthaus unter Vers.-Nr. 995 für Fr. 1 019 000.- versichert (Schätzungsjahr 1989), mit 5 a 47 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten, Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 600 000.- Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. und 2. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, Fr. 50 000.- in bar oder mit einem an die Order des Betreibungsamtes Rüti ZH ausgestellten Bankcheck einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8630 Rüti, 23. Oktober 1998 Betreibungsamt Rüti ZH: P. Zollinger
  • SHAB: 88 / vom 08.05.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (8581) Grundpfandverwertung Schuldnerin und Pfandeigentümerin: Rägeboge Rüti AG in Liquidation, Restaurant Ochsen, Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti. Steigerungstag: Montag, 13. Juli 1998, 14.30 Uhr. Steigerungslokal: Sitzungszimmer 309, Gemeindezentrum Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti. Eingabefrist: 28. Mai 1998. Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 22. Juni bis 1. Juli 1998, jeweils 8 bis 11.30 Uhr, Büro Nr. 210 Betreibungsamt, Gemeindezentrum Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti. Besichtigung: Dienstag, 19. Mai 1998, und Donnerstag, 25. Juni 1998, jeweils 13.30 Uhr beim Restaurant Ochsen, Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti. Grundstück: In der Gemeinde Rüti, laut Grundregisterblatt 255, Plan 8, Kat.-Nr. 3796. 1 Wohn- und Gasthaus unter Vers.-Nr. 995 für Fr. 1 019 000.- versichert (Schätzungsjahr 1989) mit 547 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten, Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 600 000.- Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. und 2. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, Fr. 50 000.- in bar oder mit einem auf eine schweizerische Gross-, Kantonal- oder Regionalbank an die Order des Betreibungsamtes Rüti ZH ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8630 Rüti ZH, 8. Mai 1998 Betreibungsamt Rüti ZH: P. Zollinger
  • SHAB: 230 / vom 28.11.1997

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: 24.11.1997 (26676) Rägeboge Rüti AG in Liquidation, in Rüti ZH, Einrichtung, Pachtung, Verpachtung und Betrieb von Gaststätten, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 136 vom 18. 07. 1997, S. 5101). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reich, Christian, von Hemberg, in Rüti ZH, Liquidator, mit Einzelunterschrift.
  • SHAB: 136 / vom 18.07.1997

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: 14.07.1997 (15521) Rägeboge Rüti AG in Liquidation, in Rüti ZH, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 20. 01. 1997, S. 362). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Meier, Franz, von Bachenbülach, in Zürich, Mitglied und Liquidator, mit Einzelunterschrift.
  • SHAB: 11 / vom 20.01.1997

    • Namensänderung, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: 14.01.1997 (811) Rägeboge Rüti AG, in Rüti ZH, Einrichtung, Pachtung, Verpachtung und Betrieb von Gaststätten, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 183 vom 20. 09. 1989, S. 3870). Firma neu: Rägeboge Rüti AG in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Hinwil vom 02.12.1996 aufgelöst worden, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in bezug auf die Revisionsstelle angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Reich, Christian, von Hemberg, in Uster, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Meier, Franz, von Bachenbülach, in Zürich, Mitglied und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Mitglied).
  • SHAB: 188 / vom 27.09.1996

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (11843) Grundpfandverwertung Schuldnerin - und Pfandeigentümerin: Rägeboge Rüti AG, mit Sitz in 8630 Rüti, Ferrachstrasse 32. Steigerungstag: Mittwoch, 4. Dezember 1996, 14.15 Uhr. Steigerungslokal: Sitzungszimmer Nr. 309 / 3. Stock im Gemeindezentrum, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti. Eingabefrist bis 17. Oktober 1996. Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 11. bis 20. November 1996 / Büro Nr. 210, Betreibungsamt, Gemeindezentrum, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, jeweils 8.00 bis 10.00 Uhr. Besichtigungen: Dienstag, 1. Oktober 1996 und Mittwoch, 13. November 1996, jeweils 13.30 Uhr beim Eingang zum Gasthof Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti. Grundpfand: in der Gemeinde Rüti, laut Grundregisterblatt 255, Kataster-Nr. 3796, Plan 8 1 Wohn- und Gasthaus unter Vers.-Nr. 995 für Fr. 1 019 000.- versichert (Schätzungsjahr 1989), mit 547 m², Gebäudegrundfläche, Hofraum, Garten, Ferrachstrasse 32, 8630 Rüti. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkung, Vormerkung und Dienstbarkeiten laut Grundregisterauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 950 000.- Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines Pfändungsgläubigers. Der Erwerber hat an der einzigen Steigerung, unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an der Kaufsumme Fr. 70 000.- in bar zu bezahlen oder mit einem an die Order des Betreibungsamtes Rüti ZH ausgestellten Bankcheck (keine Privatchecks) einer schweizerischen Gross-, Kantonal- oder Regionalbank. Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretergemeinschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertreterbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 17. Oktober 1996 (Wert Steigerungstag 4. Dezember 1996) beim Betreibungsamt Rüti, 8630 Rüti, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch öffentliche Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8630 Rüti ZH, 27. September 1996 Betreibungsamt Rüti ZH: P. Zollinger
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