Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma SCHWEIZER HIRNTUMOR STIFTUNG (SWISS BRAIN TUMOR FOUNDATION), welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur SCHWEIZER HIRNTUMOR STIFTUNG (SWISS BRAIN TUMOR FOUNDATION) finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 104 / vom 02.06.2014

    • Andere oder unbekannte Gründe: ZH Mutationen SCHWEIZER HIRNTUMOR STIFTUNG, in Zürich, CHE-441.280.572, Stiftung (SHAB Nr. 43 vom 04.03.2014, Publ. 1376611). Aufsichtsbehörde neu: Eidg. Departement des Innern, in Bern. Tagebuch Nr. 17804 vom 27.05.2014 01531107
  • SHAB: 43 / vom 04.03.2014

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Revisionsstelle: ZH Neueintragungen SCHWEIZER HIRNTUMOR STIFTUNG (SWISS BRAIN TUMOR FOUNDATION), in Zürich, CHE-441.280.572, c/o APF Advisory & Portfolio Management AG, Alfred-Escher-Strasse 26, 8002 Zürich, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 20.02.2014. Zweck: Die Stiftung bezweckt, sowohl die Hirntumorforschung und -behandlung zu unterstützen als auch Unterstützungsdienstleistungen für Hirntumorpatienten und deren Angehörige weltweit, jedoch mit einem klaren Fokus auf die Schweiz, zur Verfügung zu stellen. Um diese Ziele zu erreichen, kann der Stiftungsrat wie folgt vorgehen: a) Vor Ort direkt ein oder mehrere Forschungsprojekte zu finanzieren und zu unterstützen b) Ausnahmsweise ein oder mehrere Projekte Dritter finanzieren und unterstützen, sofern das Forschungsziel dieser Drittpartei mit dem Zweck der SCHWEIZER HIRNTUMOR STIFTUNG übereinstimmt. Die Aktivitäten der Stiftung sollen sich an folgenden Prinzipien orientieren: a) Es sollen nicht nur Neuprojekte initiiert sondern auch bestehende Projekte unterstützt werden b) Die Mittel der Stiftung sollen zur Erreichung der Stiftungsziele eingesetzt werden. Hierfür legt der Stiftungsrat jährlich eine Strategie fest, welche aufzeigt, wie die Mittel konkret eingesetzt werden sollen und worauf die Stiftung sich speziell konzentrieren will. c) Sollte die Stiftung eines der gesetzten Ziele erreichen, kann sie projektbezogen mit anderen privaten oder öffentlichen Institutionen auf Projektbasis zusammenarbeiten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stiftung kann jedoch auf Ertrag gerichtete Tätigkeiten vornehmen, um weitere Mittel für die Stiftung und die Zweckerreichung zu generieren. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Pandolfino, Sabrina, von Basel, in Pfäffikon, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift; Flückiger, Andreas Walter, von Basel, in Rüschlikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Weller, Prof. Dr. Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Männedorf, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Controva AG (CHE-112.126.973), in Zürich, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 7410 vom 27.02.2014 01376611
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