Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Zeno Spichtig, Hotel Alpenrösli, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Zeno Spichtig, Hotel Alpenrösli finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 18 / vom 26.01.2001

    • Andere oder unbekannte Gründe: Obwalden (1538) Verfahren gemäss Art. 230a SchKG Die am 19. Dezember 2000 durch Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten II des Kantons Obwalden angeordnete konkursamtliche Liquidation der Erbschaft von Spichtig Zeno, geb. 3. Juli 1934, von Alpnach und Sachseln, wohnhaft gewesen Brünigstrasse 3, 6053 Alpnachstad, gestorben am 15. September 1999, ist mangels Aktiven am 17. Januar 2001 durch denselben Richter eingestellt worden. Zu dieser Erbschaft gehört folgendes Grundstück: Im Grundbuch Alpnach, Liegenschaft Nr. 104 (Kantonales Grundbuch) Plan Nr. 3, Alpnachstad, Gesamtfläche: 417 m², Hotel-Restaurant Alpenrösli, Hofraum (417 m²). Konkursamtliche Schätzung: CHF 886 000.- Art. 230a des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bestimmt für diesen Fall folgendes: - Die Erben können die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven an die Erbengemeinschaft oder an einzelne Erben verlangen, wenn sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu übernehmen. - Macht keiner der Erben von diesem Recht Gebrauch, so können es die Gläubiger und nach ihnen Dritte, die ein Interesse geltend machen, ausüben. - Kommt ein solcher Abtretungsvertrag nicht zustande und verlangt kein Gläubiger fristgemäss die Verwertung seines Pfandes, so werden die Aktiven nach Abzug der Kosten mit den darauf haftenden Lasten, jedoch ohne die persönliche Schuldpflicht, auf den Staat übertragen, wenn die zuständige kantonale Behörde die Übertragung nicht ablehnt. Pfandrechte gemäss Grundbuchauszug: CHF 700 000.-; hinzu kommen mögliche Forderungen aus Art. 818 Abs. 1 Ziff. 1f. ZGB, andere offene Forderungen mit gesetzlichem Pfandrecht und die ungedeckten Liquidationskosten. Es wird sowohl den Erben, den Gläubigern als auch allen Dritten eine Frist von 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 26. Januar 2001 eingeräumt, innert der sie uns ausdrücklich schriftlich erklären können, dass sie, wie oben beschrieben, die Abtretung im Sinne von Art. 230a SchKG verlangen. 6061 Sarnen, 23. Januar 2001 Konkursamt Obwalden
  • SHAB: 122 / vom 26.06.2000

    • Auflösung der Firma: 14. Juni 2000 Zeno Spichtig, Hotel Alpenrösli, in Alpnach, Betrieb des Hotels Alpenrösli, Einzelfirma (SHAB Nr. 45 vom 24. 02. 1988, S. 745). Löschung von Amtes wegen gemäss Art. 68 Abs. 1 HRegV, da der Inhaber der Firma verstorben ist.
Anzeige
Anzeige