Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Alan Barry Gaylor, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Alan Barry Gaylor finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 251 / vom 31.12.1997

    • Andere oder unbekannte Gründe: Schaffhausen (24498) Öffentliche Zustellung eines Zahlungsbefehls und einer Arresturkunde Betreibung Nr. 97/513.110, Arrest Nr. 97/750.028 Schuldner: Gaylor Alan Barry, 1947, wohnhaft gewesen in 8212 Neuhausen a/Rhf. zur Zeit unbekannten Aufenthaltes. Gläubigerin: Gaylor Christine, Zollstrasse 110, 8219 Trasadingen. Vertreter: Rawyler Stefan, Rechtsanwalt, Münsterplatz 34, 8200 Schaffhausen. Forderung: Fr. 30 000.- Fr. 386.- Arrestkosten Fr. 100.- Zahlungsbefehlkosten sowie die weiteren Kosten der Betreibung. Forderungsgrund: Unterhaltszahlungen gemäss Verfügung des Eheschutzrichters des Kantons Schaffhausen vom 7. Mai 1996/7. Juni 1996 und gemäss Urteil des Kantonsgerichts Schaffhausen vom 25. August 1997, Verzugszins sowie Prozessentschädigung (vgl. Brief vom 28. Oktober 1997). Verarrestierter Vermögenswert: Sämtliche Guthaben bei der Migros Bank, Filiale Schaffhausen, Bahnhofstrasse 8, 8200 Schaffhausen. Der Schuldner wird aufgefordert, die Gläubigerin innert 30 Tagen für die angegebene Forderung zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungsweg geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 20 Tagen seit dieser Publikation dem Betreibungsamt mitzuteilen (Rechtsvorschlag zu erheben). Sollte der Schuldner weder diesem Zahlungsbefehl nachkommen noch Rechtsvorschlag erheben, kann die Gläubigerin sofort die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Der Zahlungsbefehl und die Arresturkunde können von dem Schuldner beim Betreibungsamt in Empfang genommen werden. 8201 Schaffhausen, 24. Dezember 1997 Betreibungsamt Schaffhausen
  • SHAB: 35 / vom 21.02.1997

    • Andere oder unbekannte Gründe: Schaffhausen (3265) Öffentliche Zustellung eines Zahlungsbefehls und einer Arresturkunde Betreibungs-Nr. 970001, Arrest Nr. 960007 Schuldner: Gaylor Barry, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, zuletzt wohnhaft gewesen Charlottenweg 5, 8212 Neuhausen am Rheinfall. Vertreter: RA lic. iur. St. Rawyler, Münsterplatz 34, 8200 Schaffhausen. Gläubiger: Gaylor Christine, Zollstrasse 110, 8219 Trasadingen. Forderung: Fr. 40 000.-, sowie Fr. 335.- Arrestkosten, Fr. 100.- Kosten des Zahlungsbefehls und die weiteren Kosten der Betreibung. Forderungsgrund: Unterhaltungsbeiträge gemäss Verfügung des Eheschutzrichters des Kantons Schaffhausen vom 7. Mai 1996/7. Juni 1996 sowie Schadenersatz. Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, die Gläubigerin für die angegebene Forderung samt Arrest- und Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungsweg geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit dieser Publikation dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffermässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung bestritten gilt. Sollte der Schuldner weder diesem Zahlungsbefehl nachkommen noch Rechtsvorschlag erheben, kann die Gläubigerin nach Ablauf von 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung desselben, die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Der Zahlungsbefehl und die Arresturkunde können vom Schuldner beim Betreibungsamt in Empfang genommen werden. 8215 Hallau, 21. Februar 1997 Betreibungsamt Klettgau
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