SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 19.10.2009 – Kanton Luzern

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Löschungen allegro Lozärn GmbH, mit Sitz in Littau in Liq., in Littau, CH-100.4.785.309-7, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 120 vom 23. 06. 2006, S. 8, Publ. 3430988). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 89 aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Tagebuch Nr. 8351 vom 13.10.2009 05300158

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Löschungen Berk GmbH Gipsen + Malen in Liq., in Emmen, CH-100.4.026.492-3, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 178 vom 14. 09. 2005, S. 7, Publ. 3016396). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 89 aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Tagebuch Nr. 8352 vom 13.10.2009 05300160

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen bullskate GmbH, in Schüpfheim, CH-100.4.788.198-0, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 221 vom 14. 11. 2007, S. 9, Publ. 4199160). Statutenänderung: 22. 09. 2009. Domizil neu: Schächli 24, 6170 Schüpfheim. Mitteilungen erfolgen durch eingeschriebenen Brief. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten von Stammanteilen gemäss Statuten. (Weitere Aenderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Thalmann, René, von Flühli, in Schüpfheim, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 16000.--. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rutting, Dennis, niederländischer und südafrikanischer Staatsangehöriger, in Schüpfheim, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 10 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 2000.--); Schwaiger, Martin, österreichischer Staatsangehöriger, in Schüpfheim, Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 10 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: mit einem Stammanteil von CHF 2000.--). Tagebuch Nr. 8328 vom 13.10.2009 05300112

    • LU Mutationen Caydoo AG, in Luzern, CH-170.3.028.853-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 182 vom 19. 09. 2008, S. 9, Publ. 4657700). Firma neu: Caydoo AG in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (Caydoo SA en liquidation) (Caydoo Ltd in liquidation). Mit Entscheid des Amtsgerichtspräsidenten III von Luzern-Stadt vom 08.10.2009 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 08.10.2009, 11.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. Tagebuch Nr. 8329 vom 13.10.2009 05300114

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Löschungen Co-loco art Heinz Arnold, in Kriens, CH-100.1.787.027-2, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 228 vom 23. 11. 2006, S. 10, Publ. 3648740). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Tagebuch Nr. 8353 vom 13.10.2009 05300162

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen DEWA - Tec GmbH, in Sursee, CH-100.4.023.055-3, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 77 vom 21. 04. 2005, S. 10, Publ. 2802706). Statutenänderung: 10. 10. 2009. Nebenleistungspflichten gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Mitteilungen: Mitteilungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail. (Weitere Aenderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.). Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 10.10.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Das Stammkapital wurde im Betrag von CHF 5000.-- nachliberiert. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hurni, Markus, von Schüpfheim, in Nottwil, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: mit einem Stammanteil von CHF 20000.--). Tagebuch Nr. 8330 vom 13.10.2009 05300116

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Löschungen Ecoprocess AG, in Luzern, CH-100.9.787.377-9, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 36 vom 21. 02. 2007, S. 10, Publ. 3789286), mit Hauptsitz in: Zürich. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 8354 vom 13.10.2009 05300164

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Neueintragungen Futur Invest AG, in Dagmersellen, CH-100.3.790.627-7, c/o Revimag Treuhand AG, Baselstrasse 44, 6252 Dagmersellen, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 9. 10. 2009. Zweck: Erwerb, Veräusserung und Verwaltung von Liegenschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Verrichtungen. Aktienkapital: CHF 300000.--. Liberierung Aktienkapital: CHF 300000.--. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 3000.--. Qualifizierte Tatbestände: Gemäss Sacheinlagevertrag vom 09.10.2009 übernimmt die Gesellschaft von Franco Silvio Gaffuri, von Olten, in Dulliken, seinen Miteigentumsanteil zu 1/2 am Grundstück Nr. 862, GB Olten, zum Preise und Werte von CHF 300000.--, wofür 100 Namenaktien zu CHF 3000.-- ausgegeben werden. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen erfolgen durch Brief oder elektronisch. Vinkulierung: Die Namenaktien sind nach Massgabe der Statuten vinkuliert. Eingetragene Personen: Gaffuri, Franco Silvio, von Olten, in Dulliken, Präsident, mit Einzelunterschrift; Gaffuri-Fehlmann, Helena, von Olten, in Dulliken, Mitglied, mit Einzelunterschrift; Revimag Revisions AG, in Wauwil (CH-100.3.011.380-3), Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 8323 vom 13.10.2009 05300102

    • LU Mutationen Gisler Wein GmbH, in Schüpfheim, CH-100.4.786.926-2, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 208 vom 26. 10. 2006, S. 8, Publ. 3608682). Statutenänderung: 8. 10. 2009. Zweck neu: Import und Export sowie Verkauf von Weinen; Beteiligungen; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Grundstücken. Mitteilungen: Mitteilungen erfolgen per Brief, Fax oder E-Mail. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten von Stammanteilen gemäss Statuten. (Weitere Aenderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.). Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 08.10.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gisler, Roland, von Schüpfheim, in Schüpfheim, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 10 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit einem Stammanteil von CHF 10000.--); Gisler, Helena, von Schüpfheim, in Schüpfheim, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 10 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: mit einem Stammanteil von CHF 10000.--). Tagebuch Nr. 8332 vom 13.10.2009 05300120

    • LU Mutationen Global Credit Solutions AG, in Luzern, CH-100.3.028.429-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 25. 05. 2009, S. 9, Publ. 5033546). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Michalski, John, amerikanischer Staatsangehöriger, in Küssnacht SZ, Mitglied der Direktion, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 8333 vom 13.10.2009 05300122

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Neueintragungen Interiodesign Ballreich, in Luzern, CH-100.1.790.628-6, Oberseeburg 47, 6006 Luzern, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Handelsvertretungen. Eingetragene Personen: Ballreich, Rainer, deutscher Staatsangehöriger, in Luzern, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 8324 vom 13.10.2009 05300104

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen Kirche in Not - Ostpriesterhilfe, Schweiz, in Luzern, CH-100.6.025.229-9, Verein (SHAB Nr. 101 vom 29. 05. 2007, S. 8, Publ. 3949596). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Röthlin, Hans-Peter, von Zürich und Kerns, in Königstein/Taunus (DE), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Trentini, Barbara, von Morbio Inferiore, in Freiburg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Longchamp, Pater Albert, von Assens, in Carouge GE, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: von Malapalud); Burali, Pfarrer Adriano, von Basel, in Eschen (FL), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Nendeln (FL)). Tagebuch Nr. 8334 vom 13.10.2009 05300124

    • LU Mutationen Konsumat GmbH, in Entlebuch, CH-100.4.019.214-6, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 20 vom 30. 01. 2006, S. 10, Publ. 3218924). Statutenänderung: 23. 06. 2009. Zweck neu: Aufstellung und Betrieb von Selbstbedienungsautomaten für Waren aller Art; Beteiligungen; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Grundstücken. Mitteilungen: Mitteilungen erfolgen per Brief, Fax oder E-Mail. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten von Stammanteilen gemäss Statuten. (Weitere Aenderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.). Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 23.06.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bieri, Balz, von Entlebuch, in Entlebuch, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 11 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit einem Stammanteil von CHF 19000.--); Bieri, Lisbeth, von Entlebuch, in Entlebuch, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 4 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 1000.--); Bieri, Adrian, von Entlebuch, in Entlebuch, Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 3 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien); Bieri, Madeleine, von Entlebuch, in Entlebuch, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 1000.-- (bisher: Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien); Bieri, Yvonne, von Entlebuch, in Entlebuch, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 1000.--. Tagebuch Nr. 8335 vom 13.10.2009 05300126

    • LU Neueintragungen Kranz - Weinquadrat, in Altishofen, CH-100.1.790.629-4, Feldmattring 28, 6246 Altishofen, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Import von und Handel mit in Flaschen abgefülltem Weiss- und Rotwein, Spirituosen sowie Sekt oder Schaumwein. Eingetragene Personen: Kranz, Kai, deutscher Staatsangehöriger, in Altishofen, Inhaber, mit Einzelunterschrift; Kranz, Dominique, von Orpund, in Altishofen, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 8325 vom 13.10.2009 05300106

    • LU Löschungen Kräuterhaus Luzern GmbH in Liq., in Luzern, CH-100.4.026.436-4, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 228 vom 23. 11. 2005, S. 9, Publ. 3116938). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 89 aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Tagebuch Nr. 8355 vom 13.10.2009 05300166

    • LU Mutationen Lawil Gerüste AG, in Littau, CH-100.3.007.636-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 211 vom 31. 10. 2006, S. 7, Publ. 3615076). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Meier, Anton, von Hergiswil bei Willisau, in Risch, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: von Hergiswil LU); Balmer-Etienne AG, in Stans (CH-150.9.000.172-8), Revisionsstelle (bisher: Balmer-Etienne AG Stans, in Stans). Zweigniederlassung neu: Melano (CH-501.9.007.222-7). Tagebuch Nr. 8336 vom 13.10.2009 05300128

    • LU Mutationen Leu Herrenmasskonfektion, in Neuenkirch, CH-100.1.016.304-0, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 255 vom 30. 12. 1993, S. 6939). Firma neu: Leu Immobilien. Zweck neu: Verkauf und Vermittlung von Immobilien. Tagebuch Nr. 8337 vom 13.10.2009 05300130

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • LU Mutationen Mediasky GmbH, in Littau, CH-100.4.027.254-9, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 163 vom 27. 08. 2003, S. 8, Publ. 1146094). Nebenleistungspflichten gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Mitteilungen: Mitteilungen erfolgen durch eingeschriebenen Brief. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 20.06.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Tagebuch Nr. 8338 vom 13.10.2009 05300132

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Neueintragungen Müller Kneubühler AG, in Willisau, CH-100.3.790.630-4, Tälebach, 6130 Willisau, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 25. 09. 2009. Zweck: Betrieb eines Dachdeckergeschäftes, d.h. Ausführung von Dachdecker- und Spenglerarbeiten sowie Arbeiten im Fassaden- und Gerüstbau; Beteiligungen; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften. Aktienkapital: CHF 100000.--. Liberierung Aktienkapital: CHF 100000.--. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.--. Qualifizierte Tatbestände: Die Gesellschaft beabsichtigt, von der Müller AG, Dach- und Fassadenbau, in Willisau (CH-100.3.024.972-6), Gegenstände gemäss Inventarliste zum Preise von höchstens CHF 50000.-- zu übernehmen. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen erfolgen per Brief oder E-Mail. Vinkulierung: Die Namenaktien sind nach Massgabe der Statuten vinkuliert. Gemäss Erklärung der Gründer vom 25.09.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Müller-Koller, Daniel, von Zell LU, in Zell LU, Präsident, mit Einzelunterschrift; Kneubühler, Martina, von Menznau und Willisau, in Menznau, Mitglied, mit Einzelunterschrift; Kneubühler, Markus, von Menznau und Willisau, in Menznau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 8326 vom 13.10.2009 05300108

    • LU Löschungen Net shop Ruivo Barata, in Emmen, CH-100.1.788.553-7, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 21 vom 31. 01. 2008, S. 10, Publ. 4316648). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Tagebuch Nr. 8356 vom 13.10.2009 05300168

    • LU Mutationen P. Künzle Heizung Sanitär, in Neuenkirch, CH-100.1.013.798-5, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 206 vom 22. 10. 1993, S. 5538). Weitere Adresse: Grindel 14, 6017 Ruswil. Tagebuch Nr. 8339 vom 13.10.2009 05300134

    • LU Mutationen Praxis für Lebens - Energie Elisabeth Küng, in Gisikon, CH-100.1.786.103-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 30 vom 13. 02. 2006, S. 9, Publ. 3241308). Firma neu: Praxis für Massage und Lebens - Energie Elisabeth Küng. Zweck neu: Handel mit kosmetischen Produkten auf natürlicher Basis sowie mit Textilien; manuelle Komplementär-Therapien. Tagebuch Nr. 8340 vom 13.10.2009 05300136

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen R + K Generalunternehmung und Immobilien AG, in Dagmersellen, CH-100.3.026.572-5, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 15 vom 23. 01. 2009, S. 11, Publ. 4842714). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rölli, Karl, von Reiden, in Zofingen, Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Reiden). Tagebuch Nr. 8341 vom 13.10.2009 05300138

    • LU Mutationen Reagenz GmbH, in Luzern, CH-100.4.784.775-4, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 227 vom 22. 11. 2006, S. 9, Publ. 3646398). Domizil neu: Bruchstrasse 5, 6003 Luzern. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Verein Konzertzentrum Schüür, in Luzern, Gesellschafter, mit einem Stammanteil von CHF 7000.-- (bisher: ohne Zeichnungsberechtigung). Tagebuch Nr. 8342 vom 13.10.2009 05300140

    • LU Mutationen Sanremo - Bodenbeläge GmbH, in Kriens, CH-100.4.023.611-1, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 7 vom 13. 01. 2009, S. 14, Publ. 4822154). Mitteilungen erfolgen schriftlich. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten von Stammanteilen gemäss Statuten. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 07.09.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Tagebuch Nr. 8343 vom 13.10.2009 05300142

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen SEKISUI ALVEO AG, in Luzern, CH-020.3.005.066-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom 15. 05. 2009, S. 12, Publ. 5021978). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: van Rheenen, Paul, niederländischer Staatsangehöriger, in Meiringen, mit Kollektivprokura zu zweien aber nicht mit einem anderen Prokuristen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Leimbacher, Roland, von Illnau-Effretikon und Winterthur, in Einsiedeln, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien aber nicht mit einem anderen Prokuristen). Tagebuch Nr. 8344 vom 13.10.2009 05300144

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen Stiftung Luzerner Theater, in Luzern, CH-100.7.018.396-5, Stiftung (SHAB Nr. 239 vom 09. 12. 2008, S. 13, Publ. 4771070). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Feigenwinter, Jürg, von Reinach BL, in Kriens, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Huber, Eugen, von Luzern, in Luzern, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 8345 vom 13.10.2009 05300146

    • LU Mutationen Stöckli Swiss Sports AG, in Wolhusen, CH-100.3.011.887-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 179 vom 16. 09. 2008, S. 11, Publ. 4653356). Statutenänderung: 12. 10. 2009. Aktienkapital neu: CHF 1500000.-- (bisher: CHF 370000.--). Liberierung Aktienkapital neu: CHF 1500000.--. Aktien neu: 1500 Namenaktien zu CHF 1000.-- (bisher: 320 Namenaktien (Stammaktien) zu CHF 1000.-- und 100 Namenaktien (Stimmrechtsaktien) zu CHF 500.--). Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung vom 12.10.2009 wird eine Forderung in der Höhe von CHF 1017000.-- verrechnet, wofür 1017 Namenaktien zu CHF 1000.-- ausgegeben werden. 113 Namenaktien zu CHF 1000.-- werden bar liberiert. Tagebuch Nr. 8346 vom 13.10.2009 05300148

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen Tech-Nova Trade GmbH, in Sursee, CH-100.4.028.852-3, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 3 vom 05. 01. 2006, S. 6, Publ. 3179400). Statutenänderung: 10. 10. 2009. Nebenleistungspflichten gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Mitteilungen: Mitteilungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail. (Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.). Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 10.10.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wyss, Monika, von Büron, in Sursee, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 19 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit einem Stammanteil von CHF 19000.--); Wyss, Rosmarie, von Büron, in Ostermundigen, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 1000.--. Tagebuch Nr. 8347 vom 13.10.2009 05300150

    • LU Neueintragungen The Unicat wine Baillo Merino, in Luzern, CH-100.1.790.631-9, Burgerstrasse 22, 6003 Luzern, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Handel mit Getränken aller Art. Eingetragene Personen: Baillo Merino, Luis, spanischer Staatsangehöriger, in Luzern, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 8327 vom 13.10.2009 05300110

    • Liquidations-Schuldenruf einer Aktiengesellschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft: Ticor International AG in Liquidation, Luzern 2. Auflösungsbeschluss durch: Ausserordentliche Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 01.10.2009 4. Anmeldefrist für Forderungen: 23.11.2009 5. Anmeldestelle für Forderungen: Ticor International AG in Liquidation, Hallwilerweg 2, 6003 Luzern 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Truvag Treuhand AG 6003 Luzern (00416597)

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen ufamed AG, in Sursee, CH-100.3.010.336-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 134 vom 15. 07. 2009, S. 20, Publ. 5139814). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Monteleone, Francesco, von Sursee, in Sursee, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: italienischer Staatsangehöriger). Tagebuch Nr. 8348 vom 13.10.2009 05300152

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen Why-Not Nail + Beauty Studio GmbH, in Adligenswil, CH-100.4.027.798-0, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 33 vom 18. 02. 2004, S. 9, Publ. 2126980). Mitteilungen erfolgen brieflich. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten von Stammanteilen gemäss Statuten. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 30.12.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Weber, Renate, von Menziken, in Egolzwil, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 24000.-- (bisher: in Burg AG, Gesellschafterin und Geschäftsführerin); Wüthrich, Roland, von Trub, in Egolzwil, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 1000.-- (bisher: in Adligenswil). Tagebuch Nr. 8349 vom 13.10.2009 05300154

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • LU Mutationen Zana Media AG, bisher in Zürich, CH-020.3.021.856-1, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 105 vom 04. 06. 2009, S. 31, Publ. 5048536). Statutenänderung: 22. 09. 2009. Firma neu: Rose dOr AG. Sitz neu: Luzern. Domizil neu: Sempacherstrasse 3, 6003 Luzern. Zweck neu: Erbringung von Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiete der Unterhaltungsindustrie sowie Organisation, Aufführung, Durchführung und Vermarktung von kulturellen Veranstaltungen aller Art, insbesondere des Rose dOr-Festivals; Verwaltung weiterer Rechte auf dem Gebiete der Unterhaltung und Kultur sowie Handel mit solchen; Beteiligungen; Erwerb, Halten und Veräusserung von Grundstücken. Aktienkapital: CHF 100000.--. Liberierung Aktienkapital: CHF 100000.--. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.--. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: (Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist aufgehoben.). Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 19.05.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision (wie bisher); (Weitere Aenderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Bauer, Christoph, deutscher Staatsangehöriger, in Männedorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Castellaneta, Marco, von Luzern und Riggisberg, in Luzern, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Walder, Marc, von Goldach, in Meilen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Frye, Urban, von Luzern und Meggen, in Luzern, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ruch, Mathias, von Dürrenroth, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Sgura, Angela, von Riehen, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Präsidentin). Tagebuch Nr. 8350 vom 13.10.2009 05300156