All announcements relating to the company Otero Salgueiro Cristian published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for Otero Salgueiro Cristian can be found under the additional menu items.

    SOGC: 0 / from 16.02.2022

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: Löschung Otero Salgueiro Cristian, Zullwil Otero Salgueiro Cristian, in Zullwil, CHE-206.513.983, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2015, S.0, Publ. 2231593). Domizil neu: Das Einzelunternehmen hat sein Domizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieses über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Otero Salgueiro, Cristian, spanischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Zullwil). Handelsregisteramt des Kantons Solothurn Tagebuch Nr. 761 vom 11.02.2022 HR03-1005406992
  • SOGC: 0 / from 15.06.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SOGC: 0 / from 14.06.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SOGC: 121 / from 26.06.2015

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: SO Neueintragungen Otero Salgueiro Cristian, in Zullwil, CHE-206.513.983, Hauptstrasse 5, 4234 Zullwil, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Handel mit und Verkauf von Fischen aller Art, insbesondere aus Spanien. Eingetragene Personen: Otero Salgueiro, Cristian, spanischer Staatsangehöriger, in Zullwil, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 2555 vom 23.06.2015 02231593
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