Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Otero Salgueiro Cristian, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Otero Salgueiro Cristian finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 16.02.2022

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: Löschung Otero Salgueiro Cristian, Zullwil Otero Salgueiro Cristian, in Zullwil, CHE-206.513.983, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2015, S.0, Publ. 2231593). Domizil neu: Das Einzelunternehmen hat sein Domizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieses über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Otero Salgueiro, Cristian, spanischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Zullwil). Handelsregisteramt des Kantons Solothurn Tagebuch Nr. 761 vom 11.02.2022 HR03-1005406992
  • SHAB: 0 / vom 15.06.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 0 / vom 14.06.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 121 / vom 26.06.2015

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: SO Neueintragungen Otero Salgueiro Cristian, in Zullwil, CHE-206.513.983, Hauptstrasse 5, 4234 Zullwil, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Handel mit und Verkauf von Fischen aller Art, insbesondere aus Spanien. Eingetragene Personen: Otero Salgueiro, Cristian, spanischer Staatsangehöriger, in Zullwil, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 2555 vom 23.06.2015 02231593
Anzeige
Anzeige