All announcements relating to the company Acacia Biel GmbH in Liquidation published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for Acacia Biel GmbH in Liquidation can be found under the additional menu items.

    SOGC: 0 / from 07.11.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Kollokationsplan und Inventar Acacia Biel GmbH in Liquidation Schuldner: Acacia Biel GmbH in Liquidation, CHE-110.531.908, Silbergasse 2, 2502 Biel/Bienne Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 27.11.2018 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.11.2018 Bemerkungen: Gleichzeitig mit dem Kollokationsplan liegt folgendes Lastenverzeichnis auf: Gampelen Gbbl.-Nr. 2336. Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger, bei Vermeidung des Ausschlusses, Abtretungsbegehren, gemäss Art. 260 SchKG, beim unterzeichnenden Konkursamt einreichen, zur Geltendmachung von Schaden- und Verantwortlichkeitsansprüchen. Im Namen der Konkursmasse verzichtet die Konkursverwaltung auf die Bestreitung bzw. die Geltendmachung der vorgenannten Ansprüche. Im Falle eines Verzichts der Masse und ohne fristgerechtes Abtretungsbegehren eines Gläubigers verfallen die Ansprüche. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide des Konkursamtes Seeland, Dienststelle Seeland, Biel, als anerkannt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland KK04-0000001358
  • SOGC: 117 / from 20.06.2018

    • Konkurs/ Nachlassstundung: BE Konkurspublikation/Schuldenruf 1. Schuldnerin: Acacia Biel GmbH, Silbergasse 2, 2502 Biel/Bienne 2. Datum des Auflösungsentscheids: 09.05.2017 3. Verfahren: summarisch 4. Eingabefrist: 21.07.2018 5. Bemerkungen: Die Schuldnerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Gampelen Gbbl.-Nr. 2336, Gebäude 5574 m2 (Gebäude/Bauten 1312, Gewächshaus 4262 m2, Bahnhofstrasse 42, 3236 Gampelen), Acker, Wiese, Weide 15372 m2. Allfällige Eigentums- oder Drittansprachen sind innert der Eingabefrist unter Vorlage der Beweismittel beim Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland, Biel, schriftlich geltend zu machen. Die Forderungen sind durch die Gläubiger wie folgt einzeln einzugeben. Kapital, Zins und Kosten, Valuta 09.05.2017, mit Beweismittel! Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, die vorhandenen, beweglichen Inventargegenstände sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 21.07.2018. beim Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland, Biel, schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Ueberbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen. Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland 2501 Biel/Bienne (04288611)
  • SOGC: 109 / from 08.06.2017

    • Namensänderung, Auflösung der Firma: BE Mutationen Acacia Biel GmbH, in Biel/Bienne, CHE-110.531.908, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 193 vom 04.10.2012, Publ. 6876192). Firma neu: Acacia Biel GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 20.04.2017 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 09.05.2017 gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Tagebuch Nr. 8470 vom 02.06.2017 03567041
  • SOGC: 108 / from 07.06.2017

    • Konkurs/ Nachlassstundung: BE Vorläufige Konkursanzeige 1. Schuldnerin: Acacia Biel GmbH, Silbergasse 2, 2502 Biel/Bienne 2. Datum des Auflösungsentscheids: 09.05.2017 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland 2501 Biel/Bienne (03560223)
  • SOGC: 19 / from 27.01.2017

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
  • SOGC: 223 / from 16.11.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Pfändungsanzeigen und -urkunden 1. Schuldnerin: Acacia Biel GmbH, Silbergasse 2, 2502 Biel/Bienne 2. Schuldbetreibung/en Nr: 96038623 vom 28.09.2016 3. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft 4. Vertreter: Steuerverwaltung Stadt Biel, Rüschlistrasse 14, 2501 Biel/Bienne 5. Forderung: Fr. 30778.55 Fr. 3409.25 Verlustschein 93019322 Fr. 4445.60 Bussen, Verzugszinsen Fr. 692.90 Arrestkosten Arresturkunde des Arrestbefehl-Nr. 96000013 vom 21.09.2016, zuzüglich Pfändungs- und Publikationskosten. 6. Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG). 7. Bemerkungen: Der Schuldnerin wird zur Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in der obenstehend aufgeführten Betreibung am Mittwoch, 23.11.2016 um 10.00 Uhr auf dem Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, Kontrollstrasse 20, 2501 Biel/Bienne, vollzogen wird. Die Schuldnerin wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht: Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet die Schuldnerin dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von Art. 89 ff. SchKG in ihrer Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, vollzogen und nach Ablauf der Teilnahmefrist nach Art. 110 bis 113 SchKG die Pfändungsurkunde errichtet. Die vorstehende Publikation ersetzt die direkte Zustellung der Pfändungsankündigung an die Schuldnerin, deren Geschäftsführer unbekannten Aufenthaltes ist. Betreibungsamt Seeland Dienststelle Biel/Bienne 2502 Biel/Bienne (03150567)
  • SOGC: 198 / from 12.10.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Verschiedenes Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung und Arresturkunde 1. Schuldnerin: Acacia Biel GmbH, Silbergasse 2, 2502 Biel/Bienne 2. Zahlungsbefehl Nr.: 96038623 vom 29.09.2016 3. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft, Kanton Bern, Einwohnergemeinde Biel/Bienne und deren Kirchgemeinden 4. Vertreter: Steuerverwaltung Stadt Biel, Intendance des impôts Ville de Bienne, Rüschlistrasse 14, 2501 Biel/Bienne 5. Bemerkungen: Forderungen: CHF 30778.55 CHF 3409.25 Verlustschein 93019322 CHF 4445.60 Bussen, Verzugszinsen zuzüglich Betreibungs-, Arrest- und Publikationskosten. Forderungsurkunde / Forderungsgrund: Arresturkunde des Arrestbefehls-Nr. 96000013 vom 21.09.2016 Arrestgrund: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebene Forderung, für welche Arrest gelegt wurde, innert 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben, oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege gelten zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 20 Tagen, von heute an gerechnet, dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, noch Rechtsvorschlag erheben, so kann der Gläubiger nach Ablauf der eingangs genannten Frist die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Gleichzeitig wird dem obgenannten Arrestschuldner zur Kenntnis gebracht, dass das unterzeichnete Betreibungsamt aufgrund des Arrestes Nr. 96000013 der Steuerverwaltung Stadt Biel, für den in Betreibung gesetzten Betrag am 07.09.2016 das im Alleineigentum des Arrestschuldners stehende Grundstrück Gampelen-GBBl Nr. 2336, Bahnhofstrasse, 3236 Gampelen, sowie die Konti 272-361589.01G, 272-361589.60K und 272-361589.61J bei der UBS Switzerland AG, arrestiert hat. Zahlungsbefehl und Arresturkunde liegen zur Einsichtnahme und Mitnahme auf. Eine allfällige Beschwerde gegen den Arrestvollzug ist innert 20 Tagen, von heute an gerechnet, bei der Kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, Hochschulstrasse 17, 3001 Bern einzureichen. Beschwerden hätten ein Begehren und eine Begründung zu enthalten. Betreibungsamt Seeland Dienststelle Biel/Bienne 2501 Biel/Bienne (03086457)
  • SOGC: 195 / from 07.10.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Verschiedenes Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung und Arresturkunde 1. Schuldnerin: Acacia Biel GmbH, Silbergasse 2, 2502 Biel/Bienne 2. Zahlungsbefehl Nr.: 65958 3. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft und, Einwohnergemeinde Biel/Bienne 4. Vertreter: Steuerverwaltung der Stadt Biel, Inkassostelle, Rüschlistrasse 14, 2502 Biel/Bienne 5. Bemerkungen: Forderungen: Fr. 3409.25 Fr. 35224.15 nebst Zins zu 3% seit 06.09.2016 Fr. 819.90 Arrest- und Gerichtskosten zuzüglich Betreibungs-, Arrest und Publikationskosten Forderungsurkunde/Forderungsgrund: Steuerforderungen nebst Akzessorien. Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2012 -- 2013. Direkte Bundessteuer 2012 -- 2014. Zinsen und Gebühren. Pfändungsverlustschein Nr. 93019322 vom 11.10.2013 des Betreibungsamtes Seeland, Dienststelle Biel/Bienne. Definitive Veranlagungsverfügungen vom 12.01.2012, 11.12.2013, 20.11.2014, 08.12.2015, 20.11.2015. Arrestgrund: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG Die Schuldnerin wird aufgefordert, die angegebene Forderung, für welche Arrest gelegt wur-de, innert 50 Tagen zu befriedigen. Will die Schuldnerin die Forderung oder einen Teil dersel-ben, oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat sie dies innert 40 Tagen, von heute an gerechnet, dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte die Schuldnerin diesem Zahlungsbefehl nicht nachkom-men, noch Rechtsvorschlag erheben, so kann der Gläubiger nach Ablauf der eingangs ge-nannten Zahlungsfrist die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Gleichzeitig wird der obgenannten Arrestschuldnerin zur Kenntnis gebracht, dass das unter-zeichnete Betreibungsamt aufgrund des Arrestbefehls Nr. 26044 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, für den in Betreibung gesetzten Betrag bei der UBS AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, die auf die Arrestschuldnerin lautenden Konto, Konto-Nr. 272-361589.01G, 272-361589.60K, 272-361589.61J, nebst Zins und Kosten arrestiert hat. Weiter weisen wir die Schuldnerin darauf hin, dass gewöhnliche (d.h. nicht pfandgesicherte und nicht in einem Wertpapier verkörperte) Forderungen eines in der Schweiz wohnenden Ti-tulars/Schuldners nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes als an seinem Wohnort ge-legen gelten (BGE 64 III 130; 75 III 26). Beim Fehlen eines festen Wohnsitzes und bei man-gelnder Bestimmbarkeit des Wohnsitzes des Arrestschuldners kann am Sitz des Drittschuld-ners arrestiert werden (BGE 76 III 18). Da die Schuldnerin im vorliegenden Arrestverfahren Sitz in 2502 Biel/Bienne hat, sind allfällige Forderungen durch das Betreibungsamt des Sitzes zu arrestieren sind. Es ergeht daher folgende Verfügung: Allfällig vom Arrest erfasste Forde-rungen werden, nach Rechtskraft dieser Urkunde, aus dem Arrestbeschlag entlassen. Die Arresturkunde und der Zahlungsbefehl liegen zur Einsicht- und Mitnahme auf. Eine allfäl-lige Beschwerde gegen den Arrestvollzug ist innert 40 Tagen, von heute an gerechnet, beim Bezirksgericht Zürich, als Aufsichtsbehörde, 8036 Zürich, einzureichen. Betreibungsamt Zürich 1 Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns 8001 Zürich (03084237)
  • SOGC: 117 / from 20.06.2013

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid
  • SOGC: 112 / from 13.06.2013

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid
  • SOGC: 193 / from 04.10.2012

    • Firmensitz geändert: BE Mutationen Acacia Biel GmbH, in Biel/Bienne, CH-073.4.015.598-9, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 105 vom 01.06.2012, Publ. 6700806). Domizil neu: Silbergasse 2, 2502 Biel/Bienne. Gemäss Erklärung vom 30.04.2009 / 14.06.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Tagebuch Nr. 15298 vom 01.10.2012 06876192
  • SOGC: 105 / from 01.06.2012

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: BE Mutationen Acacia Biel GmbH, in Biel/Bienne, CH-073.4.015.598-9, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 35 vom 20.02.2004, S. 3, Publ. 2132470). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Fröhlich-Sinma, Ubon, von Basel und Lommis, in Biel BE, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 19000.00. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Fröhlich, Joël, von Basel, in Orvin, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 19000.00. Tagebuch Nr. 8827 vom 29.05.2012 06700806
  • SOGC: 85 / from 02.05.2012

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
  • SOGC: 35 / from 20.02.2004

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital, Diverses, SIC Codes: BE Neueintragungen Acacia Biel GmbH, in Biel BE, Hans-Hugi-Strasse 3, 2502 Biel/Bienne, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 6. 02. 2004. Zweck: Import, Export von Wiederverkaufsartikeln wie Möbel, Geschenkartikel, Textilien usw.. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen sowie Liegenschaften zu erwerben, zu veräussern. Stammkapital: CHF 20000.--. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt von Ubon Fröhlich-Sinma 1 PC, Bürogeräte und Ladenmobiliar zum Preis von CHF 16000.--, welcher an das Stammkapital angerechnet wird. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter: schriftlich. Eingetragene Personen: Fröhlich-Sinma, Ubon, von Basel und Lommis, in Biel BE, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 19000.--; Kinan, Dana, israelische Staatsangehörige. in Eilat (IL), Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von CHF 1000.--. Tagebuch Nr. 419 vom 16.02.2004 02132470
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