All announcements relating to the company Abecra AG published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for Abecra AG can be found under the additional menu items.

    SOGC: 0 / from 20.12.2018

    • Auflösung der Firma: Löschung Abecra AG, Feusisberg Abecra AG, in Feusisberg, CHE-114.952.781, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 134 vom 15.07.2015, Publ. 2270693). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Handelsregisteramt des Kantons Schwyz Tagebuch Nr. 6795 vom 17.12.2018 HR03-1004526104
  • SOGC: 0 / from 26.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf nach Art. 155, Abs. 2 HRegV Diese Rechtseinheit verfügt offenbar über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Gehen fristgerecht keine Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SOGC: 0 / from 26.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SOGC: 0 / from 26.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SOGC: 0 / from 25.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf nach Art. 155, Abs. 2 HRegV Diese Rechtseinheit verfügt offenbar über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Gehen fristgerecht keine Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SOGC: 0 / from 23.10.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf nach Art. 155, Abs. 2 HRegV Diese Rechtseinheit verfügt offenbar über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Gehen fristgerecht keine Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SOGC: 0 / from 14.09.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderungen gem. Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Handelsregisteramt des Kantons Bern vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern fordert die zur Anmeldung verpflichteten Personen auf, innert 30 Tagen die Löschung anzumelden oder mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Sofern die zur Anmeldung verpflichteten Personen oder die Gesellschaft auf diese Aufforderung nicht reagieren, wird vermutet, dass die Rechtseinhe keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Akt mehr hat.
  • SOGC: 134 / from 15.07.2015

    • Firmensitz geändert, Nachtragsmeldung/Berichtigung: SZ Mutationen Nachtrag zum im SHAB Nr. 125 vom 2.7.2015, publizierten TR-Eintrag Nr. 3396 vom 29.6.2015 Abecra AG, in Lachen, CHE-114.952.781, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 125 vom 02.07.2015, Publ. 2244019). Sitz neu: Feusisberg. . Tagebuch Nr. 3659 vom 10.07.2015 02270693
  • SOGC: 125 / from 02.07.2015

    • Firmensitz geändert, Statuten, Personen/Zeichnungsberechtigte: SZ Mutationen Abecra AG, in Lachen, CHE-114.952.781, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 132 vom 13.07.2009, S. 23, Publ. 5132086). Statutenänderung: 26.06.2015. Domizil neu: Etzelblickstrasse 6, 8834 Schindellegi. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Stäger, Benno, von Aristau, in Feusisberg, Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Lachen). Tagebuch Nr. 3396 vom 29.06.2015 02244019
  • SOGC: 132 / from 13.07.2009

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital: SZ Neueintragungen Abecra AG, in Lachen, CH-130.3.014.713-3, bei Benno Stäger, Hintere Bahnhofstrasse 12, 8853 Lachen, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 6. 07. 2009. Zweck: Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmungsberatung, namentlich in technischer und kommerzieller Beziehung, Aus- und Weiterbildung sowie Coaching und Entwicklung von Führungskräften, Team- und Prozessbegleitung; kann mit Waren aller Art handeln, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. Aktienkapital: CHF 100000.--. Liberierung Aktienkapital: CHF 50000.--. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.--. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, Telefax oder E-Mail. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 6.7.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Stäger, Benno, von Aristau, in Lachen, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 3766 vom 07.07.2009 05132086
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