All announcements relating to the company Videira e.K. published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for Videira e.K. can be found under the additional menu items.

    SOGC: 131 / from 10.07.2018

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.
  • SOGC: 249 / from 24.12.2013

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.
  • SOGC: 69 / from 12.04.2010

    • Auflösung der Firma: ZH Löschungen Videira e.K., in Zürich, CH-020.1.057.435-4, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 195 vom 08.10.2009, S. 23, Publ. 5283320). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 13616 vom 06.04.2010 05580754
  • SOGC: 195 / from 08.10.2009

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: ZH Neueintragungen Videira e.K., in Zürich, CH-020.1.057.435-4, Thurgauerstrasse 40, 8050 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Import, Export und Grosshandel, An- und Verkauf von Waren verschiedener Art wie Lebensmittel, Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Elektro (Computer, Strommaschinen, Stromerzeuger und Elektrowaren) sowie Bauleitung. Eingetragene Personen: Videira, Alvaro Tomas, angolanischer Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 38556 vom 02.10.2009 05283320
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