All announcements relating to the company Blasius Hess published in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) or the e-official gazette of the Liechtenstein state government since 1994 are shown below. Additional background information and financial data for Blasius Hess can be found under the additional menu items.

    SOGC: 121 / from 23.06.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: Nidwalden (11196) Auflage Kollokationsplan, Inventar und der Lastenverzeichnisse GB Buochs Nr. 652, GB Beckenried Nr. 5127 und GB Ruswil Nr. 1377/1378 Gemeinschuldner: Hess Blasius, von Sursee LU, geboren 17. Juni 1939, Kaufmann, Seestrasse 40, 6374 Buochs. Anfechtungsfrist Inventar: 3. Juli 2000 Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 13. Juli 2000 6370 Stans, 23. Juni 2000 Konkursamt Nidwalden
  • SOGC: 241 / from 10.12.1999

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Nidwalden (22172) Gemeinschuldner: Hess Blasius, von Sursee LU, geboren 17. Juni 1939, Kaufmann, Seestrasse 40, 6374 Buochs. Eigentümer folgender Liegenschaften: GB Buochs Nr. 652, Einfamilienhaus mit Hallenbad, Seestrasse 40, Buochs NW GB Beckenried Nr. 5127, Klewenalp, StWE, 53/1000 Miteigentum an Parzelle 843, mit Sonderrecht an 3¹/Zimmer-Wohnung im 1. OG GB Ruswil Nr. 1377, Plan 32, 11 ha 28 a 98 m², Hofraum, Garten, Acker, Wiese, Wald, Wege, Gewässer (mitverpfändet GB Ruswil Nr. 1378, Plan 32) GB Ruswil Nr. 1378, Plan 32, 8 ha 31 a 3 m², Acker, Wiese, Wald, Gewässer, Wege (mitverpfändet GB Ruswil Nr. 1377, Plan 32). Datum der Eröffnung: 28. Oktober 1999. Summarisches Verfahren gemäss Art. 231 SchKG. Eingabefrist: 9. Januar 2000. 6370 Stans, 10. Dezember 1999 Konkursamt Nidwalden Engelbergstrasse 34, Stans
  • SOGC: 170 / from 04.09.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Nidwalden (16696) Steigerungsrückruf Die auf Mittwoch, 21. Oktober 1998, 14 Uhr, im Hotel Sternen, Buochserstrasse 54, 6375 Beckenried, angesetzte betreibungsamtliche Grundstücksteigerung gegen Hess Blasius, 1939, Seestrasse 40, 6374 Buochs, betreff den Grundstücken Grundbuch Buochs NW, Parzelle 652, Seestrasse 40 und Grundbuch Beckenried NW, Stockwerkeigentum Nr. 5127, Klewenalp, findet nicht statt. Ein späterer Steigerungstermin wird neu publiziert. 6370 Stans, 4. September 1998 Betreibungsamt Nidwalden Engelbergstrasse 34, Stans
  • SOGC: 151 / from 07.08.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Nidwalden (14718) Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Schuldner: Hess Blasius, 1939, Seestrasse 40, 6374 Buochs. Zeit und Ort der Steigerung: Mittwoch, 21. Oktober 1998, 14 Uhr im Hotel Sternen, Buochserstrasse 54, 6375 Beckenried. Ende der Eingabefrist: Donnerstag, 27. August 1998 (Poststempel). Auflage der Lastenverzeichnisse und der Steigerungsbedingungen auf dem Betreibungsamt Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans, vom 8. September 1998 bis und mit 17. September 1998. Grundpfänder: Grundbuch Buochs NW, Parzelle Nr. 652, Plan 22, Seestrasse 40, Hofraum, Wohnhaus mit Hallenbad mit Geb. 652 zusammengebaut. Fläche 1210 m². Güterschatzung 1995 Fr. 1 831 000.- Brandversicherung 1998 Fr. 2 033 000.- Betreibungsamtliche Schatzung Fr. 1 100 000.- Grundbuch Beckenried NW, Stockwerkeigentum Nr. 5127, Klewenalp. 53/1000 Miteigentum an Parzelle 843 mit Sonderrecht an der 3¹/Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss, Nord-Süd, laut Begründungsakt und Aufteilungsplan vom 12. September 1984. Güterschatzung 1995 Fr. 307 000.- Brandversicherung 1998 Fr. 341 000.- Betreibungsamtliche Schatzung Fr. 280 000.- Die Verwertung für Grundbuch Buochs Parz. 652 wird von der Grundpfandgläubigerin im 1. bis und mit 12. Rang und für StWE 5127 GB Beckenried von der Grundpfandgläubigerin im 1. und 2. Rang verlangt. Der Ersteigerer hat vor dem Zuschlag folgende Anzahlungen in bar oder mit einem von einer Gross-, Kantonal- oder Regionalbank ausgestellten Check zu leisten: Für Parzelle 652 GB Buochs: Fr. 350 000.-. Davon werden Fr. 330 000.- an den Steigerungskaufpreis und Fr. 20 000.- an die Kosten der Eigentumsübertragung im Grundbuch angerechnet. Für StWE 5127 GB Beckenried: Fr. 90 000.-. Davon werden Fr. 85 000.- an den Steigerungskaufpreis und Fr. 5000.- an die Kosten der Eigentumsübertragung im Grundbuch angerechnet. Die Zinsen sind per Steigerungstag aufzurechnen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983, in Kraft seit 1. Januar 1985, sowie die dazugehörige Verordnung vom 1. Oktober 1984 und Änderungen ab 1. Oktober 1997 aufmerksam gemacht. 6370 Stans, 7. August 1998 Betreibungsamt Nidwalden Engelbergstrasse 34, Stans
  • SOGC: 210 / from 31.10.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (20599) Steigerungswiderruf Die im Grundpfandverwertungsverfahren gegen Hess Blasius, Seestrasse 40, 6374 Buochs, auf Dienstag, 16. Dezember 1997, 10 Uhr, Restaurant Kreuz in Meggen angesetzte Grundstücksteigerung betreffend Grundstück Nr. 607 GB Meggen, findet vorläufig nicht statt. Die Auflagefrist der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. 6045 Meggen, 28. Oktober 1997 Betreibungsamt Meggen
  • SOGC: 190 / from 03.10.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (18492) Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung Schuldner und Pfandeigentümer: Hess Blasius, früher: Seestrasse 40, 6374 Buochs, nun: unbekannten Aufenthaltes. Tag, Zeit, Ort der Steigerung: Dienstag, 16. Dezember 1997, 10 Uhr, Restaurant Kreuz, Gotthardstrasse 1, 6045 Meggen. Ende der Eingabefrist: 23. Oktober 1997. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: vom 6. bis 15. November 1997 beim unterzeichneten Betreibungsamt. Besichtigung: Dienstag, 9. Dezember 1997, 14 bis 16 Uhr (nur auf telefonische Voranmeldung beim Betreibungsamt Meggen, Tel. Nr. 041 377 19 66). Steigerungsobjekt: Bauparzelle Grundstück Nr. 607, GB Meggen, Grundstückart: Liegenschaft, Fläche: 1645 m², Plan Nr. 55, Ortsbezeichnung: Tällehof, Kulturart: Hofraum, Garten, Gewässer, Gebäude/Gebäudeversicherung: keine Katasterschatzung: Fr. 665 300.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 550 000.- Die Grundpfandverwertung wird durch die Grundpfandgläubigerin im 1. bis 3. Rang verlangt. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, dem unterzeichneten Betreibungsamt binnen der Eingabefrist ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und die dazugehörige Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht. 6045 Meggen, 29. September 1997 Betreibungsamt Meggen
  • SOGC: 185 / from 26.09.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (18073) Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung Schuldner und Pfandeigentümer: Hess Blasius, früher: Seestrasse 40, 6374 Buochs, zur Zeit: unbekannten Aufenthaltes. Neues Datum zufolge rechtskräftiger Beschwerdeabweisung: Tag, Zeit, Ort der Steigerung: Montag, 27. Oktober 1997, 9.30 Uhr, Restaurant Bären, Wolhuserstrasse 1, 6017 Ruswil. Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis sind in Rechtskraft erwachsen. Steigerungsobjekte: Grundstück Nr. 1377, GB Ruswil, Plan 32, Hinter-Schächbüel, Fläche: 11 ha 28 a 98 m², Kulturart: Hofraum, Garten, Acker, Wiese, Wald, Wege, Gewässer, Gebäude/Gebäudeversicherung: Wohnhaus und Schweinescheune Nr. 246, vers. Fr. 578 000.- (1995), Scheune mit Anbauten Nr. 246 a, vers. Fr. 417 000 (1995), Ökonomiegebäude Nr. 246 d, vers. Fr. 62 000.- (1995), Hühnerhaus Nr. 246 e, vers. Fr. 25 000 (1995) Katasterschatzung (1987): Fr. 144 600.- Grundstück Nr. 1378, GB Ruswil, Plan 32, Hinter-Schächbüel, Fläche: 8 ha 31 a 03 m², Kulturart: Acker, Wiese, Wald, Wege, Gewässer Katasterschatzung (1987): Fr. 35 100.- Betreibungsamtliche Schatzung total Fr. 1 000 000.- Zulässiger Preis nach BGBB total Fr. 1 444 300.- Die beiden Grundstücke werden gesamthaft versteigert. Besichtigung: Freitag, 17. Oktober 1997, 14 bis 16 Uhr. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. bis 4. Pfandstelle. Der Ersteigerer hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 150 000.- in bar oder mit einem von einer Schweizer Bank ausgestellten Check (keine Pfandchecks) zu leisten. Hievon werden Fr. 5000.- (Mehrforderung vorbehalten) an die Kosten der Eigentumsübertragung sowie Fr. 145 000.- an den Steigerungskaufpreis angerechnet. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und die dazugehörende Verordnung vom 1. Oktober 1994 aufmerksam gemacht. Zudem wird auf das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 aufmerksam gemacht. Da es sich um eine landwirtschaftliche Liegenschaft handelt, darf der zulässige Preis nach BGBB von Fr. 1 444 300.- an der Steigerung nicht überschritten werden. Sollten mehrere Personen den festgelegten Höchstpreis bieten, entscheidet das Los, gemäss Art. 68 Abs. 2 BGBB. 6017 Ruswil, 22. September 1997 Betreibungsamt Ruswil
  • SOGC: 121 / from 27.06.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (12294) Betreibungsrechtliche Grundpfandverwertung/Freihandverkauf Schuldner: Hess Blasius, früher Fridolin-Hoferstrasse 15, 6045 Meggen, jetzt unbek. Aufenthaltes. Grundpfänder: 1. Grundstück Nr. 2104, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 91/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1123 mit Sonderrecht an der 51/2-Zimmer-Wohnung im EG lt. Plan C01 im Mehrfamilienhaus Nr. 710 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 214 900.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 346 500.- 2. Grundstück Nr. 2114, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 64/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1123 mit Sonderrecht an der 31/2-Zimmer-Wohnung im 2. OG lt. Plan C24 im Mehrfamilienhaus Nr. 710 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 151 100.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 247 500.- Die Grundpfandverwertung wird durch die Grundpfandgläubigerin im 1. Rang verlangt. Eingabefrist: bis 18. Juli 1997. Die Auflage der Steigerungsbedingungen mit dem Lastenverzeichnis erfolgt während 10 Tagen beim unterzeichnenden Konkursamt sowie beim Betreibungsamt Adligenswil. Auflagefrist: 4. bis 13. August 1997. Bemerkungen: 1. Dem unterzeichnenden Konkursamt liegen folgende Angebote vor: - für das Grundstück Nr. 2104 im Betrag von Fr. 396 000.- - für das Grundstück Nr. 2114 im Betrag von Fr. 261 000.- Die Beteiligten haben innert der Eingabefrist nach Massgabe von Art. 130 Abs. 1 SchKG dem Konkursamt mitzuteilen, ob sie dem Freihandverkauf zu diesen Preisen zustimmen. 2. Es geht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Konkursamt ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, berechnet per 15. August 1997 detailliert anzumelden. 6020 Emmenbrücke, 23. Juni 1997 ns. Betreibungsamt Adligenswil: Konkursamt des Amtes Hochdorf in Emmenbrücke Telefon: 041 280 55 45
  • SOGC: 121 / from 27.06.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (12293) Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung Schuldner: Hess Blasius, früher Fridolin-Hoferstrasse 15, 6045 Meggen, jetzt unbek. Aufenthaltes. Grundpfänder: 1. Grundstück Nr. 2092, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 82/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 41/2-Zimmer-Wohnung im EG lt. Plan D02 sowie Kellerabteil Nr. 13 im UG lt. Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 231 500.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 301 500.- 2. Grundstück Nr. 2093, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 61/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 31/2-Zimmer-Wohnung im EG lt. Plan D03 sowie Kellerabteil Nr. 2 im UG lt. Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 172 200.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 229 500.- 3. Grundstück Nr. 2094, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 37/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 21/2-Zimmer-Wohnung im 1. OG lt. Plan D11 sowie Kellerabteil Nr. 4 im UG lt. Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 104 500.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 144 000.- 4. Grundstück Nr. 2097, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 63/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 31/2-Zimmer-Wohnung im 1. OG lt. Plan D14 sowie Kellerabteil Nr. 3 im UG lt. Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 177 800.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 234 000.- 5. Grundstück Nr. 2101, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 64/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 31/2-Zimmer-Wohnung im 2. OG lt. Plan D24 sowie Kellerabteil Nr. 7 im UG lt. Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 180 700.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 238 500.- 6. Grundstück Nr. 2105, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 82/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1123 mit Sonderrecht an der 41/2-Zimmer-Wohnung im EG lt. Plan C02 im Mehrfamilienhaus Nr. 710 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 193 600.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 310 500.- 7. Grundstück Nr. 2106, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 61/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1123 mit Sonderrecht an der 31/2-Zimmer-Wohnung im EG lt. Plan C03 im Mehrfamilienhaus Nr. 710 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 144 100.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 238 500.- 8. Grundstück Nr. 2108, GB-Adligenswil Stockwerkeigentum 95/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1123 mit Sonderrecht an der 51/2-Zimmer-Wohnung im 1. OG lt. Plan C12 im Mehrfamilienhaus Nr. 710 lt. Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 224 400.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 360 000.- Die Grundpfandverwertung wird durch die Grundpfandgläubigerin im 1. Rang verlangt. Tag, Zeit, Ort der Steigerung: Dienstag, 19. August 1997, ab 14.15 Uhr, Restaurant Chärnsmatt, Rothenburg. Besichtigung: Freitag, 8. August 1997, 13.30 bis 15.30 Uhr (nur auf telefonische Voranmeldung beim Betreibungsamt Adligenswil, Telefon 440 33 88). Eingabefrist: bis 18. Juli 1997. Die Auflage der Steigerungsbedingungen mit dem Lastenverzeichnis erfolgt während 10 Tagen beim unterzeichnenden Konkursamt sowie beim Betreibungsamt Adligenswil. Auflagefrist: 4. bis 13. August 1997. Bemerkungen: 1. Der Ersteigerer hat vor dem Zuschlag für jedes Grundstück eine Anzahlung von Fr. 50 000.- in bar oder mit einem von einer Gross-, Kantonal, oder Regionalbank ausgestellten Check zu leisten. Davon werden Fr. 48 000.- an den Steigerungskaufpreis und Fr. 2000.- an die Kosten der Eigentumsübertragung und der Löschung von Pfandtiteln im Grundbuch angerechnet. 2. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983, sowie auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht. 3. Es geht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Konkursamt ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, berechnet auf den Steigerungstag und detailliert anzumelden. 6020 Emmenbrücke, 23. Juni 1997 ns. Betreibungsamt Adligenswil: Konkursamt des Amtes Hochdorf in Emmenbrücke Telefon: 041 280 55 45
  • SOGC: 121 / from 27.06.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (12265) Steigerungswiderruf Die im Grundpfandverwertungsverfahren gegen Hess Blasius, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf 11. Juli 1997, 9.30 Uhr, im Restaurant Löwen, Neuenkirchstrasse 5, 6017 Ruswil, angesetzte Grundstücksteigerung betreffend der Grundstücke Nr. 1377 und 1378, GB Ruswil, Hinter-Schächbüel, wird auf unbestimmte Zeit widerrufen. Nachgeführtes Lastenverzeichnis und Steigerungsbedingungen werden zu gegebener Zeit neu aufgelegt und das Steigerungsdatum bekanntgegeben. 6017 Ruswil, 23. Juni 1997 Betreibungsamt Ruswil
  • SOGC: 87 / from 09.05.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (8720) Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung Schuldner und Pfandeigentümer: Hess Blasius, früher: Seestrasse 40, 6374 Buochs, zur Zeit: unbekannten Aufenthaltes. Tag, Zeit, Ort der Steigerung: Freitag, 11. Juli 1997, 9.30 Uhr, Restaurant Löwen, Neuenkirchstrasse 5, 6017 Ruswil. Ende Eingabefrist: 29. Mai 1997. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses vom 10. Juni bis 19. Juni 1997 beim unterzeichneten Betreibungsamt. Steigerungsojekte: Grundstück Nr. 1377, GB Ruswil, Plan 32, Hinter-Schächbüel, Fläche: 11 ha 28 a 98 m², Kulturart: Hofraum, Garten, Acker, Wiese, Wald, Wege, Gewässer, Gebäude / Gebäudeversicherung: Wohnhaus & Schweinescheune Nr. 246, vers. Fr. 578 000.- (1995), Scheune mit Anbauten Nr. 246 a, vers. Fr. 417 000.- (1995), Ökonomiegebäude Nr. 246 d, vers. Fr. 62 000.- (1995), Hühnerhaus Nr. 246 e, vers. Fr. 25 000.- (1995) Katasterschatzung (1987): Fr. 144 600.- Grundstück Nr. 1378, GB Ruswil, Plan 32, Hinter-Schächbüel, Fläche: 8 ha 31 a 03 m², Kulturart: Acker, Wiese, Wald, Wege, Gewässer Katasterschatzung (1987): Fr. 35 100.- Betreibungsamtliche Schatzung total Fr. 1 000 000.- Zulässiger Preis nach BGBB total Fr. 1 444 300.- Die beiden Grundstücke werden gesamthaft versteigert. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. bis 4. Pfandstelle. Der Ersteigerer hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 150 000.- in bar oder mit einem von einer Schweizer Bank ausgestellten Check (keine Privatchecks) zu leisten. Hievon werden Fr. 5000.- (Mehrforderung vorbehalten) an die Kosten der Eigentumsübertragung sowie Fr. 145 000.- an den Steigerungskaufpreis angerechnet. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und die dazugehörige Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht. Zudem wird auf das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 aufmerksam gemacht. 6017 Ruswil, 5. Mai 1997 Betreibungsamt Ruswil
  • SOGC: 78 / from 25.04.1997

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (7961) Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Betreibung Nr. 960398 Schuldner: Hess Blasius, Fridolin-Hofer-Strasse 15, 6045 Meggen, zurzeit unbekannten Aufenthalts. Gläubiger: Schweiz. Bankgesellschaft, Postfach, 6371 Stans. Der Gläubiger verlangt mit Begehren vom 17. April 1997 die Verwertung des von der obgenannten Betreibung betroffenen Grundstückes: Parz. Nr. 607, GB Meggen, Tellenhof. Zahlungsfrist: 13. Juni 1997 auf dem Betreibungsamt, andernfalls erfolgt der Verwertungsauftrag an das Konkursamt Luzern-Land, 6048 Horw. Weitere Erläuterungen: 1. Macht der Schuldner glaubhaft, dass er die Schuld ratenweise tilgen kann, und verpflichtet er sich zu regelmässigen und angemessenen Abschlagszahlungen an das Betreibungsamt, so kann der Betreibungsbeamte nach Erhalt der ersten Rate die Verwertung um höchstens zwölf Monate, bei Betreibungen für Forderungen der ersten Klasse um höchstens sechs Monate hinausschieben. Der Aufschub fällt ohne weiteres dahin, wenn eine Abschlagszahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. 2. Wird das Gesuch um Bewilligung von Teilzahlungen erst gestellt, wenn die Steigerung schon ausgekündigt oder andere Verwertungsmassnahmen getroffen worden sind, so kann ihm nur entsprochen werden, wenn alle durch deren Anordnung und Wiederruf verursachten Kosten neben der Teilzahlung sofort bezahlt werden. 6045 Meggen, 23. April 1997 Betreibungsamt Meggen
  • SOGC: 73 / from 18.04.1997

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (7394) Mitteilung der Schlussabrechnung, Betreibung Nr. 960 814 Hess Blasius, Fridolin-Hofer-Strasse 15, 6045 Meggen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird angezeigt, dass die Abrechnung über die durchgeführte Verwertung während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim unterzeichneten Betreibungsamt zur Einsicht aufliegt. Eine allfällige Beschwerde gegen die Abrechnung ist innert der gleichen Frist beim Amtsgericht Luzern-Land, Kriens, anzubringen. Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist erfolgt die Auszahlung an den Gläubiger. 6045 Meggen, 16. April 1997 Betreibungsamt Meggen
  • SOGC: 73 / from 18.04.1997

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (7306) Mitteilung des Verwertungsbegehrens Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes, Betreibung Nr. 70351 Schuldner: Hess Blasius, Seestrasse 40, 6374 Buochs, zurzeit unbekannten Aufenthaltes. Gläubiger: Amrhein Leo, Autospenglerei, Neuenkirchstrasse 20a, 6020 Emmenbrücke. Der Gläubiger verlangt mit Begehren vom 11. April 1997 die Verwertung des von der obgenannten Betreibung betroffenen Faustpfandes: 1 Personenwagen Marke Range-Rover i Aut., Chass.-Nr. SALLHAML 4CA262463, Modell 1986, blau mét. Die Steigerung findet am Samstag, 17. Mai 1997, durch das Betreibungsamt Emmen, um 10 Uhr, an der Sedelstrasse 25, 6020 Emmenbrücke (Werkhof Gemeinde Emmen) statt. Besichtigung des Fahrzeuges am Steigerungstag ab 9.45 Uhr. Weitere Erläuterungen: 1. Macht der Schuldner glaubhaft, dass er die Schuld ratenweise tilgen kann, und verpflichtet er sich zu regelmässigen und angemessenen Abschlagszahlungen an das Betreibungsamt, so kann der Betreibungsbeamte nach Erhalt der ersten Rate die Verwertung um höchstens zwölf Monate, bei Betreibungen für Forderungen der ersten Klasse um höchstens sechs Monate hinausschieben. Der Aufschub fällt ohne weiteres dahin, wenn eine Abschlagszahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. 2. Wird das Gesuch um Bewilligung von Teilzahlungen erst gestellt, wenn die Steigerung schon ausgekündigt oder andere Verwertungsmassnahmen getroffen worden sind, so kann ihm nur entsprochen werden, wenn alle durch deren Anordnung und Widerruf verursachten Kosten neben der Teilzahlung sofort bezahlt werden. 6020 Emmenbrücke, 14. April 1997 Betreibungsamt Emmen
  • SOGC: 25 / from 07.02.1997

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (2411) Mitteilung des Verwertungsbegehrens Betreibung auf Verwertung eines Faustpfands, Betreibung Nr. 960814 Schuldner: Hess Blasius, Fridolin-Hofer-Strasse 15, 6045 Meggen, zurzeit unbekannten Aufenthalts. Gläubiger: lic. iur. Rogger Beat, Seidenhofstrasse 12, 6002 Luzern. Der Gläubiger verlangt mit Begehren vom 27. Dezember 1996 die Verwertung des von der obgenannten Betreibung betroffenen Faustpfandes: Personenwagen Porsche 930 Turbo 3.3, Fahrgestell-Nr. WPO ZZZ 93Z CSO 002 23, rot, 1. Inverkehrsetzung 18. Februar 1983, Kilometerstand 52 992 km. Die Steigerung findet am Samstag, 8. März 1997, durch das Betreibungsamt Emmen, um 10 Uhr, an der Sedelstrasse 25, 6020 Emmenbrücke (Werkhof Gemeinde Emmen), statt. Besichtigung des Fahrzeuges am Steigerungstag ab 9.30 Uhr. Weitere Erläuterungen: 1. Macht der Schuldner glaubhaft, dass er die Schuld ratenweise tilgen kann, und verpflichtet er sich zu regelmässigen und angemessenen Abschlagszahlungen an das Betreibungsamt, so kann der Betreibungsbeamte nach Erhalt der ersten Rate die Verwertung um höchstens zwölf Monate, bei Betreibungen für Forderungen der ersten Klasse um höchstens sechs Monate hinausschieben. Der Aufschub fällt ohne weiteres dahin, wenn eine Abschlagszahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. 2. Wird das Gesuch um Bewilligung von Teilzahlungen erst gestellt, wenn die Steigerung schon ausgekündigt oder andere Verwertungsmassnahmen getroffen worden sind, so kann ihm nur entsprochen werden, wenn alle durch deren Anordnung und Widerruf verursachten Kosten neben der Teilzahlung sofort bezahlt werden. 6045 Meggen, 31. Januar 1997 Betreibungsamt Meggen
  • SOGC: 25 / from 07.02.1997

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (2214) Betreibung Nr. 70351 Zahlungsbefehl für die Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes Schuldner: Hess Blasius, Seestrasse 40, 6374 Buochs, nun unbekannten Aufenthaltes. Gläubiger: Amrhein Leo, Auto-Spenglerei, Neuenkirchstrasse 20a, 6020 Emmenbrücke. Forderung: Fr. 6868.20 nebst Zins 5% seit 6. Dezember 1996 sowie Fr. 70.- Kosten Zahlungsbefehl zuzüglich Publikationskosten. Grund der Forderung: Rechnung vom 12. März 1996 Fr. 1185.55, Rechnung vom 12. März 1996 Fr. 610.55, Rechnung vom 11. Juni 1996 Fr. 2477.10, Rechnung vom 9. Juli 1996 Fr. 2595.- Faustpfand: Personenwagen, Range-Rover i Aut., blau mét., Jahrgang 1986, Chass.-Nr. SALLHAML4CA262463. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Publikation dieses Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Publikationskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach Publikation dieses Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Besteht zwischen dem Schuldner und seinem Ehegatten Gütergemeinschaft (Art. 221 ff. ZGB), so ist dies dem Betreibungsamt mitzuteilen, damit auch dem Ehegatten ein Zahlungsbefehl und die übrigen Betreibungsurkunden zugestellt werden können. Auch der Ehegatte kann Rechtsvorschlag erheben. Will nicht Bestand oder Höhe der Forderung bestritten, sondern nur geltend gemacht werden, dass nicht das Gesamtgut, sondern lediglich das Eigengut und der Anteil des Schuldners am Gesamtgut hafte, so ist der Rechtsvorschlag in diesem Sinne zu begründen, ansonst auch Bestand und Höhe der Forderung als bestritten gelten. Steht die Schuldnerin unter Güterverbindung oder Gütergemeinschaft gemäss den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in der Fassung von 1907 (vgl. Art. 9e und 10/10a Schlusstitel ZGB), so wird dem Ehegatten nur auf Verlangen des Gläubigers ein Zahlungsbefehl zugestellt. Auch der Ehegatte kann in diesem Fall Rechtsvorschlag erheben. Will nicht Bestand oder Höhe der Forderung bestritten, sondern nur geltend gemacht werden, dass lediglich das Sondergut der Schuldnerin hafte, so ist der Rechtsvorschlag in diesem Sinne zu begründen, ansonst auch Bestand und Höhe der Forderung als bestritten gelten. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen. 6021 Emmenbrücke, 29. Januar 1997 Betreibungsamt Emmen
  • SOGC: 208 / from 25.10.1996

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (13314²) Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerungen Schuldner: Hess Blasius, Seestrasse 40, 6374 Buochs, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes. Grundpfänder: 1. Grundstück Nr. 1121, GB Adligenswil, Plan 10, 13 Widspühl (Widspühl 5) 35 a 32 m² Hofraum Wohnhaus Nr. 725 Gebäudeversicherung: (1995) Fr. 3 303 000.- Katasterschatzung: (1991) Fr. 2 905 100.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 3 520 000.- 2. Grundstück Nr. 1124, GB Adligenswil Plan 10, 13 Widspühl (Widspühl 1) 13 a 76 m² Hofraum Wohnhaus Nr. 724 Heizzentrale Nr. 724 a Gebäudeversicherung 724: (1995) Fr. 3 002 000.- Gebäudeversicherung 724a: (1995) Fr. 390 000.- Katasterschatzung: (1991) Fr. 2 585 700.- Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 3 300 000.- 3. Grundstück Nr. 2111, GB Adligenswil Widspühl (Widspühl 2) Stockwerkeigentum 38/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1123 mit Sonderrecht an der 21/2-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss laut Plan C 21 im Mehrfamilienhaus Nr. 710 laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan Katasterschatzung: (1991) Fr. 89 700.- Betreibungsamtliche Schatzung des Stockwerkeigentums: Fr. 170 000.- Betreibungsamtliche Schatzung des Liegenschafts-Blattes 1123: Fr. 3 900 000.- 4. Grundstück Nr. 2112, GB Adligenswil Widspühl (Widspühl 2) Stockwerkeigentum 96/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1123 mit Sonderrecht an der 51/2-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss laut Plan C 22 im Mehrfamilienhaus Nr. 710 laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan Katasterschatzung: (1991) Fr. 226 700.- Betreibungsamtliche Schatzung des Stockwerkeigentums: Fr. 405 000.- Betreibungsamtliche Schatzung des Liegenschafts-Blattes 1123: Fr. 3 900 000.- 5. Grundstück Nr. 2115, GB Adligenswil Widspühl (Widspühl 2) Stockwerkeigentum 77/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1123 mit Sonderrecht an der 41/2-Zimmer-Wohnung im Attikageschoss laut Plan C 31 im Mehrfamilienhaus Nr. 710 laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan Katasterschatzung: (1991) Fr. 181 800.- Betreibungsamtliche Schatzung des Stockwerkeigentums: Fr. 325 000.- Betreibungsamtliche Schatzung des Liegenschafts-Blattes 1123: Fr. 3 900 000.- 6. Grundstück Nr. 2091, GB Adligenswil Widspühl (Widspühl 4) Stockwerkeigentum 91/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 51/2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss laut Plan D 01 sowie Kellerabteil Nr. 10 im Untergeschoss laut Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 laut Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 256 900.- Betreibungsamtliche Schatzung des Stockwerkeigentums: Fr. 370 000.- Betreibungsamtliche Schatzung des Liegenschafts-Blattes 1120: Fr. 3 800 000.- 7. Grundstück Nr. 2095, GB Adligenswil Widspühl (Widspühl 4) Stockwerkeigentum 95/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 51/2-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss laut Plan D 12 sowie Kellerabteil Nr. 9 im Untergeschoss laut Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 laut Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 268 200.- Betreibungsamtliche Schatzung des Stockwerkeigentums: Fr. 385 000.- Betreibungsamtliche Schatzung des Liegenschafts-Blattes 1120: Fr. 3 800 000.- 8. Grundstück Nr. 2096, GB Adligenswil Widspühl (Widspühl 4) Stockwerkeigentum 85/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 41/2-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss laut Plan D 13 sowie Kellerabteil Nr. 12 im Untergeschoss laut Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 laut Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 240 000.- Betreibungsamtliche Schatzung des Stockwerkeigentums: Fr. 345 000.- Betreibungsamtliche Schatzung des Liegenschafts-Blattes 1120: Fr. 3 800 000.- 9. Grundstück Nr. 2102, GB Adligenswil Widspühl (Widspühl 4) Stockwerkeigentum 77/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1120 mit Sonderrecht an der 41/2-Zimmer-Wohnung im Attikageschoss laut Plan D 31 sowie Kellerabteil Nr. 1 im Untergeschoss laut Plan D im Mehrfamilienhaus Nr. 709 laut Begründungserklärung und Aufteilungsplänen Katasterschatzung: (1991) Fr. 217 300.- Betreibungsamtliche Schatzung des Stockwerkeigentums: Fr. 315 000.- Betreibungsamtliche Schatzung des Liegenschafts-Blattes 1120: Fr. 3 800 000.- Die Grundpfandverwertung wird durch die Grundpfandgläubigerin im 1. Rang verlangt. Tag, Zeit, Ort der Steigerung: Freitag, 13. Dezember 1996, ab 10 Uhr, Restaurant Rössli, Adligenswil Besichtigung: ist mit dem Betreibungsamt Ebikon, Telefon 440 33 88, zu vereinbaren. Eingabefrist: bis 15. November 1996. Die Auflage der Steigerungsbedingungen mit den Lastenverzeichnissen erfolgt während 10 Tagen beim unterzeichnenden Konkursamt sowie beim Betreibungsamt Ebikon. Auflagefrist: 25. November bis 4. Dezember 1996. Bemerkungen: 1. Der Ersteigerer hat vor dem Zuschlag folgende Anzahlung in bar oder mit einem von einer Gross-, Kantonal- oder Regionalbank ausgestellten Check zu leisten: - Grundstück Nr. 1121: Fr. 500 000.- - Grundstück Nr. 1124: Fr. 500 000.- Davon werden Fr. 480 000.- an den Steigerungskaufpreis und Fr. 20 000.- an die Verwertungskosten angerechnet. - Grundstück Nr. 2111: Fr. 100 000.- - Grundstück Nr. 2112: Fr. 100 000.- - Grundstück Nr. 2115: Fr. 100 000.- - Grundstück Nr. 2091: Fr. 100 000.- - Grundstück Nr. 2095: Fr. 100 000.- - Grundstück Nr. 2096: Fr. 100 000.- - Grundstück Nr. 2102: Fr. 100 000.- Davon werden Fr. 80 000.- an den Steigerungskaufpreis und Fr. 20 000.- an die Verwertungskosten angerechnet. 2. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983, sowie auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht. 3. Es geht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Konkursamt ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, berechnet auf den Steigerungstag und detailliert anzumelden. 6020 Emmenbrücke, 22. Oktober 1996 ns. Betreibungsamt Ebikon: Konkursamt des Amtes Hochdorf in Emmenbrücke Telefon 041 280 55 45
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