Ci-après la liste des informations concernant l'entreprise DYLAN DON DIRKA publiées par la Feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ou le Journal officiel électronique de l'administration du Liechtenstein à partir de 1994. Vous trouverez d'autres informations et des données financières concernant DYLAN DON DIRKA sous les autres points du menu.

    FOSC : 11 / du 18.01.2016

    • Dissolution de l'entreprise: SZ Löschungen DYLAN DON DIRKA, in Freienbach, CHE-476.570.450, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 138 vom 21.07.2014, Publ. 1623671). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 210 vom 13.01.2016 02601067
  • FOSC : 121 / du 26.06.2015

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • FOSC : 121 / du 26.06.2015

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • FOSC : 138 / du 21.07.2014

    • Fondation de l'entreprise, Changement du but social, Personnes/Autorisé(s) à la signature: SZ Neueintragungen DYLAN DON DIRKA, in Freienbach, CHE-476.570.450, Konradsweg 26, 8832 Wilen SZ, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Auftragsfotografie mit Spezialgebiet Mode und Portrait. Eingetragene Personen: Dirka, Dylan Don, deutscher Staatsangehöriger, in Freienbach, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 3792 vom 16.07.2014 01623671
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