Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Hans Rudolf Hafner, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Hans Rudolf Hafner finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 124 / vom 29.06.2001

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (10874) Grundpfandverwertung Schuldner: Hafner Hans-Rudolf, geboren 21. Dezember 1948, deutscher Staatsangehöriger, Solgen, 8197 Rafz Pfandeigentümer: identisch mit Schuldner Steigerungstag: Freitag, 28. September 2001, 16 Uhr Steigerungslokal: Restaurant Sternen, 8196 Wil ZH; Saal im 1. Stock, bitte Hintereingang benützen Eingabefrist: Freitag, 3. August 2001 Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: Vom Dienstag, 21. August 2001 bis Donnerstag 30. August 2001, im Betreibungsamt Eglisau, Gemeindehaus Eglisau, 8193 Eglisau Montag bis Freitag, nach telefonischer Vereinbarung Besichtigungen: Samstag, 7. Juli 2001, um 17 Uhr, geführte Besichtigung Freitag, 7. September 2001, um 17 Uhr, geführte Besichtigung Grundstück: In der Gemeinde Wil ZH, laut Grundregister-Blatt 1423, Plan 2, Kataster-Nr. 1860. Wohnhaus mit Scheune, unter Versicherungs-Nr. 137, Schätzungsjahr 1989, mit 3,23 a Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten; Trottenweg, 8196 Wil ZH. In der Gemeinde Wil ZH; laut Grundregister-Blatt 1424, Plan 2, Kataster-Nr. 105, 0,01 a Hofraum, Holgass. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 135 000.-; in Rechtskraft erwachsen. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, CHF 50 000.- in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Eglisau ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8196 Wil, 19. Juni 2001 Betreibungsamt Wil ZH
  • SHAB: 124 / vom 29.06.2001

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (10872) Grundpfandverwertung Schuldner: Hafner Hans-Rudolf, geboren 21. Dezember 1948, deutscher Staatsangehöriger, Solgen, 8197 Rafz Pfandeigentümer: identisch mit Schuldner Steigerungstag: Freitag, 28. September 2001, 9 Uhr Steigerungslokal: Restaurant Sternen, 8196 Wil ZH; Saal im 1. Stock, bitte Hintereingang benützen Eingabefrist: Freitag, 3. August 2001 Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 21. August 2001 bis 30. August 2001, im Betreibungsamt Eglisau, Gemeindehaus Eglisau, 8193 Eglisau Montag bis Freitag, nach telefonischer Vereinbarung Besichtigungen: Samstag, 7. Juli 2001, um 14 Uhr, geführte Besichtigung Freitag, 7. September 2001, um 14 Uhr, geführte Besichtigung Grundstück: In der Gemeinde Wil ZH, laut Grundregister-Blatt 692, Plan 2, Kataster-Nr. 2950. Wohnhaus mit Restaurant, Versicherungs-Nr. 140, Schätzungsjahr 1990, mit 5,05 a Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten; Kirchweg, 8196 Wil ZH. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 1 450 000.-; in Rechtskraft erwachsen. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, CHF 50 000.- in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Eglisau ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8196 Wil, 21. Juni 2001 Betreibungsamt Wil ZH
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