Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Zöbeli Electronic, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Zöbeli Electronic finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 145 / vom 31.07.1997

    • Auflösung der Firma: 25.07.1997 (16733) Zöbeli Electronic, in Dielsdorf, Reparatur von und Handel mit elektronischen Geräten aller Art, Einzelfirma (SHAB Nr. 182 vom 19. 09. 1996, S. 5678). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 10.12.1996 als geschlossen erklärt worden. Der Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Die Firma wird von Amtes wegen gelöscht.
  • SHAB: 248 / vom 20.12.1996

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (15678) Das Konkursverfahren über Zöbeli Jean-Pierre, geb. 1960, von Neerach ZH, Schwendistrasse 5, 8157 Dielsdorf, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Zöbeli Electronic, mit Sitz in Dielsdorf, Schickenstrasse 5, 8157 Dielsdorf, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 10. Dezember 1996 als geschlossen erklärt worden. 8157 Dielsdorf, 11. Dezember 1996 Konkursamt Dielsdorf
  • SHAB: 208 / vom 25.10.1996

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (13042) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurse über Zöbeli Jean-Pierre, geb. 1960, von Neerach ZH, Schwendistrasse 5, 8157 Dielsdorf, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Zöbeli Electronic, mit Sitz in Dielsdorf, Schickenstrasse 5, 8157 Dielsdorf, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Dielsdorf, Wehntalerstrasse 40, 8157 Dielsdorf, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 10 Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 25. Oktober 1996 durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Dielsdorf anzuheben. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert der gleichen Frist sind schriftlich einzureichen: a. beim Bezirksgericht Dielsdorf als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke b. beim Konkursamt Dielsdorf, 8157 Dielsdorf: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8157 Dielsdorf, 17. Oktober 1996 Konkursamt Dielsdorf
  • SHAB: 182 / vom 19.09.1996

    • Andere oder unbekannte Gründe: 13. September 1996 (19727) Zöbeli Electronic, in Dielsdorf, Einzelfirma (SHAB Nr. 61 vom 14. 3. 1985, S. 982). Über den Inhaber dieser Einzelfirma ist mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 16.07.1996 der Konkurs eröffnet worden. Da der Inhaber sein Geschäft weiterführt, bleibt die Eintragung bestehen.
  • SHAB: 168 / vom 30.08.1996

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (10403) Gemeinschuldner: Zöbeli Jean-Pierre, geb. 1954, von Neerach ZH, Schwendistrasse 5, 8157 Dielsdorf, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Zöbeli Electronic, mit Sitz in Dielsdorf, Schickenstrasse 5, 8157 Dielsdorf. Datum der Konkurseröffnung: 16. Juli 1996. Summarisches Verfahren gemäss Art. 231 SchKG. Eingabefrist bis 23. September 1996. 8157 Dielsdorf, 22. August 1996 Konkursamt Dielsdorf
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