Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Bollhalder Unternehmensberatung, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Bollhalder Unternehmensberatung finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 20.05.1994

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (6214) Das Konkursverfahren über Bollhalder Jakob, geb. 1942, von Alt St. Johann SG, Florhofgasse 1, 8001 Zürich, Inhaber der Einzelfirmen: Bollhalder Unternehmensberatung, Florhofgasse 1, Zürich, und Variana, Jack Bollhalder, Böhnirainstrasse 12, 8800 Thalwil, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zürich vom 10. Mai 1994 als geschlossen erklärt worden. 8022 Zürich, 13. Mai 1994 Konkursamt Zürich (Altstadt) Postfach, Zürich
  • SHAB: 0 / vom 21.01.1994

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (800) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurse über Bollhalder Jakob, geboren 1942, von Alt St. Johann SG, Florhofgasse 1, 8001 Zürich, Inhaber der Einzelfirmen: Bollhalder Unternehmensberatung, Florhofgasse 1, Zürich 1, und Variana, Jack Bollhalder, Böhnirainstrasse 12, 8800 Thalwil, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Zürich (Altstadt), Bleicherweg 5, 8022 Zürich 1, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 21. Januar 1994 durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Zürich anzuheben. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert der gleichen Frist sind beim Konkursamt Zürich (Altstadt), 8022 Zürich 1, schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentums ansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8022 Zürich, 14. Januar 1994 Konkursamt Zürich (Altstadt) Postfach, Zürich
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